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Genau, das liest natürlich auch jeder. Und vor jeder Zahlung prüft auch jeder Kunde, ob sich die Bedingungen seit dem letzten Mal aufmersamen Studierens geändert haben. Sehe ich täglich...Persönliches Pech, nicht ohne Grund hängen die ELV-Bedingungen im Kassenbereich im Allgemeinen aus.
Ich sehe im geschilderten Fall die Verantwortung für Kontodeckung auch beim Kunden, allerdings wäre es auch "kundenfreundlich", davon ausgehen zu dürfen, dass die Zahlung problemlos durchging, wenn der Beleg aus dem Drucker kommt. Ebenso könnte der Händler seine Prozesse kundenfreundlich anpassen, wenn eine Lastschrift nicht durchgeht - es muss ja nicht immer betrügerische Absicht dahinter stecken. Ich denke, dass die Kundenbeziehungen besser werden, wenn man die verpflichtenden Aushänge nicht buchstäblich beachtet - die sind nur für die Paragraphenreiter.