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Ab dem 1. Mai 2010 wird für alle Einreisenden in Kuba die Vorlage einer Auslandskrankenversicherung zur Pflicht.
Betroffen davon sind dabei sowohl Ausländer als auch Kubaner mit Wohnsitz im Ausland sowie alle Ausländer mit vorübergehendem Wohnsitz in Kuba. Der Verkauf von Policen soll durch den staatlichen kubanischen Versicherer an allen Einreisestellen Kubas möglich sein.
Ein Abschluss ist auch schon vor Reiseantritt möglich, sofern man sich über einen von der kubanischen Regierung anerkannten Versicherer versichert hat.
Betroffen davon sind dabei sowohl Ausländer als auch Kubaner mit Wohnsitz im Ausland sowie alle Ausländer mit vorübergehendem Wohnsitz in Kuba. Der Verkauf von Policen soll durch den staatlichen kubanischen Versicherer an allen Einreisestellen Kubas möglich sein.
Ein Abschluss ist auch schon vor Reiseantritt möglich, sofern man sich über einen von der kubanischen Regierung anerkannten Versicherer versichert hat.