Auch wenn der Wunsch nach Reisen spürbar ist, so wirken sich die verschärften Reisebeschränkungen weiterhin deutlich auf den Luftverkehr aus. Daher nehmen Austrian Airlines, Lufthansa, SWISS, Air Dolomiti und Brussels Airlines ab dem morgigen 25.02.2021 sukzessive die Flugstreichungen für Sommer 2021 (1. Mai bis 30. Oktober 2021) vor.
Durch die frühzeitige Anpassung des Angebots soll sichergestellt werden, dass Neubuchungen für den Sommer auf dem reduzierten Flugplan basieren und zukünftige Streichungen damit unwahrscheinlicher werden.
- Die Flugstreichungen werden ab 25. Februar 2021 sukzessive in den Buchungssystemen umgesetzt.
- Von Flugstreichungen betroffene Kunden werden soweit wie möglich automatisiert umgebucht.
- Bei Umsteigeverbindungen kann eine manuelle Umbuchung der Zu- und Abbringerflüge erforderlich sein.
- Änderungen an den automatisierten Umbuchungen können im Rahmen der OS/LH/LX/SN/EN Flight Irregularities Policies vorgenommen werden
- Streckenänderungen sind gem. Tarifbedingungen bzw. Kulanzregel möglich
- Für alle Passagiere, die von einer Flugstreichung betroffen sind, ist die kostenlose Umbuchung nach den Invol-Regeln nur einmal erlaubt. Diese kann jederzeit innerhalb der Gültigkeit des Tickets (1 Jahr ab Ausstellung) vorgenommen werden.
- Jede weitere Umbuchung/Umschreibung muss auf Basis der ursprünglichen Tarifbedingungen erfolgen.
- Kunden, die keine Umbuchung vornehmen möchten, können eine Ticketerstattung erhalten, sofern ein Flug gestrichen wurde oder sich eine Zeitenänderung von mehr als 2 Stunden ergeben hat.
Rückbestätigung für von Flugstreichungen/Zeitenänderungen betroffene PNRs
Im Rahmen dieser Flugplananpassung läuft in alle PNRs, in denen zumindest ein Austrian Airlines, Lufthansa oder SWISS Flugsegment gestrichen und/oder automatisiert umgebucht wird, zusätzlich eine Rückbestätigungs-Anforderung ein. Die Buchung wird automatisch nach der vorgegebenen Frist gestrichen, sofern kein Rückbestätigung erfolgt ist, oder eine Umbuchung getätigt wurde.
Falls die Buchung nicht innerhalb der Deadline rückbestätigt wurde und diese deshalb automatisch gestrichen wurde, können bei Bedarf die Flüge neu gebucht werden.
Mit den erforderlichen Rückbestätigungen und der Bereinigung des Buchungsbestands möchte Lufthansa für die Sommermonate realistische Verfügbarkeiten in den Reservierungssystemen abbilden sowie Sitzplatzkapazitäten bei Bedarf entsprechend anpassen können.