Seit Ende August 2020 sind sämtliche Tarife der Lufthansa Group Airlines gebührenfrei umbuchbar. Dieses Angebot wurde nun für Ticketkäufe bis 31. Juli 2021 verlängert. Sämtliche Tarife von Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Eurowings sind bei einer Ticketausstellung bis dahin weiterhin beliebig oft gebührenfrei umbuchbar, wenn die Umbuchung ebenfalls bis zu diesem Stichtag erfolgt. Danach kann das Ticket noch ein weiteres Mal gebührenfrei umgebucht werden.
Wer sich nicht sofort für ein neues Reiseziel und/oder ein neues Datum entscheiden kann, hat nun neuerdings die Möglichkeit, die „Ticket on hold“-Option zu nutzen und die Buchung zunächst zu stornieren, ohne sich direkt auf eine Umbuchung festlegen zu müssen. Die Umbuchung muss dabei bis spätestens 31. August 2021 erfolgen, um den Ticketwert nicht zu verlieren. Der Abflug kann in diesem Fall auch erst im nächsten Jahr, bis zum 31. Juli 2022, erfolgen.
Bereits im vergangenen Jahr hatten die Lufthansa Group Airlines eine gebührenfreie Umbuchung ermöglicht. Der Verzicht auf Umbuchungsgebühren gilt weltweit sowohl bei Kurz-, Mittel- als auch bei Langstrecken für alle Neubuchungen in allen Tarifen. Dies ermöglicht allen Fluggästen der Lufthansa Group Airlines eine flexible Reiseplanung.
Mehrkosten können bei Umbuchungen allerdings entstehen, wenn beispielsweise bei einem Wechsel auf ein anderes Datum oder zu einem anderen Reiseziel die ursprüngliche Buchungsklasse nicht mehr verfügbar ist oder der ursprünglich gebuchte Tarif (z.B. bei den günstigen Partnertarifen) am Tag der Umbuchung nicht mehr zu den selben Konditionen im Angebot ist.
Diese Neuregelung hat auch Auswirkungen auf alle Kunden, die im Rahmen der Corona-Krise noch ein Ticket offen haben und dieses bislang noch nicht umgebucht haben. Für Tickets mit einem ursprünglich gebuchten Flug zwischen 1. Februar und 31. August 2020 wird die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit bis zum 31. August 2021 verlängert. Eine Umbuchung nach der Kulanzregel (=Anrechnung des Ticketwerts) kann somit auch für ältere Tickets erfolgen.
Fluggäste, deren Lufthansa Group Flug gestrichen wurde, können alternativ zur Kulanzregel innerhalb der Gültigkeit des Tickets auch einmalig im Rahmen der sogenannten „Invol-Regeln“ umbuchen, sofern Start- und Zielort gleich bleiben. In diesem Fall entfällt einmalig die Neuberechnung des Tarifs. Tickets, die älter als die maximale Ticketgültigkeit von einem Jahr sind, können nach den jüngsten Regeln allerdings nicht mehr ohne Tarifneuberechnung umgebucht werden.
Foto: Gregor Schlaeger / Lufthansa Group