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Anonym29307
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Dem Wiener Manfred L. wurde sein BMW gestohlen – Listen-preis: über 40.000 Euro.
Stunden nach dem Diebstahl hat der Niederösterreicher Manuel W. das Auto gekauft, der BMW war auf der Internetplattform "willhaben.at" um 26.900 Euro zum Verkauf angeboten worden – ein Schnäppchen, dachte der.
Als er das Auto aber anmelden wollte, erfuhr er, dass es Diebesgut ist. Weil sowohl er, der Käufer, als auch der bestohlene Wiener widerstreitende Besitzansprüche stellen, ist das Auto von der Staatsanwaltschaft in Verwahrung genommen worden. Wie wird das Gericht entscheiden?
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Sendung
Der Eintrag richtet sich vorrangig an Juristen die sich die Zeit nehmen, sich die Sendungen anzusehen und darüber ihre Sicht der Dinge darlegen wollen. Was auf dem ersten Blick völlig klar aussieht, scheint relativ kompliziert zu sein.
Stunden nach dem Diebstahl hat der Niederösterreicher Manuel W. das Auto gekauft, der BMW war auf der Internetplattform "willhaben.at" um 26.900 Euro zum Verkauf angeboten worden – ein Schnäppchen, dachte der.
Als er das Auto aber anmelden wollte, erfuhr er, dass es Diebesgut ist. Weil sowohl er, der Käufer, als auch der bestohlene Wiener widerstreitende Besitzansprüche stellen, ist das Auto von der Staatsanwaltschaft in Verwahrung genommen worden. Wie wird das Gericht entscheiden?
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