50€ Sofort-Entschädigung für Betroffene von easyJet Datenleck

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txs

Erfahrenes Mitglied
17.12.2015
429
338
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Die RightNow Group (u.a. Geld-für-Flug.de) kauft Betroffenen des easyJet Datenlecks aktuell ihre Ansprüche für 50€ ab.

https://app.rightnow.de/easyjet

Soweit ich gesehen habe, kann man seine Ansprüche auch an mehrere britische Kanzleien abtreten, gezahlt wird dort aber nur im Erfolgsfall.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.021
6.892
LEJ
Kann ich eigentlich herausfinden, ob meine Daten auch betroffen waren / sind? Mein Konto ist von 2013. Kreditkartendaten o.ä. kann ich im Konto nicht finden.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.864
7.013
Diese hier?

Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,

ich wollte Ihnen persönlich in Bezug auf den kürzlich bei easyJet aufgetretenden Sicherheitsvorfalls schreiben.

Wie Sie vielleicht gehört haben, gaben wir am 19. Mai 2020 bekannt, dass wir das Ziel eines Hackerangriffs geworden sind. Sobald wir von dem Angriff erfuhren, haben wir Maßnahmen ergriffen, um den Vorfall unter Kontrolle zu bringen und den unautorisierten Zugriff auf unser System zu stoppen. Wir haben führende Cyberexperten beauftragt den Vorfall zu untersuchen, und haben auch die britische Behörde für Cybersicherheit, den National Cyber Security Centre, sowie die britische Datenschutzbehörde - das Information Commissioners Office (ICO) – benachrichtigt.

Unsere Untersuchung ergab, dass auf Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Reisedaten für easyJet Flüge oder easyJet holidays zugegriffen wurde, die Sie zwischen dem 17. Oktober 2019 und dem 4. März 2020 gebucht haben. Auf Ihre Pass- und Kreditkartendaten wurde nicht zugegriffen, jedoch sind die folgenden Informationen von dem Vorfall betroffen: Ihr Abreiseort, Reiseziel, Ihr Abreisedatum, Ihre Buchungsreferenznummer, das Buchungsdatum und der Wert der Buchung.

Wir bedauern es sehr, daß dies geschehen ist.

Seien Sie besonders vorsichtig bei Phishing-Angriffen

Es gibt keine Hinweise darauf, dass personenbezogene Daten jeglicher Art missbraucht wurden. Seien Sie jedoch besonders vorsichtig, wenn Sie unerwartete Nachrichten erhalten, insbesondere wenn diese angeblich von easyJet- oder easyJet holidays stammen. Bitte beachten Sie, dass wir Sie niemals unaufgefordert kontaktieren würden, um Ihre Kontodaten oder Sicherheitsinformationen anzufordern, und Sie niemals bitten werden, Ihre Passwörter offenzulegen oder die Passwörter Ihres easyJet Kontos zu ändern.

Sie müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen, aber seien Sie auch weiterhin wachsam, wie Sie es normalerweise sein würden, insbesondere bei unerwarteten Nachrichten. Bitte beachten Sie die folgenden Tipps für eine sichere Internetnutzung:

- Öffnen Sie im Zweifelsfall keine E-Mails oder Anhänge;
- Stellen Sie sicher, dass Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben, bevor Sie persönliche Informationen online veröffentlichen.
- Überprüfen Sie den Link, bevor Sie darauf klicken. Bewegen Sie den Mauszeiger über den Link, um zu sehen ob der Link von einer bekannten Quelle ist. Klicken Sie nicht auf einen Link, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Die britische Datenschutzbehörde, ICO, hat auf ihrer Homepage sehr hilfreiche Informationen, einschließlich eines am 31. März 2020 veröffentlichten Artikels zum Thema Phishing mit dem Titel „Bleiben Sie den Betrügern einen Schritt voraus“ („Stay One Step Ahead of the Scammers“).

Die britische Behörde für Cybersicherheit, der National Cyber Security Center, verfügt ebenfalls über nützliche Informationen, einschließlich eines Artikels mit dem Titel „Phishing-Angriffe: Umgang mit verdächtigen E-Mails und Nachrichten“ („Phishing attacks: dealing with suspicious emails and messages“).

Weitere Informationen zum Hackerangriff auf easyJet finden Sie auf unserer Website. Wenn Sie weitere Fragen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an infoalert@easyjet.com.

Es tut uns leid, dass dieser Angriff passiert ist. Wir nehmen die Sicherheit der Informationen unserer Kunden sehr ernst und werden weiterhin alle Maßnahmen ergreifen, um sie vor zukünftigen Angriffen zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen,
Email_sig_450x100.jpg
Johan Lundgren
Geschäftsführer, easyJet
 

Mountweazel

Erfahrenes Mitglied
05.11.2016
303
341
CGN
Mails sind bei mir vom 21. Mai
1 x "Cybersicherheitsvorfall"
1 x "Cyber Security Incident"
1 x "Incidente de ciberseguridad"
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Es ist auch umstritten, ob man ohne unmittelbaren Schaden überhaupt einen Anspruch auf Entschädigung nach DSGVO hat.

Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO besteht auch Anspruch auf immateriellen Schadenersatz. Jede unrechtmäßige Datenverarbeitung durfte mindestens einen solchen immateriellen Schaden verursachen. Wenn schon die nicht korrekte Beauskunftung 5.000 Euro Schadenersatz bedeutet (ArbG Düsseldorf, 9 Ca 6557/18, basierend auf EG 75), würde ich mich auch nicht mit 50 Euro abspeisen lassen.
 

Concerto

Erfahrenes Mitglied
25.03.2016
635
90
Montreux
Und jetzt kann ich mich nicht mehr in meinem easyJet-Konto anmelden.

Musste das Passwort zurücksetzen, aber das war schwieriger als ich erwartet hatte!
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.444
3.136
Neuss
www.drboese.de
Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO besteht auch Anspruch auf immateriellen Schadenersatz. Jede unrechtmäßige Datenverarbeitung durfte mindestens einen solchen immateriellen Schaden verursachen. Wenn schon die nicht korrekte Beauskunftung 5.000 Euro Schadenersatz bedeutet (ArbG Düsseldorf, 9 Ca 6557/18, basierend auf EG 75), würde ich mich auch nicht mit 50 Euro abspeisen lassen.

Ich bin im Thema ja recht tief drin, wie hier einige wissen. Die Zivilgerichte sind bisher wenig angetan von dieser Idee, dass aus europarechtlichen Normen Geld für etwas gewährt wird, was das nationale Zivilrecht bisher so nicht kannte oder was unterhalb der Bagatellgrenze lag. Durch einfache Auswege sparen sich Gerichte die Auseinandersetzung mit der DSGVO.

Aber ich bin mir recht sicher, dass der EuGH nach 267 AEUV (Fraglich: legen schon OLGe vor?) oder der BGH hier mal ein wenig aufräumen werden und es dann besser vorangeht.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
567
95
Viele werden ja user kexbox schon kennen aus anderen Aktionen, egal ob Unterlassungserklärung gegen Lufthansa, AirFrance,... über die Verbraucherzentrale NRW oder als LH den Passagier verklagt hatte und 2+k€ haben wollte für das Wegfallen des letzten Segmentes....
Kexbox ist auch Fachanwalt für Datenschutz, wer also lieber einen Forenanwalt als Rightnow oder eugd unterstützen will, kann das über https://www.kleinfee.com/easyjet-datenleck/ machen.

Disclaimer: Ich arbeite in keinster Weise für die Kanzlei oder kleinfee/kedapro.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.864
7.013
Viele werden ja user kexbox schon kennen aus anderen Aktionen, egal ob Unterlassungserklärung gegen Lufthansa, AirFrance,... über die Verbraucherzentrale NRW oder als LH den Passagier verklagt hatte und 2+k€ haben wollte für das Wegfallen des letzten Segmentes....
Kexbox ist auch Fachanwalt für Datenschutz, wer also lieber einen Forenanwalt als Rightnow oder eugd unterstützen will, kann das über https://www.kleinfee.com/easyjet-datenleck/ machen.

Disclaimer: Ich arbeite in keinster Weise für die Kanzlei oder kleinfee/kedapro.
Ich werde aus dem Link nicht wirklich schlau. Vor allem nicht aus dem Satz:
Wer trägt die Kosten, wenn ein Vorgehen erfolglos ist?
kleinfee, dafür zahlen Sie - im Erfolgsfall - eine prozentuale Beteiligung in Höhe von 15 % bei außergerichtlichem Erfolg und 25 % bei gerichtlicher Durchsetzung der Ansprüche.
Wenn ich überhaupt kein Risiko habe, dann verzichte ich auf die 7€ und setze alles auf Kleinfee. Aber ist das so?
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
567
95
Ich werde aus dem Link nicht wirklich schlau. Vor allem nicht aus dem Satz:


Wenn ich überhaupt kein Risiko habe, dann verzichte ich auf die 7€ und setze alles auf Kleinfee. Aber ist das so?
Kleinfee verliert = 0€ Kosten für dich, nur Kosten für Kleinfee

Kleinfee regelt es außergerichtlich mit easyJet = 85% für dich, 15% für Kleinfee

Kleinfee regelt es vor Gericht, = 75% für dich, 25% für kleinfee
 

Zinga10

Aktives Mitglied
12.03.2018
247
304
GTI
Kleinfee verliert = 0€ Kosten für dich, nur Kosten für Kleinfee

Kleinfee regelt es außergerichtlich mit easyJet = 85% für dich, 15% für Kleinfee

Kleinfee regelt es vor Gericht, = 75% für dich, 25% für kleinfee



Wie verhält es sich wenn der Schadensersatz geringer ist, als die (Gerichts)kosten.
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.414
723
wenn ich die Mail (die ich nicht bekommen oder übersehen habe) richtig verstehe, waren nur Kunden betroffen, die "die Sie zwischen dem 17. Oktober 2019 und dem 4. März 2020" Tickets gebucht haben, richtig? Also wenn meine Flugbuchungen und Reisen im Sommer 2019 waren, lohnt sich die Registrierung wahrscheinlich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.674
6.024
Muss man die Infomail aus dem Mai vorweisen können? Die habe ich nämlich gelöscht, ich hab aber noch die Mail von der fraglichen Buchung vom 12.11.2019, der ja in dem oben genannten Zeitraum liegt.
 

toxic10

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
664
114
HAM/TXL/STR
Die Mail aus dem Mai soll weitergeleitet werden, von daher sollte sie schon noch vorhanden sein.
Muss man die Infomail aus dem Mai vorweisen können? Die habe ich nämlich gelöscht, ich hab aber noch die Mail von der fraglichen Buchung vom 12.11.2019, der ja in dem oben genannten Zeitraum liegt.