SXF auf TXL geändert - Rechte?

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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.067
906
CGN
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Für Freitag 24.6. waren wir zu 4 Erwachsenen + 1 Kind auf 4U40 6:45 CGN-SXF gebucht.

Freitag, 10.6. mittags kam eine Mail zur Flugplanänderung aus operativen Gründen. Ich hatte im Augenwinkel nur die spätere Abflugzeit (7.30) gesehen, aber leider gerade erst, dass wir auf 4U24 CGN-TXL umgebucht sind.

Die halbe Stunde Mehr-Fahrzeit für uns ab TXL ist mir noch egal, aber durch den Einweg-Zuschlag (Rückflug geht aufgrund der Flugzeiten mit FR und weiterhin ab SXF) ist der Mietwagen ein gutes Stück teurer. Als 4U/EW-Erfahrung abhaken, oder gibt's irgendwelche Ansprüche?


--- sorry, im Titel vertippt, muss "SXF auf TXL geändert" heißen.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Für Freitag 24.6. waren wir zu 4 Erwachsenen + 1 Kind auf 4U40 6:45 CGN-SXF gebucht.

Freitag, 10.6. mittags kam eine Mail zur Flugplanänderung aus operativen Gründen. Ich hatte im Augenwinkel nur die spätere Abflugzeit (7.30) gesehen, aber leider gerade erst, dass wir auf 4U24 CGN-TXL umgebucht sind.

Die halbe Stunde Mehr-Fahrzeit für uns ab TXL ist mir noch egal, aber durch den Einweg-Zuschlag (Rückflug geht aufgrund der Flugzeiten mit FR und weiterhin ab SXF) ist der Mietwagen ein gutes Stück teurer. Als 4U/EW-Erfahrung abhaken, oder gibt's irgendwelche Ansprüche?


--- sorry, im Titel vertippt, muss "SXF auf TXL geändert" heißen.
Ihr wurdet genau 14 Tage vorher informiert.Also besteht nach EU -261 kein Anspruch.Zudem liegt das Ziel in der gleichen Stadt.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.067
906
CGN
Dachte ich mir fast - aber ich hatte gehofft ich hab was übersehen. Danke
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Du hättest natürlich das Recht auf ein kostenloses Storno.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.067
906
CGN
Hm und dann hin auch mit FR, wäre ne Option ... Danke daran hatte ich gar nicht gedacht...
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.603
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Du hast auch weiterhin einen Anspruch auf Beförderung zum ursprünglich gebuchten Ziel. Ggf. also entweder ein Taxi oder einen Flug einer anderen Gesellschaft, wenn es Alternativverbindungen gibt. Allerdings wird das wohl kaum angeboten und man wird sich darauf einstellen müssen, dies selber einfordern zu müssen, notfalls auf dem Rechtsweg...
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Artikel 8, EU 261/2004 "Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung":
(3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
So siehts aus. Also den Zuschlag für den Mietwagen einfach an EW durchreichen oder halt ein Taxi nehmen und das von denen zahlen lassen.
 

fotokim88

Reguläres Mitglied
04.06.2016
74
0
STR
EW Flugplanänderung - welche Rechte

Hi,

ich fliege am 6.7 von CGN nach SXF und am 07.07 zurück nach CGN.
Heute kam eine Mail dass der Flug 4931 am 07.07 sich von ursprünglich 16.15 Uhr auf 19.35 Uhr verschiebt, somit über drei Stunden später. Da ich jedoch von Köln noch weiter nach Stuttgart muss - und hierzu schon die DB mit Geld bereichert habe und Zugbindung habe und man von Köln um 21 Uhr sowieso nicht mehr am selben Tag in Stuttgart ankommen würde - jetzt hier die Frage: Gibt es irgendwelche Rechte - am Besten eine Umbuchung auf einen früheren Flug oder andernfalls eine Entschädigung um dann eben einen deutlich teuren Flug selber buchen zu können?

Danke für eure Hilfe!

Grüße fotokim
 
Zuletzt bearbeitet:

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Manche Vielflieger kennen die Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004 wohl nicht.

Hier steht es genauso wie beschrieben.Die Flugzeit hat sich kaum geändert .Es wurde ein neues Angebot angeboten.Alles im Rahmen der EU 261/2004 :http://eur-lex.europa.eu/resource.h...a7-8bf4-b0f60600c1d6.0002.02/DOC_1&format=PDF
Artikel 5 :Annulierung
c ) i) und
ii)


sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunfts-zeit zu erreichen,

c ii) ist für mich der entscheidende Faktor.
 
Zuletzt bearbeitet:

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.610
3.571
c ii) ist für mich der entscheidende Faktor.

Ich zitiere dazu nochmal Artikel 2 der EU 261/2004:

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

[...]
„Endziel“ den Zielort auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein bzw. bei direkten Anschlussflügen den Zielort des letzten Fluges; verfügbare alternative Anschlussflüge bleiben unberücksichtigt, wenn die planmäßige Ankunftszeit eingehalten wird;

Die Weiterreise mit der DB fällt im Sinne der Richtlinie also unter "Privatvergnügen".
Ich denke aber, dass man bei vernünftiger Schilderung der Situation auch auf einen früheren Flug umgebucht wird.
 

Sideboard

Neues Mitglied
31.12.2009
11
0
Flughafenänderung seitens Germanwings

Hallo Zusammen,

ich habe vor ein paar Wochen folgendes gebucht:

28.07. 17:45-18:40 CGN-SXF mit FR
28.07. 19:45-20:55 SXF-CGN mit EWR/4U

Ich und mein 6 jähriger Sohn wollten die Möglichkeit nutzen jemanden dort kurz zu sehen und etwas zu übergeben der nur an diesem Tag in Berlin ist.

Heute wurde seitens Eurowings der Flug umgeändert auf 28.07. 19:50-21:00 TXL-CGN

Dies ist natürlich nicht machbar für uns.
Welche Möglichkeiten bleiben uns?

Danke und Grüße
 

olibr

Erfahrenes Mitglied
17.04.2014
518
6
87665 Mauerstetten
Ruf an, die sollen dich auf einen anderen Flieger buchen.
Du hast SFX gebucht, dann können die das nicht einfach ändern.
Ausserdem wenn du heute erst von der Änderung erfahren hast, ist ja nur noch eine Woche bis zum Anflug.
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Was ist eigentlich aus dem oben genannten Fall geworden? Wie hat die Airline reagiert? Was wurde gezahlt/geändert?
 

web_held

Neues Mitglied
21.07.2016
12
0
Standard Rückfluglug SXF auf TXL geändert & 4 1/2 Std vorverlegt

Hallo liebe Community,
vielleicht könnt ihr mit diesem Fall behilflich sein.

Die Fakten

Gebucht wurde am 19.07.2016 um 10 Uhr:

Hinflug 25.07.2016 CGN (17:25) --> SXF (18:40) Flug-Nr. FR 188 (Ryan Air)
Rückflug27.07.2016 SXF (19:45) --> CGN (20:55) Flug-Nr. 4U 0043 (EuroWings)


Heute (21.07) um 17:58 Uhr kam eine E-Mail zur Flugplanänderung

Neuer Rückflug 27.07.2016 TXL (15:15) --> CGN (16:25) Flug-Nr. 4U 8052 (EuroWings)


Sachverhalt

Der ursprünglich gewählte Zeitraum der Flüge war sehr bewusst gewählt, da ich mich ab dem Morgen des 26.07 an einer beruflichen Weiterbildung teilnehme die ich aus eigener Tasche bezahle (1200€) und dafür noch 2 Urlaubstage opfere. Der ursprüngliche Rückflug um 19:45 hätte insofern ideal gepasst, da die berufliche Weiterbildung vom 18 Uhr endet.

Mit der nun neuen Abflugzeit um 15:15 Uhr (also 4 1/2 Std früher) bin ich allerdings nicht in der Lage diesen Flug anzutreten, da zu dieser Zeit die berufliche Weiterbildung noch nicht beendet ist.



Meine Frage

Wie kann ich gegenüber Eurowings sinnvollerweise Argumentieren um z.b. einen späteren Flug zu bekommen, ohne mich in ein verbales Wortgefecht an der Hotline verwickeln zu lassen?

Eure Expertise ist sehr erwünscht.

Danke und Gruß!
Jannick
 

web_held

Neues Mitglied
21.07.2016
12
0
Hallo Flyer09,
entschuldige, vermutlich hat mein Posting eine Art *Facepalm* bei dem ein oder anderen aktiven User hier hervorgerufen. Ich hatte beide Threads gesehen, wusste nur nicht das es dann doch so einfach sein kann.

Vielen Dank jedenfalls, ich werde Feedback geben wie es gelaufen ist.
 
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