Zahlreiche Kunden der Lufthansa Group haben noch immer ältere ungenutzte Tickets, die bis dato nicht genutzt wurden. Für diese Tickets war bislang eine Frist für eine Umbuchung bis 31.10.2021 und ein Reiseantritt bis spätestens 31.07.2022 vorgesehen.
Um diesen Kunden Reiseplanung mehr Flexibilität zu ermöglichen, haben die Airlines der Lufthansa Group die Umbuchungsfrist und den Reisezeitraum für diese Tickets erneut verlängert.
Die Voraussetzungen bleiben dabei unverändert:
- Ticketausstellung bis einschließlich 31.07.2021
- Ursprünglich gebuchtes Reisedatum zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2021
- Ungenutztes oder teilgenutztes OS/LH/LX/SN/EN Ticket
Die verlängerte Umbuchungsfrist (inklusive „Ticket on hold“) gilt nun bis zum 15. Januar 2022. Gleichzeitig wurde der Reisezeitraum verlängert: Die neue Reise muss bis spätestens 31. Dezember 2022 angetreten werden.
Somit bleibt mehr Zeit, um ohne Zeitdruck das neue Reisedatum und das neue Routing festzulegen.
Wichtig: Bei der Nutzung dieser Kulanzregel wird der Tarif neu berechnet.
Wer von einer Flugstreichung betroffen war und im Rahmen der sogenannten INVOL-Regeln ohne Tarifnachberechnung umbuchen möchte, kann dies nur einmalig und innerhalb der Ticketgültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum durchführen.