• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

Ärger mit Vollkaskoversicherung der LH Master Card Gold

ANZEIGE

smeagol

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.057
448
münchen
ANZEIGE
ich habe im dec eine anmietung bei sixt gehabt und mit LH CC die vollkasko hinterlegt - leider hatte ich einen schadensfall ( wurde auf der autobahn angefahren - fahrerflucht, polizeiliche ermittlung eingestellt ohne ergebnis, bin aber zum glück gesundheitlich unbeschadet davon gekommen...)

jetzt versucht die versicherung im auftrag der LH card die zahlung der reparatur an sixt zu verweigern, mit dem hinweis auf §1 & $11 WEIL im betrag der anmietung ein 50€ gutschein von sixt zum abzug kam - die versicherungsbedingungen würden aber die gesamte summe mit CC bezahlt voraus setzen :mad:

wie kann ich mich gegen eine solche "finte" zur wehr setzen ?
 
  • Like
Reaktionen: Zurich Flyer

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
39
www.vielfliegertreff.de
Unglaublich. Bin eh gerade kurz davor, die LH CC abzuschaffen, nachdem meine nun wegen der Sheraton-Sache zum zweiten Mal innerhalb von 2 Monaten ausgetauscht wird. Vielleicht nehme ich mir einfach bei dreschen eine Versicherung und sammle wie Rambuster MRs, die ich dann anderweitig transferiere.

Wie hoch ist der Schaden denn?
 

smeagol

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.057
448
münchen
3400 € und ich bin nicht bereit diesen "halunken" klein bei zu geben, typisch versicherung eben, die gleiche charge wie banker = alles verbrecher !
 
  • Like
Reaktionen: Zurich Flyer

smeagol

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.057
448
münchen
leider nein nutze die karte aber recht häufig und sicher schon viele male bei mietwagen buchungen ähnlich dämlich ohne das ich mir bewusst war das die versicherung im falle eines schadens sich mit den üblichen hellgrau gedruckten bedingungen rauszureden versucht

gebe die karte auch sofort zurück wenn es keine kulante regelung gibt und steige auf biman bangladesh um !!!!
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
Unglaublich. Bin eh gerade kurz davor, die LH CC abzuschaffen, nachdem meine nun wegen der Sheraton-Sache zum zweiten Mal innerhalb von 2 Monaten ausgetauscht wird. Vielleicht nehme ich mir einfach bei dreschen eine Versicherung und sammle wie Rambuster MRs, die ich dann anderweitig transferiere.

Wie hoch ist der Schaden denn?

Dazu muss ich sagen, dass ich zum Glück noch keinen Schaden hatte, den ich via Amex CC Versicherung regeln musste. Ob die AMEX Versicherung wirklich besser ist, kann ich somit nicht bestätigen ?

Der vom OP geschilderte Fall gibt jedoch generell grossen Anlass zur Sorge! Wenn die Einlösung eines Gutscheins den CC Versicherungsschutz aufhebt, dann ist dieser Schutz in der Tat nutzlos.

Ich würde auf alle Fälle dazu raten hier rechtlichen Beistand zu ersuchen.

Die Schilderungen sind erschreckend, da der Schaden auch schnell €60.000 hätte sein können - oder gar noch mehr.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.991
1.562
Falls du ADAC Mitglied bist ist eine Rechtsberatung im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die ADAC Rechtsschutz Verkehr deckt mittlerweile auch Hotels oder Mietwagenstreitigkeiten!

Viel Glück!!
 

ckruetze

Erfahrenes Mitglied
09.07.2009
638
0
EDXK
Klingt nicht gut.

Lösungen fallen mir da keine ein außer das kleingedruckte nochmal genau lesen und dann gegebenenfalls einen Anwalt aufsuchen.

Für die Zukunft hilft aber folgendes:

a) Für die Versicherung arbeiten - (das hilft oft aber nicht immer)

b) Eine Rechtsschutzversicherung bei der gleichen Versicherung abschließen. (Nach dem Motto ihr wollt meine 200 Euro Schaden nicht Zahlen, klein Problem, meine und eure Anwaltsrechnungen werden höher)
 

MichaelFFM

Hertz-loses Mitglied
Teammitglied
ich habe im dec eine anmietung bei sixt gehabt und mit LH CC die vollkasko hinterlegt - leider hatte ich einen schadensfal....

jetzt versucht die versicherung im auftrag der LH card die zahlung der reparatur an sixt zu verweigern, mit dem hinweis auf §1 & $11 WEIL im betrag der anmietung ein 50€ gutschein von sixt zum abzug kam - die versicherungsbedingungen würden aber die gesamte summe mit CC bezahlt voraus setzen :mad:

wie kann ich mich gegen eine solche "finte" zur wehr setzen ?

3400 € und ich bin nicht bereit diesen "halunken" klein bei zu geben, typisch versicherung eben, die gleiche charge wie banker = alles verbrecher !

Gottseidank ist Dir nichts passiert!

Dieses Thema wurde schon einige Male bei den 'Nachbarn' im Mietwagen-Talk.de besprochen. Es ist wohl leider tatsächlich so, dass eine vollständige Bezahlung der Mietrechnung bei der LH CC Bedingung für die VK-Deckung ist.
So steht es wohl auch im Kleingedruckten.
(n)
 

Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
9
HON olulu
3400 € und ich bin nicht bereit diesen "halunken" klein bei zu geben, typisch versicherung eben, die gleiche charge wie banker = alles verbrecher !

..ich verstehe deinen Zorn, aber alle Angestellten von Versicherungen und Banken als Verbrecher zu bezeichnen ist schon übertrieben.

P.S.
ich gehöre zu keiner der beiden "Gruppen"
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Ab zum Verbraucherschutz. Kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Ausschlussklausel im Zusammenhang mit Gutscheinen (auch noch des Mietwagenverleihers höchstselbst) in den AGB einer juristischen Überprüfung stand hält...
:(
 

sixpack

Erfahrenes Mitglied
03.04.2009
279
0
CGN
Dazu muss ich sagen, dass ich zum Glück noch keinen Schaden hatte, den ich via Amex CC Versicherung regeln musste. Ob die AMEX Versicherung wirklich besser ist, kann ich somit nicht bestätigen ?

Habe ich schonmal ausprobiert (Auto aufgebrochen in Vancouver -> alles Verbrecher in Kanada).

Amex hat nicht nur bis zum Anschlag problemlos gezahlt sondern mir auch noch geholfen die Kohle von meiner Hausrat zu bekommen.

In DE habe ich mal bei einem Leih Fox beim Kofferraum zurdücken eine Beule gemacht, hat Amex auch ohne zucken bezahlt (haben mich sogar noch beraten das ich das über meine Platinum und NICHT über die Centurion abrechnen soll wg SB).

Letztes Jahr in Las Vegas hat die Auslandreise der Amex (Axa) allerdings komplett versagt, da warten wir heute noch auf die Erstattung der Medikamentenrechnung (ok nur30€ aber immerhin) weil der Sachbearbeiter erst meinte das Schmerzmittel NACH dem Ziehen eines Weisheitszahns wohl nicht mehr nötig sein :censored: :censored: :censored: :censored: :censored:

Jetzt haben die das Geld schon 4 mal überwiesen, jedes mal auf das selbe, falsche, Konto :doh:
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.349
11.467
FRA/QKL
Dazu muss ich sagen, dass ich zum Glück noch keinen Schaden hatte, den ich via Amex CC Versicherung regeln musste. Ob die AMEX Versicherung wirklich besser ist, kann ich somit nicht bestätigen ?
Mit Mietwagen hatte ich zum Glück noch nie einen Schadensfall. Aber bei anderen reiserelevanten Themen (Reiseversicherung, Reiserücktritt, Gepäck) gab es bisher 0 Probleme mit AMEX Plat. Versicherungen und sogar kulante Regulierungen. Hatte beim ersten Mal bei verspätetem Gepäck nicht daran gedacht mit der AMEX Plat. zu zahlen bei den Neueinkäufen vor Ort. Regulierung ist dann eigentlich laut Bedingungen im Kleingedruckten ausgeschlossen, was mir zunächst so mitgeteilt wurde. Auf mein etwas erstaintes Nachfragen wurde ich dann aber mit einem Supervisor verbunden, der mir noch am Telefon bestätigte, dass man mir die ca. 250€ trotzdem überweise. Ich solle nur in Zukunft bitte die Karte einsetzen oder notfalls besser Bargeld, statt eine Konkurrenzkarte. (y)
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.663
1.217
wie kann ich mich gegen eine solche "finte" zur wehr setzen ?
wohl gar nicht - beim vertragsabschluss kleingedrucktes lesen und entsprechend handeln :censored: die vertragsbedingungen sind ja sehr eindeutig:

§ 1 Gegenstand der Versicherung
Die Versicherung wird gewährt für den Verlust, die Beschädigung, die Kollision mit einem
anderen Gegenstand oder den Umsturz des Mietfahrzeuges, sofern
a) der Mietfahrzeugvertrag von einem anspruchsberechtigten Kreditkarteninhaber,
b) welcher im Besitz der für die Klasse des Mietfahrzeuges gültigen Führerscheins ist,
c) mit dessen gültiger Kreditkarte vollständig bezahlt wurde.

früher war sogar mal eine einschränkung dabei, dass du auf einer geschäftlichen fahrt sein musstest. dieser absatz scheint mittlerweile gestrichen zu sein.
 

skyrock

Reguläres Mitglied
16.12.2009
28
0
Und als nächstes kommen sie dann auf die Idee, dass Corporate-Raten ja auch sowas wie Gutscheine sind und die Versicherung da auch nicht gilt?

Ich glaube kaum, dass diese Klausel einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.

Halt uns bitte auf dem Laufenden!
 
  • Like
Reaktionen: smeagol

Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
9
HON olulu
....und auch in der MC von M&M enthalten (aber anderes Thema), die Reiserücktrittskostenversicherung/Reiseabbruch....und hier die Bezahlung "nur" von Steuern und Gebühren eines Award.
Ich muß nochmal suchen, darüber gibt es schon einen Thread an anderer Stelle.
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.719
München
Dazu muss ich sagen, dass ich zum Glück noch keinen Schaden hatte, den ich via Amex CC Versicherung regeln musste. Ob die AMEX Versicherung wirklich besser ist, kann ich somit nicht bestätigen ?

Bei meinem Vater war die Regulierung auch problemlos. Zwar etwas nervig, dass die nicht einfach die pauschale Schadensrechnung von Hertz akzeptiert hatten, aber war schon legitim.

Ansonsten hat die Amex-Mietwagenversicherung alles problemlos geregelt.
 

wsvfan55

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
1.657
851
M.E. wird dir der Ombudsmann auch nicht helfen können, da die Bedingungen insoweit eindeutig sind.

Was steht auf der Rechnung ? Ist dort explizit der Gutschein mit Reduzierung erwähnt (z.B. Summe 300,00 EUR abzgl. Gutschein 50,00 EUR, Zahlbetrag 250,00 EUR)?
Wenn nicht, hast du eine Chance, ansonsten wohl nicht.

Gruss
wsvfan55
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
39
www.vielfliegertreff.de
Was wäre, wenn es sich nicht um einen 50 EUR Gutschein gehandelt hätte, sondern um einen 10% Gutschein?

Was ist mit den normalen Sixt-Raten (etwa Diamondrate, HON-Rate, SEN-Rate usw.)? Da steht auf der Rechnung auch immer eine Phantasierate und darunter ein Rabattabzug (z.B. 40%), die zum vereinbarten Endpreis führt. Gilt die Versicherung somit grundsätzlich für keine Raten, bei denen auf der Sixt-Rechnung irgendwelche Abzüge auftauchen?

Und: Sind demnach auch alle LH-Flüge, bei denen wir Voucher (z.B. 40 EUR) einsetzen, nicht versichert (Gepäck, Reiserücktritt, Krankheit etc)? Schließlich bezahlen wir auch hier nicht den vollen Flugpreis mit der Karte.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.124
3.034
Wieso wird hier immer wieder behauptet, die Bedingungen seien eindeutig? Und wenn ja, inwiefern eindeutig?

Wenn in den Bedingungen steht:

Die Versicherung wird gewährt für ... die Kollision mit einem anderen Gegenstand ..., sofern...
der Mietfahrzeugvertrag von einem anspruchsberechtigten Kreditkarteninhaber, ...
mit dessen gültiger Kreditkarte vollständig bezahlt wurde.


ist erst einmal festzuhalten, dass die Formulierung alles andere als eindeutig ist.

"Der Mietfahrzeugvertrag muss vollständig mit der KK bezahlt worden sein."

Seit wann werden Verträge bezahlt? Bezahlt werden höchstens Forderungen, die sich aus Verträgen ergeben.

Der OP hat den für ihn gültigen Mietpreis vollständig mit der KK bezahlt, weitere Beträge mit anderen Zahlungensweisen wurden von ihm nicht entrichtet. Ein Gutschein ist ein Rabatt und keine alternative Zahlungsweise. Alle Forderungen, die aus dem vorliegenden (rabattierten) Mietfahrzeugvertrag bestanden, wurden vollständig mit KK bezahlt. Einschränkungen, wann der Versicherer davon ausgeht, dass keine "vollständige Bezahlung" vorliegt, sind in den Bedingungen nicht genannt.

Ich würde da gar nicht lange rumfackeln und zum Anwalt gehen. Mag sein, dass ich falsch liege; ich bin kein Jurist. Aber ich würde das auf jeden Fall juristisch überprüfen lassen, ob der Einsatz eines Gutscheins grundsätzlich als alternative Zahlungsmethode oder einfach nur als Rabattgewährung zu verstehen ist.

Man muss sich nämlich einmal vorstellen wohin das führen würde. Demnach wären alle rabattierten Tarife nicht vollständig bezahlt, wenn der Rabatt auf der Rechnung ausgewiesen wird. Oder folgender Fall: Sixt gibt mir aus irgend einem Grund eine Gutschrift. Ich sage, lasst sie auf meinem Kundenkonto stehen, ich miete morgen eh wieder ein Auto bei euch. Dann wäre ich nicht CDW-versichert, weil ich nicht den kompletten Mietpreis mit der KK bezahlt habe?

In der Formulierung dürfte auch juristischer Zündstoff liegen. Muss ich den kompletten Mietpreis mit der KK bezahlen oder muss ich den Mietpreis komplett mit KK bezahlen? Das ist ein Unterschied!
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Zurich Flyer

trichter

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.450
3
....und auch in der MC von M&M enthalten (aber anderes Thema), die Reiserücktrittskostenversicherung/Reiseabbruch....und hier die Bezahlung "nur" von Steuern und Gebühren eines Award.
Ich muß nochmal suchen, darüber gibt es schon einen Thread an anderer Stelle.

Brauchst nicht suchen, das ist so. Dabei ist es egal ob ein Teil des Flugpreises anderweitig = mit Meilen bezahlt wurde. Erstattet wird trotzdem, ist aber wohl nicht direkt vergleichbar.
 

wsvfan55

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
1.657
851
du meinst Chance ohne Gerichtsverfahren?

Alt bekannter Spruch: vor Gericht und auf hoher See...

Ich glaube nicht, dass der OP mit Gerichtsverfahren eine Chance hat.

Nach meinem Verständnis kommt es darauf an, ob der Gutscheinbetrag auf der Rechnung ausgewiesen ist.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.124
3.034
ANZEIGE
Nach meinem Verständnis kommt es darauf an, ob der Gutscheinbetrag auf der Rechnung ausgewiesen ist.
Davon gehe ich jetzt einfach mal aus, sonst wäre das Problem vermutlich gar nicht entstanden. Bei 3.400 EUR lohnt es sich m.E. aber schon, zumindest mal einen RA zu konsultieren. Wenn der mir abrät, kann ich die bittere Pille immer noch schlucken. Aber einfach so den Schwanz einziehen, halte ich für unklug bei diesem Betrag.