Hier fängt die Frage doch schon an, wie ich bzw. mein AG "Risikogebiet" definiert, gerade, angesichts der rapide steigenden Zahlen in Deutschland. Und was ist, wenn zum Abreisedatum ein Gebiet noch kein "Risikogebiet" ist, eine Woche später zum Zeitpunkt der Rückkehr aber schon? Siehe die ganzen Faschings-Urlauber in Südtirol oder diversen anderen Regionen in Italien.
Und solange ich täglich in Meetings mit Teilnehmern aus der gesamten EU (einschließlich Italien) sitze, es auch für Dienstreisen kaum Beschränkungen gibt (Ausnahme die Sperrzonen in Italien, China und der Iran), glaube ich nicht, dass das Risiko auf der privaten Reise so viel höher wäre....
Ich sehe es ja durchaus meine Pflicht als AN, dafür zu sorgen, arbeitsfähig zu sein, aber wo sind hier die Grenzen? V.a., wenn die Auflagen/Vorsichtsmaßnahmen eines bestimmten AG über die offiziellen Auflagen des jeweiligen Landes hinausgehen? Also etwa, wenn der AG sagt, AN, die in Südtirol waren, sollen zu Hause bleiben? Pauschal würde ich mal sagen, dass solange ich mich an die "offiziellen Bestimmungen", Reisewarnungen usw. halte, derartiges doch fragwürdig ist.