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Zum 01.04.2011 ist eine neue IATA-Resolution in Kraft getreten, die die Handhabung der Gepäckregeln bei Tickets mit mehreren Airlines vereinheitlicht.
Eigentlich gilt diese neue Regelung gilt für alle Flugscheine, die seit dem 01. April 2011 ausgestellt werden - die Implementierung ist aber technisch komplex und erfolgt in den Reservierungssystemen erst innerhalb der nächsten Wochen und Monate. Amadeus rechnet derzeit mit einer Umstellung auf die neuen Gepäckregeln im Ticketing zum 02. Mai 2011; Galileo plant die Umstellung zum 01. Juni 2011 - vorausgesetzt die Airlines haben die neuen Regeln bis dahin eingepflegt und der Datenlieferant ATPCO kann somit dann die geänderten Regeln an die Reservierungssysteme liefern.
Die Freigepäck-Regelungen (aufzugebendes Gepäck und Handgepäck) und Gebühren (z. B. Übergepäck) bei Reisen mit mehreren Airlines richten sich gemäß der neuen IATA-Regeln nach den Freigepäckgrenzen und Gebühren der "maßgeblichen Fluggesellschaft", auch MSC (= Most Significant Carrier) genannt.
Die für die Gepäckregelung maßgebliche Fluggesellschaft wird nach folgendem Schema festgelegt:
Weitere Details (in Englisch) sind in der Präsentation der IATA zu finden.
Eigentlich gilt diese neue Regelung gilt für alle Flugscheine, die seit dem 01. April 2011 ausgestellt werden - die Implementierung ist aber technisch komplex und erfolgt in den Reservierungssystemen erst innerhalb der nächsten Wochen und Monate. Amadeus rechnet derzeit mit einer Umstellung auf die neuen Gepäckregeln im Ticketing zum 02. Mai 2011; Galileo plant die Umstellung zum 01. Juni 2011 - vorausgesetzt die Airlines haben die neuen Regeln bis dahin eingepflegt und der Datenlieferant ATPCO kann somit dann die geänderten Regeln an die Reservierungssysteme liefern.
Die Freigepäck-Regelungen (aufzugebendes Gepäck und Handgepäck) und Gebühren (z. B. Übergepäck) bei Reisen mit mehreren Airlines richten sich gemäß der neuen IATA-Regeln nach den Freigepäckgrenzen und Gebühren der "maßgeblichen Fluggesellschaft", auch MSC (= Most Significant Carrier) genannt.
Die für die Gepäckregelung maßgebliche Fluggesellschaft wird nach folgendem Schema festgelegt:
- Die erste Fluggesellschaft (operating Carrier), die von einer IATA-Tarifzone in eine andere fliegt. Die Welt ist dabei in 3 Tarifzonen aufgeteilt.
Ausnahme: Bei Flügen über alle drei Tarifzonen (TC1, TC2, TC3) wird die Gepäckregelung der Transatlantik-Strecke (TC1 nach TC2 und v.v.) angewandt!
- Falls vorgenannter Punkt nicht zutrifft, die erste Fluggesellschaft (operating Carrier), die eine IATA Unterregion (Sub Area) überfliegt (bei Flugreisen innerhalb einer Tarifzone/Area)
- Falls die beiden vorgenannten Punkte nicht zutreffen, die Fluggesellschaft (operating Carrier), die den ersten internationalen Sektor fliegt
- Bzw. die erste Fluggesellschaft (operating Carrier) bei reinen Inlands-Flügen.
Weitere Details (in Englisch) sind in der Präsentation der IATA zu finden.