Stromanbieter, Wechsel und Probleme

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bytegetter

Erfahrenes Mitglied
11.01.2021
1.184
909
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Hallo zusammen,

Momentan bahnt sich die 3. Insolvenz eines Stromanbieters an, aktuell die immergrün (Rheinische Elektrizitäts- undGasversorgungsgesellschaft mbH). Hierzu auch vor 2 Wochen: https://www.stern.de/wirtschaft/str...-ueberraschend-hunderten-kunden-30818364.html . Ich erwarte in den nächsten 2 Wochen die Insolvenz der Bude.

Folgende eMail erreicht uns um 19 Uhr:

Vertragsnummer: xxxxx

Sehr geehrte Frau xxxyyxxx,

wie auch Ihnen nicht entgangen sein dürfte, steht die Energiewelt kopf. Die Preise für Benzin und Diesel haben an den Tankstellen historische Höchstpreise erreicht. Auch an den Rohstoffbörsen sind die Preise für Energie exorbitant in die Höhe geschossen und haben nie dagewesene Größenordnungen erreicht.

Einige Staaten leiden bereits unter der Energiekriese und teilweise werden schon Industrieanlagen stillgelegt. Der weltweit stattfindende Kampf um Gas, Kohle und Öl schlägt auch auf die Preise für elektrische Energie durch.

Das tatsächliche Ausmaß dieser Energiekrise ist allerdings auch von Experten noch nicht absehbar. Informierte Verbraucher jedenfalls sind schon seit einiger Zeit hellhörig und verstehen, dass diese Situation Auswirkungen haben muss. Trotz der extrem gestiegenen Beschaffungspreise möchten wir auch in den kommenden Wintermonaten mit den höchsten Energieverbräuchen Ihre Versorgung sicherstellen.

Die Wirtschaft ist der Politik ausgeliefert. Kohle- und Atomkraftwerke werden stillgelegt, während der Ausbau der regenerativen Energien im Bürokratismus stecken bleibt. Der dennoch benötigte Strom muss also zunehmend aus Gas erzeugt werden. Da die Gasspeicher in Deutschland mit ihrem Füllungsgrad von 71% rund 1/3 unterhalb ihres für die Jahreszeit normalen Standes liegen, haben sich die Preise für Gas auf dem Spotmarkt über 500% verteuert! Da das Gas so teuer ist, verteuert sich automatisch der damit erzeugte Strom, sodass wir derzeit auch über 450% verteuerte Strompreise sehen.



Ein analytischer Revisionslauf hat vor dem Hintergrund der gestiegenen Beschaffungskosten gezeigt, dass die von Ihnen in den vergangenen Monaten geleisteten monatlichen Zahlungen nicht ausreichend sind, um den für Ihren Zählpunkt benötigten Energieeinkauf sicherzustellen. Üblicherweise sind die im Jahresmittel von allen Kunden geleisteten monatlichen Zahlungen ausreichend ihren in der Winterperiode gegenüber den Sommermonaten deutlich erhöhten Energieverbrauch abzudecken. In der jetzigen Situation trifft dies für die Belieferung an Ihrem Zählpunkt jedoch nicht zu.

Dieser Umstand bedeutet im Ergebnis, dass sich kurzfristig Ihre monatlichen Zahlbeträge erhöhen müssen, um am Ende der verbrauchsintensiven Saison eine möglicherweise für Sie sehr unwillkommene Nachzahlung zu vermeiden.

Bei dem an Ihrer Abnahmestelle zu erwartenden Verbrauch von 5.949 kWh/Jahr beträgt damit Ihr monatlicher Zahlbetrag 266,00 € ab dem 01.11.2021.

Im Frühjahr erwarten wir eine Entspannung der Situation, um dann mit erfreulicheren Nachrichten und Einsparungen wieder auf Sie zuzukommen.

Wir sind für Sie da! Sie erreichen uns sowohl telefonisch unter 0221 985 999 85 als auch - zeitlich und örtlich uneingeschränkt - online unter service@immergruen-energie.de.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Ganz ehrlich: Was gehen mich die Probleme anderer Leute an?

Nun zu meinem Problem:
Der bisherige Abschlag betrug 178€ (man wollte ursprünglich 201€, das lies sich aber noch korrigieren).

Die knapp 6000kWh kommen übrigens hin und entsprechen meinen aktuellen Berechnungen. Geplant waren 6400kWh (anderer Mac und ein neues NAS brachten ein paar Einsparungen).

Bestellt wurde der Vertrag über Check24 zu folgenden Konditionen:

1634940205001.png
Bedingungen:
Gültig seit 03.10.2020. Bruttopreise beinhalten alle Steuern und Abgaben in der derzeit gültigen Höhe (u. a. 16 % MwSt.). Nettopreise sind zzgl. der Mehrwertsteuer. Alle Berechnungen beziehen sich auf das erste Vertragsjahr und berücksichtigen die bei Abschluss gültigen Preise. Neukundenboni werden spätestens nach Ablauf von 12 Belieferungsmonaten mit der dann folgenden Rechnung gutgeschrieben oder ausbezahlt, Sofortboni werden spätestens drei Monate nach Lieferbeginn ausgezahlt.

ACHTUNG: Aufgrund des Konjunkturpakets der Bundesregierung gilt vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 ein verminderter Mehrwertsteuersatz in Höhe von 16 %. Außerhalb dieses Zeitraums gilt ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 %. Der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz wird entsprechend der steuerlichen Vorgaben bei der Abrechnung Ihres Preises berücksichtigt.


Ich würde dann einfach rechnen:
Grundpreis Brutto 167,90€
Arbeitspreis 6000kWh*27.25Cent = 1635€
Gesamt (GP+AP) = 1802.90€
Bruttopreis 1. Jahr mit Bonus = 1351,50€
Gezahlt bisher: 10*178€ = 1780€ (damit bereits rechnerisch überzahlt)
Nächster Wechsel ist bereits zum 01.01. beauftragt.

Ich bin nun geneigt die letzten beiden Abschläge zurückzuholen und das auszusitzen.

Meinungen dazu?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.987
30.091
MUC
So ganz klar ist mir Deine Situation nach Deinen Schulderungen nicht. Verstehe ich das richtig, dass Dein aktueller Stromvertrag seit dem 01.01.2021 läuft? Wurde in diesem eine einjährige Preisbindung vereinbart?

Solltest Du Dich in einer Preisbindung befinden, würde ich der E-Mail widersprechen mit dem Hinweis, dass Dein Strompreis vertraglich gebunden ist und Du die einseitige Preiserhöhung nicht akzeptieren wirst.

Abschläge einfach zurück buchen, weil man davon ausgeht, dass der jährliche Verbrauch bereits mit 10 von 12 monatlichen Abschlägen abgegolten ist, erscheint mir rechtlich nicht ganz sauber zu sein. Du hast Dich vertraglich sicherlich dazu verpflichtet, jeden Monat eine Vorauszahlung zu leisten. Im Zweifelsfall läufst Du hier Gefahr, dass Dir wegen Nichtzahlung der Strom abgedreht wird.

Ich persönlich würde, wie gesagt, der einseitigen Erhöhung des Abschlags widersprechen, sofern eine noch gültige Preisbindung vertraglich vereinbart wurde. Bucht der Energieversorger dennoch einen erhöhten Abschlag ab, würde ich diesen zurückbuchen lassen und selbst einen Abschlag in der ursprünglich vereinbarten Höhe wiederum an den Energieversorger überweisen, damit Du nicht in Verzug kommst.

Klingt mir aber danach, dass Ärger in Deiner Situation vorprogrammiert ist. Nach schlechten Erfahrungen mit kleinen Energieversorgerklitschen wechsele ich jährlich nur noch zwischen den "großen" Energieversorgern, um mir solchen und ähnlichen Ärger zu ersparen.
 
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denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.425
6.654
SNA
Klingt mir aber danach, dass Ärger in Deiner Situation vorprogrammiert ist. Nach schlechten Erfahrungen mit kleinen Energieversorgerklitschen wechsele ich jährlich nur noch zwischen den "großen" Energieversorgern, um mir solchen und ähnlichen Ärger zu ersparen.
Genau so ist es auch. Durch die Marktpreise in den letzten Jahren (Terminmarkt normales Niveau und Spotmarkt billig) sind viele von den Klitschen short gegangen um sich die günstigen Spotmarktpreise zu sichern - was natürlich aktuell fatal ist. Die „großen“ gehen nur kleine Long/short Positionen ein um solchen Volatilitäten aus dem Weg zu gehen - haben aber auch dann natürlich nicht den super super Schnäppchenpreis aber dafür erspart man sich den Ärger.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.123
1.198
In der mail sehe ich nichts von einer Preiserhöhung, sondern “nur” den Versuch, einen höheren Abschlag durchzusetzen. Würde mich aber auch beunruhigen, wenn der Abschlag höher, aber der prognostizierte Verbrauch geringer wird.

Letztendlich kommt es darauf an, was im Vertrag steht.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.244
3.262
Ich habe heute eine ähnliche Mail von Fuxx bekommen: "Zunächst viel Blablabla und dann ... Ab dem 01.11.2021 beträgt Ihr monatlicher Zahlbetrag 292,00 €, basierend auf der Verbrauchserwartung von 6.538 kWh/Jahr an Ihrer Abnahmestelle."

Bisher waren es 176,00, die wollen also einen um 66% erhöhten Abschlag; die Begündung dafür geht aber ins Leere, weil ich bis 30.06.2022 eine Preisgarantie habe und sich die nicht der Preisgarantie unterliegenden Bestandteile bis zum 30.06.2022 nicht groß ändern werden. Da ich nicht abbuchen lasse, sondern per Überweisung bezahle, lässt mich diese E-Mail kalt. Ein Abschlag von 292,00 ist nicht gerechtfertigt, Punkt. Ich werde weiter 176,00 überweisen und fertig.

Ich sitze das erstmal aus. Im Zweifelsfall habe ich die E-Mail nicht bekommen. Die müssten mir Ihr Begehren schon ins Kundenportal einstellen, damit es überhaupt verbindlich werden kann.

Wenn die Geld brauchen, weil sie sich bei den Neukunden verkalkuliert haben, müssen sie zur Bank. Ich werde denen jedenfalls kein zinsloses Dahrlehen zur Verfügung stellen.

Am 23.10. einen höheren Abschlag per 01.11. zu verlangen ist übrigens frech, das nur am Rande. Seriös wäre zum 01.12.
 
Zuletzt bearbeitet:
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bytegetter

Erfahrenes Mitglied
11.01.2021
1.184
909
Ja, es gibt eine Preisgarantie. Das Problem ist nun, dass im Text steht, dass sie kein Geld mehr für den laufenden Betrieb haben und nun Kredit von den Kunden möchte, in der Hoffnung dass kommendes Jahr zurückzahlen zu können (Jahresrechnung + Bonus). Ob das für eine Fremdinsolvenzanmeldung bereits reicht soll die Verbraucherzentrale prüfen.

Den Ärger haben wir ja eh bereits (ich hatte nach den Vorfällen vor zwei Wochen drauf gewartet). Allerdings ist deren Geschäftsrisiko nicht mein Problem.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Zum Portal: Sie haben den Zugang zum Portal gesperrt. Ein Zugang zum Vertrag von vor zwei Jahren besteht noch, es handelt sich also um Absicht, damit das SEPA-Mandat nicht widerrufen werden kann.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.239
930
Solltest Du Dich in einer Preisbindung befinden, würde ich der E-Mail widersprechen mit dem Hinweis, dass Dein Strompreis vertraglich gebunden ist und Du die einseitige Preiserhöhung nicht akzeptieren wirst.
Das Schreiben des Lieferanten klingt wie eine einzige Katastrophe. Und ich behaupte, daß nichts der geschilderten Umstände wahr ist. Daher hohe Gefahr der Zahlungsunfähigkeit.
Ich persönlich würde, wie gesagt, der einseitigen Erhöhung des Abschlags widersprechen, sofern eine noch gültige Preisbindung vertraglich vereinbart wurde. Bucht der Energieversorger dennoch einen erhöhten Abschlag ab, würde ich diesen zurückbuchen lassen und selbst einen Abschlag in der ursprünglich vereinbarten Höhe wiederum an den Energieversorger überweisen, damit Du nicht in Verzug kommst.
Korrektes Vorgehen aus meiner Sicht. Einzüge lassen sich ja auch noch nach bis zu 8 Wochen stornieren.
Problem ist: Insolvenz: Bucht der Lieferant den erhöhten Betrag ab und Du stornierst und überweist anschließend den korrekten, dann ist das Geld weg. Läßt Du die Abbuchungen laufen, ist mir der Status von Rückbuchungen aus Insolvenzmassen unbekannt.
 
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bytegetter

Erfahrenes Mitglied
11.01.2021
1.184
909
Ich habe denen vorhin folgende eMail geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Leider müssen wir ihr freundliches Angebot ablehnen.


Der Abschlag bleibt, wie in [Kontakt #xxxx] vertraglich vereinbart, bei 178€ monatlich.


Sollten Sie davon abweichen erfolgt umgehend eine Rücklastschrift und manuelle Überweisung der vereinbarten 178€ Abschlag.


Ebenfalls kündigen wir hiermit nun das SEPA-Mandat mit sofortiger Wirkung und verweisen bei Misachtung auf §263 StGB.





Hochachtungsvoll,

Ich habe bei meiner Frau schon mal eine große Tüte Popcorn bestellt.
 
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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.239
930
Bisher waren es 176,00, die wollen also einen um 66% erhöhten Abschlag; die Begündung dafür geht aber ins Leere, weil ich bis 30.06.2022 eine Preisgarantie habe und sich die nicht der Preisgarantie unterliegenden Bestandteile bis zum 30.06.2022 nicht groß ändern werden. Da ich nicht abbuchen lasse, sondern per Überweisung bezahle, lässt mich diese E-Mail kalt. Ein Abschlag von 292,00 ist nicht gerechtfertigt, Punkt. Ich werde weiter 176,00 überweisen und fertig.
Deine Überweisungen sind aber im Insolvenzfall weg. Falls Du ggf. noch eine Erstattung aus dem Vertrag oder einen Bonus erwartest, kriegst Du den dann nicht mehr.
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.753
1.323
Rein rechnerisch schuldest Du dem Anbieter noch 22,90 EUR. Denn nach Bonuszahlungen oder Rückerstattungen aus Abschlagszahlungen anytime soon klingt das Schreiben wahrlich nicht...
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.987
30.091
MUC
Rein rechnerisch schuldest Du dem Anbieter noch 22,90 EUR. Denn nach Bonuszahlungen oder Rückerstattungen aus Abschlagszahlungen anytime soon klingt das Schreiben wahrlich nicht...

Wobei rein rechtlich gesehen schuldet der TO dem Anbieter die vollen vertraglich vereinbarten Abschläge. Eine vorzeitige eigenmächtige Verrechnung mit einer erwarteten Rück- oder gar Bonuszahlung ist in meinen Augen nicht zulässig und das Risiko einer Liefereinstellung und / oder Folgekosten für Mahnung und Inkasso sind auch nicht ausgeschlossen.

Auf der anderen Seite befürchte ich aber auch, dass eventuelle Bonuszahlungen und vor allem auch Rückerstattungen für den Minderverbrauch nicht erfolgen werden. Diese kann man dann sicherlich auf dem Rechtsweg einfordern, wobei das Risiko nicht ausgeschlossen ist, dass mangels Masse bei einer Insolvenz des Anbieters kein Geld zurück fließen wird.

Insofern ist es in meinen Augen Glücksspiel, ob man sich für die komplette Zahlungseinstellung entscheidet oder den ursprünglich vertraglichen Abschlag weiter zahlt. Womit man am Ende besser dasteht, vermag ich nicht zu beurteilen.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.239
930
Wobei rein rechtlich gesehen schuldet der TO dem Anbieter die vollen vertraglich vereinbarten Abschläge. Eine vorzeitige eigenmächtige Verrechnung mit einer erwarteten Rück- oder gar Bonuszahlung ist in meinen Augen nicht zulässig und das Risiko einer Liefereinstellung und / oder Folgekosten für Mahnung und Inkasso sind auch nicht ausgeschlossen.
Korrekt. Ich würde hier auf schnelle Schlußrechnung nach dem 1.1. spekulieren und dann die letzten noch möglichen Abschläge zurückholen, vermutlich max. der letzte.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.123
1.198
Ich befürchte, genau das (schnelle Schlussrechnung) wird nicht passieren, wenn der Kunde im Plus ist.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.987
30.091
MUC
Ich befürchte, genau das (schnelle Schlussrechnung) wird nicht passieren, wenn der Kunde im Plus ist.

Zumal die Gefahr besteht, dass der Anbieter in der Schlussrechnung für die Monate November und Dezember den deutlich erhöhten Arbeitspreis zu unrecht veranschlagen wird, sodass sich möglicherweise aus der Schlussrechnung gar kein oder nur ein geringeres Guthaben ergeben würde. Auch hier müsste der TO wahrscheinlich den Rechtsweg beschreiten, um zu seinem Recht und der eigentlich ihm zustehenden Erstattung zu kommen.

Ich sehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Minderverbrauch nicht zurück erstattet werden wird.

Bleiben eigentlich nur zwei Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung: Weitere Abschlagszahlungen komplett einstellen mit dem Risiko, dass der Anbieter hier jedoch von seinem Recht Gebrauch machen wird und diese eintreiben wird, oder einfach den Stromverbrauch bis zum Jahresende deutlich erhöhen, sodass sich ohnehin keine Rückerstattung ergeben würde. ;-)
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.244
3.262
Deine Überweisungen sind aber im Insolvenzfall weg. Falls Du ggf. noch eine Erstattung aus dem Vertrag oder einen Bonus erwartest, kriegst Du den dann nicht mehr.

Das ist klar. Deswegen ist es sinnvoll, die Vorauszahlungen so zu gestalten, dass am Ende eine Nachzahlung entsteht. Das wird bei mir der Fall sein, weil ich meinen Verbrauch kenne und er höher sein wird als angenommen. Da aber der Anbieter das aktuell nicht weiß, ist seine Forderung nach einer so hohen Abschlagszahlung nicht gerechtfertigt.

Wenn ich also jetzt weiter wie bisher zahle, denke ich, dass gar nichts passieren wird. Der Anbieter weiß genau, dass er mir nicht einfach kündigen kann, bloß weil ich einer offensichtlich zu hohen Abschlagszahlungsforderung nicht nachgekommen bin. Ich bin da ganz entspannt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

... oder einfach den Stromverbrauch bis zum Jahresende deutlich erhöhen, sodass sich ohnehin keine Rückerstattung ergeben würde. ;-)

Genau. Einfach ins Bitcoin-Mining einsteigen ;)
 

Uncle Sam

Erfahrenes Mitglied
03.10.2020
3.696
7.315
Ich befürchte, genau das (schnelle Schlussrechnung) wird nicht passieren, wenn der Kunde im Plus ist.
Der Laden muss es erstmal bis zur Schlussrechnung schaffen. Es ist doch wohl offensichtlich, dass die Kohle ausgeht und jetzt noch schnell Einnahmen generiert werden müssen, bevor die Lichter endgültig ausgehen.
 
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bytegetter

Erfahrenes Mitglied
11.01.2021
1.184
909
Richtig, bei Vattenfall hatte das 2020 geklappt. Da es bei der Bude 2019 auch funktioniert hatte, hatte ich gehoft, dass es diesmal auch klappt. Leider spucken sie mir dabei etwas zu deutlich in die Suppe.
 

bytegetter

Erfahrenes Mitglied
11.01.2021
1.184
909
Update:
eMail gab es noch keine, aber das Portal funktioniert wieder. Sie scheinen wohl allen Kunden zu kündigen (siehe aktuelle Bewertungen).

1635280448992.png

sowie die Bewertungen auf Google.

Ich warte nun bis zum Rückfall in die Grundversorgung danach hole ich das Geld zurück. Den Rest sollen die Anwälte klären.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Ich würde dann einfach rechnen:
Grundpreis Brutto 167,90€
Arbeitspreis 6000kWh*27.25Cent = 1635€
Gesamt (GP+AP) = 1802.90€
Bruttopreis 1. Jahr mit Bonus = 1351,50€
Gezahlt bisher: 10*178€ = 1780€ (damit bereits rechnerisch überzahlt)
Nächster Wechsel ist bereits zum 01.01. beauftragt.

Ich bin nun geneigt die letzten beiden Abschläge zurückzuholen und das auszusitzen.

Meinungen dazu?
Der grundlegende Denkfehler ist, daß Du mit einem zu zahlenden Gesamtbetrag von 1.351,50 EUR rechnest weil Du den Bonus bereits abziehst.

In allen mir bekannten Versorgungsverträgen ist das in den Bedingungen aber anders herum. Frei nach dem Motto "Der Gesamtbetrags 1.802,90 - das zahl jetzt bitte erst mal und dann bekommst Du den Bonus über die Schlußabrechnung".

Bei einer normalen Geschäftsbeziehung kann man die Abschläge natürlich so klein halten, wie Du es jetzt tust und den Bonus "im Hinterkopf" schon einmal einrechnen. Offiziell eingerechnet wird er aber erst bei der Schlussabrechnung. Du holst Dir auf diese Weise einen Kredit beim Lieferanten weil Du eine Forderung, die erst ein Jahr später entsteht, pro rata jetzt schon holst. Aber gut, wenn die das mit sich machen lassen, okay.

Sollte der Laden aber in die Insolvenz gehen, dann hast Du Schulden beim Insolvenzverwalter in 100% Höhe der nicht bezahlten Differenz während Du auf der Gegenseite mit dem versprochenen Bonus eine nicht aufrechenbare (!) Forderung zur Tabelle hast.

Auf die Minderabnahme von 6.000 gegenüber den 6.400 im Vertrag gehe ich nicht ein, i.d.R. sind jedoch max. 5% Minderabnahme problemlos. Da könnte also selbst im Nicht-Insolvenzfall eine weitere Nachforderung in der Jahresabrechnung lauern.
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Aber Juhuu, wir haben den Strommarkt privatisiert, Alles wird besser=;
Wenn da ein paar "preisbewusste" anschließend ihre Kohle abschreiben können... Ja mei:devilish:
Immer dran denken, das Geld ist nicht weg, es gehört jetzt nur einem anderen
Mein Bogen um diese "Neukunden Boni" wird mit Sicherheit noch größer als bisher
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.239
930
Bei einer normalen Geschäftsbeziehung kann man die Abschläge natürlich so klein halten, wie Du es jetzt tust und den Bonus "im Hinterkopf" schon einmal einrechnen. Offiziell eingerechnet wird er aber erst bei der Schlussabrechnung. Du holst Dir auf diese Weise einen Kredit beim Lieferanten weil Du eine Forderung, die erst ein Jahr später entsteht, pro rata jetzt schon holst. Aber gut, wenn die das mit sich machen lassen, okay.

Sollte der Laden aber in die Insolvenz gehen, dann hast Du Schulden beim Insolvenzverwalter in 100% Höhe der nicht bezahlten Differenz während Du auf der Gegenseite mit dem versprochenen Bonus eine nicht aufrechenbare (!) Forderung zur Tabelle hast.
Tatsächlich? Wenn zum 31.12. die Schlußrechnung erstellt wird, dann ist der TO mit 2 Abschlägen im Rückstand. Die Schlußrechnung ist dann incl. Bonus, sagen wir, bei Null. Dann will der IV dennoch die beiden Abschläge haben und sie vermutlich nie wieder rausrücken? Und Aufrechnung ist auch nicht möglich?
Da das Inso-Recht viele Absurditäten enthält, würde mich das auch nicht wundern, aber wundern tut es mich doch. :confused:
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.425
6.654
SNA
Wenn der Laden vor dem 31.12. Pleite ist und der Neukundenbonus erst nach 12 Monaten Laufzeit gezahlt wird ist der auch vom Tisch (weil Voraussetzung nicht erfüllt) und es tritt @kingair9 seine Voraussage bzgl der Schuld ggü. dem Insolvenzverwalter ein.
 
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