AB Top Bonus: Meilen bei Flügen von anderen sammeln

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0815sauger

Reguläres Mitglied
17.08.2010
56
0
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Hallo zusammen,

werden Meilen auch gut geschrieben wenn ich andere Leute dazu bringe, meine topbonus-Nummer anzugeben? Wenn ja, kann man es soweit auf die Spitze treiben, dass ich zwei Personen in einem Flug, bei dem ich selbst nicht dabei bin, mit meiner Nummer angeben kann?

Danke für die Auskunft!
 
E

embraer

Guest
Hallo zusammen,

werden Meilen auch gut geschrieben wenn ich andere Leute dazu bringe, meine topbonus-Nummer anzugeben? Wenn ja, kann man es soweit auf die Spitze treiben, dass ich zwei Personen in einem Flug, bei dem ich selbst nicht dabei bin, mit meiner Nummer angeben kann?

Danke für die Auskunft!

Früher bei Swissair war das tatsächlich noch so. Mein Vater hatte seinerzeit mal aus Versehen meine Karte gezeigt beim Check-in, und die Meilen wurden bei mir gutgeschrieben :D
Das geht aber schon lange nicht mehr (soviel ich weiss).
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.465
868
MUC/EDMM
Geht definitiv nicht (mehr)!
(Naja, so definitiv auch wieder nicht. Wenn derjenige, der Deine FFP-Nr. einträgt, zufälligerweise den gleichen Vor- und Nachnamen wie Du trägt und das Geb.Dat. nicht crossgecheckt wird, bestünde die hypothetische Möglichkeit, dass die Nummer durchgeht.)

Aber, aber... - mahnend den Zeigefinger heb' - wir, hier in diesem Forum, sind doch allsamt keine Betrüger, sondern nur Maximierer.
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.250
11
Hallo zusammen,

werden Meilen auch gut geschrieben wenn ich andere Leute dazu bringe, meine topbonus-Nummer anzugeben? Wenn ja, kann man es soweit auf die Spitze treiben, dass ich zwei Personen in einem Flug, bei dem ich selbst nicht dabei bin, mit meiner Nummer angeben kann?

Danke für die Auskunft!

Auf die Spitze treiben ist immer gut! Schwingt ja schon im Untertitel mit... :D
 

Frequent_Sailor

Erfahrenes Mitglied
23.02.2011
2.735
3
HAM
Kannst auch versuchen auf Strecken auf denen der Pass nicht kontrolliert wird eine andere Person komplett mit Deinem Namen und Deiner Vielfliegerkarte fliegen zu lassen. :sick: Doof nur, wenn dann doch mal der Pass kontrolliert wird... :eek:

Aber nachdem hier neulich eine M&M Karte fuer die Meilen beim Bordverkauf mitgegeben wurde wundert mich gar nichts mehr
 
N

no_way_codeshares

Guest
Früher bei Swissair war das tatsächlich noch so. Mein Vater hatte seinerzeit mal aus Versehen meine Karte gezeigt beim Check-in, und die Meilen wurden bei mir gutgeschrieben .

War das bevor oder nachdem Du die drei LH-Kreditkarten bekommen hast?:)
Sorry, konnte es nicht lassen.
Die Story mit Deinem Vater ist völlig plausibel, aber heute werden der volle Name der Karte und der Reservierung immer abgeglichen.
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
5
BER
Sollte auf reinen Schengen-Flügen eigentlich nicht vorkommen!?

Im vergangenen Jahr hatte ich mehrfach Ausweiskontrollen auch bei innerdeutschen Flügen. Kontrolliert wurde bei Gepäckabgabe. Nur mit Handgepäck wäre ich ohne Überprüfung durchgekommen. Gefühlt würde ich sagen: die Stichproben nehmen zu.
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
Sollte auf reinen Schengen-Flügen eigentlich nicht vorkommen!?

Sehe ich genauso, kam aber bei mir schon einmal vor: In DRS wurde ich hinter der Siko von einem Bundespolizisten angesprochen und nach meinem Ausweis gefragt (obwohl Siko vorher völlig problemlos war). Ich war übrigens auch nur mit Handgepäck unterwegs.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.176
512
Interessant wäre, was passiert, wenn man sagt, man hat keinen Ausweis dabei.
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
5
BER
Interessant wäre, was passiert, wenn man sagt, man hat keinen Ausweis dabei.

Da die Flugtickets personalisiert sind, gehe ich stark davon aus, dass die Airline jederzeit berechtigt ist zu überprüfen, ob ich wirklich derjenige bin, auf dessen Namen das Tix gebucht ist. Insofern ist die Ausweiskontrolle gerechtfertigt.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.176
512
Das ist ja genau die Frage, ob die Airline das darf.

Wenn sie Grund zu der Annahme hat, daß Mißbrauch getrieben wird, vielleicht.
Andererseits, darf sie mir die Beförderung verweigern, nur weil ich mich nicht ausweisen kann? (wir reden ausschließlich von Schengen!) Da habe ich eher Zweifel. Aber wie gesagt: Genau das ist ja die Frage.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.465
868
MUC/EDMM
Sollte auf reinen Schengen-Flügen eigentlich nicht vorkommen!?

Erlebe ich häufig in Italien und Spanien...
(Versuchen dort soviele unter falschem Namen zu fliegen?? :eek:)

Und ja, die Airline DARF kontrollieren, ob sie mit demjenigen, der an Bord will, auch tatsächich einen Beförderungsvertrag abgeschlossen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Ist die hier einschlägig? Die Airline ist keine (Bundes-)Behörde, kann sich also nicht auf das Passgesetz berufen. Und die BuPo darf mich an einer Schengen-Grenze nicht kontrollieren.

Darf sie das nicht? ;-) und ja. Sie ist einschlägig, Schengen hin oder her ... Ist zwar bei EU Bürgern nur eine Owi, aber trotzdem ist Pass/BPA mitzuführen.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.176
512
Darf sie das nicht? ;-) und ja. Sie ist einschlägig, Schengen hin oder her ... Ist zwar bei EU Bürgern nur eine Owi, aber trotzdem ist Pass/BPA mitzuführen.

Also definitiv kann sich die Airline nicht auf das Passgesetz berufen. Allenfalls vielleicht auf den Beförderungsvertrag oder die AGB, wie Foxfire sagte.

AFAIK darf (!!) die BuPo keine Grenzkontrollen zwischen Schengen-Ländern durchführen. Sie darf natürlich eine einzelne (!) Person, die ihr verdächtig erscheint, nach dem Ausweis fragen. Aber IMHO darf sie bei Fehlen eines solchen allenfalls eine Owi feststellen und die Person nicht weiter am Boarding hindern, sofern nichts konkretes vorliegt.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Also definitiv kann sich die Airline nicht auf das Passgesetz berufen. Allenfalls vielleicht auf den Beförderungsvertrag oder die AGB, wie Foxfire sagte.

AFAIK darf (!!) die BuPo keine Grenzkontrollen zwischen Schengen-Ländern durchführen. Sie darf natürlich eine einzelne (!) Person, die ihr verdächtig erscheint, nach dem Ausweis fragen. Aber IMHO darf sie bei Fehlen eines solchen allenfalls eine Owi feststellen und die Person nicht weiter am Boarding hindern, sofern nichts konkretes vorliegt.

Insoweit richtig, als dass die Airline sich nicht direkt auf das Passgesetz berufen darf. Jedoch hat die Airline darauf zu achten, dass der Pax ordnungsgemäß ausgewiesen ist. Dies ist bei Flügen aus Schengen gen Deutschland relativ egal, da hier keine Bußgelder verhängt werden, jedoch weiss ich nicht, ob das in allen anderen Schengenstaaten auch so ist. Daher gehe mal von Selbstschutz der Airlines aus. Ansonsten gilt auch § 10 PassG.

Recht hast du auch mit der Grenzkontrolle, aber wenn es mal jemanden erwischt dann mit allen Konsequenzen ;-)
 
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