ANZEIGE
Da stimme ich mit Dir mal nicht überein. Wir wohnen (a) in unseren eigenen Immobilien, egal ob in Deutschland oder anderswo und das ist ein Stück Freiheit. Daneben hatte ich (b) in der Spitze 20 vermietete ETW, die alle als Denkmalschutz- oder Sanierungsgebiets- Immobilien gekauft worden waren. Kaufpreise lagen (vor Sonder-AfA) in Berlin vor der Jahrtausendwende herum komplett saniert bei (teils) umgerechnet 1500 EUR, in Leipzig 10 Jahre später bei 1700 EUR. Nach Sonder-AfA damit bei gut der Hälfte. Die waren seitdem so vermietet, dass sie kein Geld gekostet haben. In Leipzig sind jetzt drei Wohnungen aktuell verkauft worden mit Quadratmeterpreisen von um die 3500 EUR, nach mehr als 10 Jahren komplett steuerfrei. Preise in Berlin liegen bei 4500 bis 5000 EUR je Quadratmeter. Die bleiben bislang liegen, es gibt in den Innenstadtbezirken viel zu wenig Wohnraum. Es werden jetzt noch einige weg gehen, da die Bedingungen für Vermieter und Verkäufer nicht besser werden und es inzwischen auch wieder Anlagealternativen (langweilige Rentenpapiere) gibt. Du konntest damals bei entsprechender Bonität aus "nichts" Geld machen. Was aber wirklich wenig Sinn macht, ist der Ansatz "wir kaufen mal eine kleine Wohnung als Kapitalanlage und stottern die ab".Das verstehe ich nicht. Meinst Du 200,000 als Eigenkapital für eine eigengenutztes Haus / Wohnung? Als Vermieter mit einer Wohnung aufzutreten halte ich für wenig sinnvoll.
Zertifikate sind und bleiben Papier. Gold im Wertschutzschrank Klasse 5 oder auch im Bankschließfach ist gut versicherbar und sehr transportabel (kostet bei uns nichts mehr), zu welchem Zweck auf immer.Zertifikate wie EUWAX sind deutlich guenstiger, haben steuerlich die gleichen Vorteile wie physisches Gold und tragen weniger Risiko (Emitentenrisiko versus Diebstahl). ausser man will etwas “Flucht-Gold” haben sehe ich den Grund nicht es physisch zu halten.
Dein Ansatz ist rechtlich nicht ganz richtig: Auf Erbschaftsfragen ist erst einmal das Recht des Landes anwendbar, wo sich der Nachlass befindet. In den meisten Fällen (aber auch nicht immer) verweist dieses Recht dann auf das Recht des Wohnsitzes zurück. Nachlassspaltung ist aber durchaus ein Thema. Auf Immobilien z.B. ist meist das Recht des Staates anwendbar, in dem sie liegen. Es soll zudem Menschen geben, die mehr als einen Wohnsitz haben. Das ist bei mir der Fall, da es einen deutschen Wohnsitz mit Vermögen und einen ausländischen Wohnsitz mit Vermögen gibt. Und die Regelungen sind in beiden Ländern so unterschiedlich, dass wir das Haus dort gleich im Namen meiner deutlich jüngeren Gattin gekauft haben. Bei Dir gibt es doch auch so ein Thema, oder?Für die Erbschaftssteuerfrage ist der Wohnsitz relevant, egal wo das Vermoegen angelegt ist. Ausser Du willst zum Steuerbetrug animieren verstehe ich den Rat nicht. Ob meine Aktien / ETFs ein Sondervermoegen bei einr Europaeischen Bank sind, oder bei einer Schweizer, macht wenig Unterschied.