07.02.2018 LH2020 MUC-DUS diverted to CGN um 21:30 wg. Nachtflugverbot?

ANZEIGE

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.293
34.814
MUC
ANZEIGE
Zwei meiner Arbeitskollegen waren gestern (07.02.2018) mit LH2020 von MUC nach DUS unterwegs. In MUC gab es offenbar aufgrund von Schneefall eine deutliche Verzögerung. Statt um 18:20 erfolgte der Abflug erst um 20:35, da in MUC u.a. aufgrund von Schneefall temporär eine Startbahn gesperrt war.


Als sich LH2020 dann um ca. 21:25 im Landeanflug auf DUS befand, bog die Maschine rechts Richtung CGN ab. Der Pilot soll durchgesagt haben, dass aufgrund des Nachtflugverbotes am Flughafen DUS nun eine Landung in CGN erfolgen würde. Um 21:45 wurde dann in CGN gelandet.


Das Nachtflugverbot in DUS gilt ja erst ab 22:00 für Starts und eingeschränkt für Landungen. Somit liegt die Vermutung nahe, dass die Landung in DUS nicht erfolgte, weil Lufthansa die A321 noch am selben Abend zurück in MUC haben wolle, was aufgrund des Nachtflugverbotes in DUS nicht möglich gewesen sein soll.


Was die Fluggastentschädigung angeht (Die Kollegen waren erst gegen Mitternacht mit einem von LH bereitgestellten Bus in DUS eingetroffen.), so würde ich erwarten, dass LH sich nicht auf das schlechte Wetter berufen dürfte, denn die Ursache für die Verspätung >3h kam ja erst durch die Entscheidung, in CGN statt in DUS zu landen. Und in DUS hätte man ja noch ohne Problem landen können.


Wie ist Eure Einschätzung oder ggf. Erfahrung?

20180208 LH2020.jpg
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
3.021
979
MUC, near OBAXA
Die Airline wird sich auf's Wetter berufen und auf die betriebsbedingte Verzögerung dadurch.
Deine Vermutung hört sich schlüssig an, aber wer sagt Dir dass sie nicht in DUS noch holdings hätten fliegen müssen und damit nach 10....
Beweisführung wird schwierig, das Wetter entschuldigt hier vieles (dankbare Situation.)
Ich würd sagen lass es, Umleitungen passieren täglich...
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.623
2.857
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Das Nachtflugverbot in DUS gilt ja erst ab 22:00 für Starts und eingeschränkt für Landungen. Somit liegt die Vermutung nahe, dass die Landung in DUS nicht erfolgte, weil Lufthansa die A321 noch am selben Abend zurück in MUC haben wolle, was aufgrund des Nachtflugverbotes in DUS nicht möglich gewesen sein soll.
D-AIDC steht doch noch in CGN?
 
  • Like
Reaktionen: bursche99
F

feb

Guest
Die Airline wird sich auf's Wetter berufen und auf die betriebsbedingte Verzögerung dadurch.
Deine Vermutung hört sich schlüssig an, aber wer sagt Dir dass sie nicht in DUS noch holdings hätten fliegen müssen und damit nach 10....
Beweisführung wird schwierig, das Wetter entschuldigt hier vieles (dankbare Situation.)
Ich würd sagen lass es, Umleitungen passieren täglich...

Nun, dann müsste die Airline dezidiert behaupten und im Streitfall auch unter Beweis stellen, dass tatsächlich wetterbedingt nicht in DUS gelandet werden konnte. Kommt dieser Vortrag und Beweisantritt nicht, sollten Ansprüche nach VO EU 261/2004 erfolgreich durchgesetzt werden können.

Alles in allem ein Fall, bei der sich die risikolose Einschaltung von Dienstleistern wie EU- Clain oder Flightright o.a. empfiehlt oder - falls eine Rechtsschutzdeckung besteht - die Einschaltung eines spezialisierten RA.
 
  • Like
Reaktionen: Nitus

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Nach LH 2020 sind noch drei LH/EW Flüge am 7. Februar von MUC nach DUS rausgegangen, alle mit Verspätung abgeflogen und mit Verspätung angekommen. Für Flugzeuge die in DUS stationiert sind gilt bis 23:30 die Home Carrier/Base Rule, d.h. diese dürfen auch nach 23:00 bis 23:30 landen.

LH 2022 Planmäßig: 19:30-20:40 Ist am 7.2. 21:18-22:10
EW 9007 Planmäßig: 21:10-22:35 Ist am 7.2. 22:10-23:11
LH 2024 Planmäßig: 21:30-22:40 Ist am 7.2. 22:45-23:36

Damit dürfte die Argumentation der LH mit dem Nachtflugverbot wohl hinfällig sein.
 
  • Like
Reaktionen: Nitus

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.293
34.814
MUC
Vielleicht sollte die Maschine wieder raus? In der gegenwärtigen Konstellation wäre sie in DUS gefangen?

Das war auch meine Idee. Da ist es aber umso verwunderlicher, dass die Maschine seit gestern Abend in CGN geblieben ist. Gleich (nach ca. 21h in CGN) soll die Maschine (mit ca. 2h Verspätung) als LH1989 von CGN nach MUC fliegen. Da hätte die D-AIDC echt gestern eine planmäßige Landung in DUS hinlegen können, um heute irgendwann einen Ferry nach CGN zu machen. Das wäre für die Passagiere sicher angenehmer gewesen.

Die einzige denkbare Erklärung ist, dass in CGN Wartungs- / Reparaturarbeiten durchgeführt wurden, die man in DUS nicht hätte (so schnell) machen können?