1-Zimmer Wohnung privat mieten und als ausgelagertes Home Office verwenden

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SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
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Hat damit jemand Erfahrung?

Mein Beruf bringt es mit sich, dass ich von zu Hause aus Arbeiten muss. Mein Arbeitgeber betreibt keine Bueros in denen ich arbeiten koennte. Derzeit ist daheim die Situation bescheiden, da ich kein eigenes Arbeitszimmer habe.
Mein Plan ist nun, hier in der Umgebung eine 1-Zimmer Wohnung anzumieten und diese tagsueber als mein Buero zu verwenden.

Google ist hier nicht sehr hilfreich, weil es zumeist darum geht, dass jemand in dieser 1-Zimmer Wohnung auch ein Gewerbe betreibt. Das ist bei mir eben nicht gegeben. Ich brauche nur einen Raum wo ich meinen Schreibtisch, Laptop und Telefon hinstellen und in ruhe arbeiten kann.

Falle ich dann trotzdem unter so tolle regularien wie "Mindestdeckenhoehe 2,40m, Brandschutzauflagen" etc? Liessen sich die Mietkosten/Nebenkosten (Kaltmiete, Strom, Gas bzw Oel) absetzen?

Danke fuer Euren Input! :)
 

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Im Zentrum Europas, der Schwungscheibe Deutschlands: Allgaeu, Alpenvorraum. Mehr Kuehe als Einwohner. ;-)

Shared Offices gibt es hier leider nicht. Hoechstens Shared Viestall.
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.369
173
MUC
Manche Städte machen Probleme bei der gewerblichen Nutzung von Wohnraum.
Spätestens dann, wenn Du die Ausgaben (Miete) steuerlich anerkennen lassen willst, kann das Konflikte verursachen.
 

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Manche Städte machen Probleme bei der gewerblichen Nutzung von Wohnraum.
Spätestens dann, wenn Du die Ausgaben (Miete) steuerlich anerkennen lassen willst, kann das Konflikte verursachen.

Das ist eben die Frage: Ist es gewerblich? Ich melde kein Gewerbe an! Ich brauche einfach nur einen Raum von dem ich meinen Angestellten-Beruf nachgehen kann.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.165
1.724
KUL (bye bye HAM)
Nein, fällst du nicht. Die Mindestauflagen zum Arbeitsschutz sind für gewerbliche Objekte wo der AG seine ANs reinsetzt. Wenn du privat die Wohnung anmietest als Homeoffice ist das kein Problem. Du kannst auch die gesamten Kosten bei der Steuererklärung geltend machen, da es ein in sich geschlossenes Objekt zum alleinigen Zweck des HomeOffice ist.
 
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SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Nein, fällst du nicht. Die Mindestauflagen zum Arbeitsschutz sind für gewerbliche Objekte wo der AG seine ANs reinsetzt. Wenn du privat die Wohnung anmietest als Homeoffice ist das kein Problem. Du kannst auch die gesamten Kosten bei der Steuererklärung geltend machen, da es ein in sich geschlossenes Objekt zum alleinigen Zweck des HomeOffice ist.

Heisst, im Falle einer Pruefung sollte kein Bett drin stehen. Richtig?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Hat deine +1 dich rausgeworfen und du suchst jetzt eine voll absetzbare Bleibe? :p
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.165
1.724
KUL (bye bye HAM)
Ist immer im Ermessensspielraum des Prüfers. Eigentlich wird eine kleine Wohnung zum Arbeiten viel schmerzfreier durchgewunken als das Arbeitszimmer das am Wochenende als Gästezimmer genutzt wird. Und gegen eine ausziehbare Couch sagt keiner was.
 
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SFM

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
722
0
MUC
Im Zentrum Europas, der Schwungscheibe Deutschlands: Allgaeu, Alpenvorraum. Mehr Kuehe als Einwohner. ;-)

Shared Offices gibt es hier leider nicht. Hoechstens Shared Viestall.
Auch wenn es keine "offiziellen" shared offices gibt, kannst ja mal rumschaun ob es in der Umgebung keine Betriebe gibt die evtl. eine Raum/Arbeitsplatz vermieten. Weiss ja nicht wo genau du im Allgäu bist, aber vielleicht hats ja irgendwelche geeigneten Objekte in der Umgebung bzw im Freundeskreis. Zur Not halt in nem Bauernhof, die haben ja eh oft mehr Zimmer als sonstwas....
 

Agent Smith

Erfahrenes Mitglied
01.08.2009
1.006
54
EDFJ
Eigentlich wird eine kleine Wohnung zum Arbeiten viel schmerzfreier durchgewunken als das Arbeitszimmer das am Wochenende als Gästezimmer genutzt wird.

Deckt sich mit meinen Erfahrungen vor einigen Jahren, als ich noch festangestellt war: Die 1-Zimmer Wohnung im selben Haus wie die Hauptwohnung war zu 100% ohne Probleme absetzbar, während später ein grosses Arbeitszimmer in einer neu angemieteten Wohnung zuerst nicht anerkannt wurde. Es handelte sich übrigens um die selbe Stadt.

Der Steuerberater hat bei der Steuererklärung noch eine Kopie des Arbeitsvertrages eingereicht, in dem "Home Based" ebenso vermerkt war, wie das Nichtvorhandensein eines "richtigen" Büros in der 500 km entfernten Firmenzentrale.
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Deckt sich mit meinen Erfahrungen vor einigen Jahren, als ich noch festangestellt war: Die 1-Zimmer Wohnung im selben Haus wie die Hauptwohnung war zu 100% ohne Probleme absetzbar, während später ein grosses Arbeitszimmer in einer neu angemieteten Wohnung zuerst nicht anerkannt wurde. Es handelte sich übrigens um die selbe Stadt.

Der Steuerberater hat bei der Steuererklärung noch eine Kopie des Arbeitsvertrages eingereicht, in dem "Home Based" ebenso vermerkt war, wie das Nichtvorhandensein eines "richtigen" Büros in der 500 km entfernten Firmenzentrale.

An dieser Stelle bietet sich es sich mitunter an, Bilder des "Office" mitzusenden und eine Ortsbegehung zu offerieren.
Proaktiv vorgenommen sind die Damen und Herren nicht unglücklich bzgl. der Kooperation und nehmen teilweise auswärtige Termine, die wohl recht stressfrei ablaufen werden, recht gerne war.
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
Deckt sich mit meinen Erfahrungen vor einigen Jahren, als ich noch festangestellt war: Die 1-Zimmer Wohnung im selben Haus wie die Hauptwohnung war zu 100% ohne Probleme absetzbar,

Problematisch wird es steuerlich u.U., wenn die 1-Zimmer-Wohnung Tür an Tür mit der Hauptwohnung ist; dann interpretiert das Finanzamt das möglicherweise genauso, wie ein Arbeitszimmer in der Wohnung. 100 Meter Abstand sind dann womöglich schon hilfreich.
 

Agent Smith

Erfahrenes Mitglied
01.08.2009
1.006
54
EDFJ
Problematisch wird es steuerlich u.U., wenn die 1-Zimmer-Wohnung Tür an Tür mit der Hauptwohnung ist; dann interpretiert das Finanzamt das möglicherweise genauso, wie ein Arbeitszimmer in der Wohnung. 100 Meter Abstand sind dann womöglich schon hilfreich.

In diesem Fall war nur die Decke dazwischen - das Büro lag direkt über der Hauptwohnung. Hat, wie gesagt, mit dem Finanzamt prima geklappt.
 

reisefan

Erfahrenes Mitglied
09.05.2009
371
0
48
Muc
das Büro ist kein Thema, da es ja den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet.
Die Kosten sind also ohne Begrenzung voll abzugsfähig (inkl. Büromöbel etc)

Wenn überhaupt wird das FA eine Skizze und den Mietvertrag verlangen.

In den seltensten Fällen möchte das Finanzamt im Rahmen einer betriebsnahen Veranlagung (BNV) die
Räume besichtigen.
 

Gordon

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
741
25
KJFK/EDNG
Problematisch wird es steuerlich u.U., wenn die 1-Zimmer-Wohnung Tür an Tür mit der Hauptwohnung ist; dann interpretiert das Finanzamt das möglicherweise genauso, wie ein Arbeitszimmer in der Wohnung. 100 Meter Abstand sind dann womöglich schon hilfreich.

Der gute alte Konz hatte das mal als Steuertipp in seinen Büchern: Man solle zusehen, ob man nicht einen separaten Raum im Haus anmieten könne, der dann als Büro dient. Entscheidend für's Finanzamt sei ein separater Mietvertrag.
 

Aridhol

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
378
0
Der gute alte Konz hatte das mal als Steuertipp in seinen Büchern: Man solle zusehen, ob man nicht einen separaten Raum im Haus anmieten könne, der dann als Büro dient. Entscheidend für's Finanzamt sei ein separater Mietvertrag.
Die Idee ist garnicht mal so dumm :D
 

Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
1.164
0
MUC
Ich habe einst mit meinem Einspruch dem FA eine Besichtigung vor Ort vor 6.30am oder nach 7pm angeboten - muss ja arbeiten....gekommen ist keiner, dafür wurde der Einspruch akzeptiert und das AZ anerkannt.
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
Der gute alte Konz hatte das mal als Steuertipp in seinen Büchern: Man solle zusehen, ob man nicht einen separaten Raum im Haus anmieten könne, der dann als Büro dient. Entscheidend für's Finanzamt sei ein separater Mietvertrag.

Ich hatte das gemeint, was hier dargestellt wird: http://www.haufe.de/steuern/kanzlei...immer-in-mehrfamilienhaeusern_170_191564.html

Also insbesondere der Verweis auf:
Der BFH stellte maßgeblich darauf ab, dass die Wohnungen in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander lagen. Auch in einem anderen Fall hat der BFH bei direkt gegenüberliegenden Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus noch eine „innere Verbindung“ angenommen und nur den beschränkten Kostenabzug zugelassen (BFH, Urteil v. 26.2.2003, VI R 125/01, BStBl 2004 II S. 72).