5€ bzw 10% Gebühr bei Kartenzahlung im Taxi - erlaubt?

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Australia

Erfahrenes Mitglied
30.05.2017
380
2
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Heute Mittag - ich möchte eine kleine regionale Strecke mit der DB fahren. An einem der Bahnhöfe halten wir, weil ein vor uns stehender Zug das Gleis blockiert. Geplante Verspätung: 10 Min. So weit, so gut.
... 20 Minuten später standen wir immer noch, das Schild zeigte mittlerweile eine geplante Verspätung von 40 Min. an. Da reichte es mir und ich stieg aus, um mir ein Taxi zu nehmen. Dumm nur, dass ausgerechnet, als ich gerade mal 2 Minuten draußen war und mich entfernte, der Zug doch schon wieder fahrbereit war und mir vor der Nase wegfuhr :rolleyes: Ok, mea culpa (zumindest einfach "Pech").

Bin dann zum Taxistand vor einem Bahnhof in Ba-Wü. Als ich einstieg und mich mangels ausreichend Bargeld schon freute, dass Kartenzahlung möglich sei (Logos klebten fett an den Fenstern, auch AmEx, was ja nicht selbstverständlich in diesen Gefilden ist...), wies mich der freundliche und junge Taxifahrer beschämt darauf hin, dass ich jedoch noch 10% des Fahrpreises, mindestens jedoch 5€, als Gebühr obendrauf zahlen müsse. Es war tatsächlich ein kleiner Hinweis vorne neben ihm angebracht, auf dem Armaturenbrett des Nebensitzes, wo auch die Visitenkarten drin steckten. Ohne seinen netten Hinweis wäre mir das nie und nimmer aufgefallen! (Foto unten)

Ich fragte ihn, ob das ein Witz sei, und er verneinte. Er meinte, das sei in diesem Ort so üblich. Es war auch kein anderes Taxi in Sichtweite und so stieg ich ein. Der Fahrer war wirklich nett - er erzählte mir, wie sehr er darunter zu leiden hätte, dass die Gäste immer wütend würden und ihn dann beschimpften, dass er jedoch die Anweisung vom Inhaber habe, die Gebührenforderung strikt durchzusetzen.
Mein Fahrpreis betrug am Ende 36.50 + 5 = 41.50. :censored: Nota bene: wäre der Preis höher gewesen, hätte ich 10% des Preises oben drauf zahlen müssen - die 5€ waren nur der MINDESTBETRAG! Gilt auch für Girokarten und Co.!

Ich habe den Fahrer dann gefragt, ob ich Fotos machen dürfe und er hat mir bereitwillig assistiert (Gegenlicht ausgeblendet) und mir gesagt, wem das Unternehmen gehört usw. - denn ihm geht das Ganze auch auf die Nerven. Klar - er muss es auch ausbaden, wenn die Gäste sich darüber echauffieren. Habe ihm bar dennoch Trinkgeld gegeben, war ja vom Service her alles i.O.

Frage: Ist so etwas erlaubt? Ich habe nur kurz mal recherchiert und bin zu widersprüchlichen Ergebnissen gelangt (wie so oft in Rechtsfragen ;)). In Berlin wurde die Gebühr ja dieses Jahr erst "abgeschafft" bzw. wird das entsprechende Gesetz bald in Kraft treten. Ich las jedoch, dass die Zulässigkeit stark regional abhängig sei. Dennoch - in dieser Höhe? Kann ich dagegen irgend etwas tun (melden z.B.)? Ich nehme an, für mich sind die 5€ für immer dahin. :rolleyes: Andere Gäste würde ich jedoch gern davor bewahren. Vor allem, wenn sie wie ich auch bei einer Hausbank sind, die nicht an jeder Ecke Filialen mit Bargeld-Service bietet wie die Kreissparkassen....


Taxi2.jpg
 

Australia

Erfahrenes Mitglied
30.05.2017
380
2
Ausschließlich, wenn der örtliche Taxitarif dies so vorsieht.

Wo finde ich diese Informationen? Und: darf dieser Betrag nach Taxitarif wirklich beliebig hoch ausfallen? Wenn ich ein Taxi für 70€ bräuchte, wären das ja zB 7€... oder wenn ich eines für 23€ nähme, müsste ich auch 5€ zahlen, was prozentual ein Witz ist.
 

tobi.traveler

Reguläres Mitglied
29.03.2016
95
1
ZRH
Die 5 Euro kannst du dir wahrscheinlich über dein Kreditkarteninstitut zurückholen. Eine Quittung auf der der Zuschlag extra ausgewiesen ist sicher hilfreich, zur Not reicht vielleicht das Bild.

Auf dem gleichen Weg holen sich einige die Gebühren von den Airlines zurück.
 

Australia

Erfahrenes Mitglied
30.05.2017
380
2
Die 5 Euro kannst du dir wahrscheinlich über dein Kreditkarteninstitut zurückholen. Eine Quittung auf der der Zuschlag extra ausgewiesen ist sicher hilfreich, zur Not reicht vielleicht das Bild.

Auf dem gleichen Weg holen sich einige die Gebühren von den Airlines zurück.

War auch mein Gedanke bzw. hatte darauf gehofft! Habe auch extra gefragt, warum der Betrag in der Quittung nicht ausgewiesen wird als Zuschlag (wird er nämlich leider nicht) - der Taxifahrer konnte daran aber natürlich nichts ändern.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.833
1.288
MUC, BSL
Ausschließlich, wenn der örtliche Taxitarif dies so vorsieht.

Mal vorausgesetzt OP hat eine Karte mit reguliertem Interchange genutzt, wie rechtfertigt es sich, dass irgendeine regionale Taxiverordnung über das Surchargingverbot hinwegsetzt? Selbst nach alter Rechtslage kann mir doch keiner erzählen, dass die CC Akzeptanz Kosten in Höhe von 5€/10% verursacht...
 

Australia

Erfahrenes Mitglied
30.05.2017
380
2
Mal vorausgesetzt OP hat eine Karte mit reguliertem Interchange genutzt, wie rechtfertigt es sich, dass irgendeine regionale Taxiverordnung über das Surchargingverbot hinwegsetzt? Selbst nach alter Rechtslage kann mir doch keiner erzählen, dass die CC Akzeptanz Kosten in Höhe von 5€/10% verursacht...

Würde mich auch interessieren! Ich habe mit AmEx gezahlt, falls das was zur Sache tut, aber die Gebühren gelten für ALLE Arten von Kartenzahlung!
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Mal vorausgesetzt OP hat eine Karte mit reguliertem Interchange genutzt, wie rechtfertigt es sich, dass irgendeine regionale Taxiverordnung über das Surchargingverbot hinwegsetzt? Selbst nach alter Rechtslage kann mir doch keiner erzählen, dass die CC Akzeptanz Kosten in Höhe von 5€/10% verursacht...
Das Argument, wie es z.B. die Berliner Verwaltung vorbringt, geht so: Das Surchargingverbot sei reines Zivilrecht. Die Preise für Taxifahrten seien jedoch öffentliches Recht, da sei die Kommune komplett frei.

Natürlich ist das kruder Unsinn, zumal sich auch Kommunen an der Umsetzung von EU-Recht beteiligen müssen, selbst wenn der mitgliedsstaatliche Gesetzgeber die Umsetzung verbockt hat (wie es in Deutschland wohl der Fall ist, die Wortwahl im § 270a BGB ist möglicherweise zu eng, das Richtlinienrecht hingegen eindeutig).

Aber in Deutschland interessiert EU-Recht auch nur dann, wenn's in die eigene Agenda passt (und gleichzeitig regt man sich über Polen oder Großbritannien auf, weil die ja immer so antieuropäisch seien).
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Das Argument, wie es z.B. die Berliner Verwaltung vorbringt, geht so: Das Surchargingverbot sei reines Zivilrecht. Die Preise für Taxifahrten seien jedoch öffentliches Recht, da sei die Kommune komplett frei.

Natürlich ist das kruder Unsinn, zumal sich auch Kommunen an der Umsetzung von EU-Recht beteiligen müssen, selbst wenn der mitgliedsstaatliche Gesetzgeber die Umsetzung verbockt hat (wie es in Deutschland wohl der Fall ist, die Wortwahl im § 270a BGB ist möglicherweise zu eng, das Richtlinienrecht hingegen eindeutig).
Bleibt die Frage, ob der Taxifahrer sich an den Tarif halten muss und europarechtswidrig surchargen muss oder europarechtskonform nicht surchagen muss und somit gegen den Taxitarif verstoßen muss.
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
§ 270a BGB ist europarechtskonform möglichst weit zu interpretieren.

"Vereinbarung" darin bezieht sich m.E. auf Vertragsbestimmungen unabhängig davon, von wem sie ursprünglich eingebracht wurden. Unstreitig ist ein Beförderungsvertrag im Taxi zivilrechtlicher Natur. Damit ist jegliche Surcharging-Vereinbarung unwirksam. Damit ist eine Rückforderung auf Grundlage der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB) gegenüber dem Zahlungsempfänger möglich.

Ich nutze in Berlin dann eben vermehrt Uber, da gehe ich solchen Problemen aus dem Weg. Ob das so im Sinne der alleswissenden Verwaltung und Politik ist, sei dahingestellt.
 

konavf

Erfahrenes Mitglied
07.03.2018
874
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Boah, wenn ich das lese, geht mir echt die Hutschnur hoch. Ich will nicht rassistisch werden, aber das ist echt so typisch B-W, sag ich so als Bayer :cool:
Ich hatte bis vor kurzem noch Verständnis für die Taxibranche, dass sie sich gegen Uber & Co wehren. Damit ist es bei mir persönlich getan, aber wir werden offtopic.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Stimmt!

Einige Länder wie UK haben über die Richtlinie hinaus auch Zahlungsmittelentgelte für unregulierte Zahlungsmittel wie Amex verboten, was m.E. auch der einzig korrekte Weg ist, um Preistransparenz zu schaffen.

Was Deutschland angeht - Bei Amex gilt dann nicht der § 270a, aber immer noch der ältere § 312a BGB, nach dem Zahlungsmittelentgelte nur die realen Kosten abbilden dürfen. Und die sind vielleicht 1 bis 2 Prozent, aber niemals 10 Prozent oder 5 Euro. Ist die Kostenvereinbarung zu hoch, wird sie auch in diesem Fall im Ganzen ungültig.
 
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Australia

Erfahrenes Mitglied
30.05.2017
380
2
Wobei man zum Thema AmEx auch konstatieren muss: Ich habe lediglich damit gezahlt, weil ich nicht um die Gebühr herum kam, sie auch bei Zahlung mit einer GiroCard(!!), Visa und Co. angefallen wäre und ich daher dachte, dass ich den Betrag oder einen Teil davon eventuell bei mangelnder Rechtsgrundlage der Forderung wenigstens wieder über AmEx stornieren kann!

Meint ihr also, das ist möglich? Kann AmEx auch nur einen Teil davon zurückweisen (5€) oder geht im Zweifelsfall der ganze Betrag zurück? Hilft es Euch, den Beleg zu sehen und das, was ich unterschrieben habe? Würde nämlich dann zeitnah die AmEx Kunden-Hotline kontaktieren.

Außerdem: Ist es schlimm, wenn auf dem Beleg die Gebühr nicht separat ausgewiesen ist? Ich habe das ja explizit angefragt, der Taxifahrer meinte aber, das sei standardmäßig nicht drauf. Was soll man dann in so einem Fall als Kunde machen... Ich habe eben die Bilder und auf dem Beleg steht die Strecke drauf. Außerdem meinte der Taxifahrer noch, das sei die in dieser Stadt "übliche Gebühr".
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Ich habe eben die Bilder und auf dem Beleg steht die Strecke drauf. Außerdem meinte der Taxifahrer noch, das sei die in dieser Stadt "übliche Gebühr".
Welche Stadt ist das?

Wenn wir Ross und Reiter kennen, können wir recherchieren, was "üblich" bedeutet.

Jedenfalls falls der kommunale Taxitarif diesen Aufschlag nicht vorsieht, aber suggeriert wurde, dass dies so sei, kommt nach "erfolglos im Nachhinein Kontakt zum Taxiunternehmer versucht" als weitere Eskalationsstufe auch eine Strafanzeige in Betracht (wird im Zweifel eh versanden, aber es wäre jedenfalls interessant). Diese würde dann natürlich die Position gegenüber Amex stärken, wenn man einen Chargeback probieren will.
 
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Australia

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30.05.2017
380
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Welche Stadt ist das?

Wenn wir Ross und Reiter kennen, können wir recherchieren, was "üblich" bedeutet.

Jedenfalls falls der kommunale Taxitarif diesen Aufschlag nicht vorsieht, aber suggeriert wurde, dass dies so sei, kommt nach "erfolglos im Nachhinein Kontakt zum Taxiunternehmer versucht" als weitere Eskalationsstufe auch eine Strafanzeige in Betracht (wird im Zweifel eh versanden, aber es wäre jedenfalls interessant). Diese würde dann natürlich die Position gegenüber Amex stärken, wenn man einen Chargeback probieren will.

Es handelt sich um das "nette" Reutlingen in Ba-Wü. "Erfolglos im Nachhinein Kontakt zum Taxiunternehmer versucht" -> muss ich das? Was soll das bringen? Ein Taxiunternehmer, der seine Mitarbeiter so rigoros darauf ansetzt, auf JEDEN FALL diese Gebühr zu berechnen, wird mir diese sicher nicht retrospektiv auf Wunsch erstatten. Würdest Du dennoch den Kontakt empfehlen, bevor ich mich an AmEx wende? Und wie gesagt: Wie sieht es aus mit einem teilweisen Chargeback?

Vielen Dank! :)
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
1) Der Taxitarif im Kreis Reutlingen sieht keinen solchen Zuschlag vor: http://www.kreis-reutlingen.de/ceasy/modules/core/resources/main.php?download=1&id=4821

2) Im Hinblick auf § 4 Abs. 4 des Taxitarifs würde sich die Kreisverwaltung sicher über einen höflichen Hinweis freuen, dass hier Unternehmen X Gebühren jenseits des Taxitarifs erhebt, die dann auch noch in der Quittung nicht richtig dargestellt wurden (der Kontoauszug mit Umsatz inkl. Gebühr, plus die Quittung, die offenbar nichts ausweist und damit dem Taxitarif nicht entspricht, sind sicher auch für die Kreisverwaltung höchst interessante Dokumente).

3) Viele Banken wollen einen Nachweis einer erfolglosen Kontaktaufnahme zum Händler sehen, bevor sie einen Chargeback einleiten. (Keine Ahnung, wie es bei Amex ist.)

4) Meist würde dann der ganze Betrag zurückerstattet und der Händler könnte den Betrag erneut belasten ohne die Zusatzgebühr o.ä.

Viel Erfolg.
 
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wizzard

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09.03.2009
9.223
3.232
Rechtslage hin oder her ... wenn der Unternehmer die damit verbundenen Kosten nicht tragen will, soll er halt keine KK nehmen. 10% (mind. 5€) ist Abzocke pur (oder Wucher, nennt es wie ihr wollt). Normal müsste man so etwas an die breite Öffentlichkeit bringen (evtl. hier https://www.gea.de probieren). Dass der Unternehmer nicht drauflegen will, kann ich noch nachvollziehen, aber dass er sich an jedem Fahrgast, der mit KK bezahlt, ungerechtfertigt bereichert, kann nicht angehen. Der (bzw. alle Taxiunternehmer, die das so praktizieren) gehört an den Pranger gestellt
 
Zuletzt bearbeitet:

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Außerdem: Ist es schlimm, wenn auf dem Beleg die Gebühr nicht separat ausgewiesen ist? Ich habe das ja explizit angefragt, der Taxifahrer meinte aber, das sei standardmäßig nicht drauf. Was soll man dann in so einem Fall als Kunde machen... Ich habe eben die Bilder und auf dem Beleg steht die Strecke drauf. Außerdem meinte der Taxifahrer noch, das sei die in dieser Stadt "übliche Gebühr".

Hast Du denn eine ordentliche Quittung (auf der der Aufschlag nicht ausgewiesen ist - wie könnte die dann "ordentlich" sein?) oder nur den Kartenzahlungsbeleg?

Wenn ein Geldautomat auf der Stecke liegt ist der Break eaven für's Geldabheben bei 9m 22s. Kann man schaffen.
 
Zuletzt bearbeitet:

FlyC

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01.01.2013
1.745
1
FRA
Zumal man Anspruch auf einen anständigen Beleg hat. Wenn man geschäftlich unterwegs ist, muss man das ja irgendwie abrechnen können.

Und was sind die 5€ denn nun? Brutto/netto, oder gar Trinkgeld? :sick:

Ganz dünnes Eis meiner Meinung nach!
 
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Australia

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30.05.2017
380
2
Danke - genau wegen solch´ hilfreicher Beiträge bin ich noch hier! (Ok, ok - und wegen des nicht so geringen "Entertainment"-Faktors natürlich auch ;))

1) D.h., wenn es tatsächlich solch eine Regelung gegeben hätte, wäre sie dort verankert gewesen?! Und das ist z.B. in Berlin mit den 1.50€ auch so (gewesen)? Fairerweise hat der Taxifahrer eine schwammige Formulierung benutzt; nicht: "Das ist gesetzlich leider so vorgeschrieben in diesem Kreis" sondern "Das machen hier alle Taxiunternehmen so, muss so sein" (oÄ) -> macht es ja nicht gerade besser, wenn das "muss" sich hier aus einer stillschweigenden Übereinkunft bzw. dem Druck des Wettbewerbs herleitet :rolleyes:

2) Ok, also Kreisverwaltung anschreiben? Situation schildern usw.?

3 + 4): Ok, dann werde ich das mal versuchen und Kontakt mit AmEx aufnehmen! Hatte den Fall bisher noch nie. Kann ja zumindest vorher mal beim Händler anrufen und ihn dann bitten, mir eine schriftl. Bestätigung zu senden, dass er auf den Gebühren insistiert. Oder wie soll ich sonst eine "erfolglose Kontaktaufnahme" nachweisen?

Ich weiß, es geht "nur" um 5€ - aber der Taxifahrer meinte, das ginge schon seit Jahren so und Kunden wären immer wieder erschreckt davon, es habe sich jedoch nie etwas geändert, trotz Beschwerden. Interessant wird nun, zu erfahren, ob das daran lag, dass auch die Verwaltung nichts ändern will - oder ob sich einfach noch nie jemand wirklich effektiv beschwert hat (sondern sie alle nur in der gegebenen Situation schimpfen, sich dann aber sagen: "Was soll´s!").

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Ich halte Euch auf dem Laufenden. Ich habe übrigens noch eine Geschichte zu bieten, die mir während der letzten Wochen passiert ist:
Ich nehme ein vor einem (sehr guten Luxus-)Hotel parkierendes Taxi und bitte den Fahrer höflich, zum Flughafen zu fahren. Er scheint mir erst ganz nett zu sein, macht etwas Small-Talk mit mir, obwohl ich mich eigentlich nach hinten gesetzt hatte, um zu arbeiten. Ich spiele mit und unterhalte mich etwas mit ihm.

Plötzlich, als das Taxometer gerade mal 10€ anzeigt, fummelt er oben herum - und die Anzeige erlischt! "Ah, ich wollte eigentlich nur kurz was nachschauen, wie dumm von mir - tut mir leid! Sind aber immer 25€!", sagt der "Kollege" dummdreist. Ich entgegne, dass ich schon den Weg hin zum Hotel mit dem Taxi gekommen sei und es da noch 23€ waren, biete ihm aber sehr entgegenkommend an, 23 zu berechnen - und ich gäbe ihm dann noch 1-2€ auf die Hand. Das fand ich schon (zu) nett von mir, da ja offensichtlich war, dass er das Geld "schwarz" einstecken wollte. :rolleyes:

Der Clou kommt, als wir am Flughafen sind und ich per KK bezahlen möchte (AmEx, auch hier kein Bargeld dabei - bin wohl aus dem Ausland zu "verwöhnt"). In der Stadt, in der ich war, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Taxiunternehmen auch KK-Zahlung anbieten MÜSSEN. ;) Der gute Herr teilt mir mit bedauernder Miene mit, dass er "leider das Gerät vergessen" habe. Als ich ihn darauf hinweise, dass er mir die Zahlung so ermöglichen muss, sagt er, das wisse er - aber vergessen sei vergessen, das könne ja mal passieren.
Sein äußerst großzügiger Vorschlag an mich: "Ist nicht so schlimm, Madam - Sie können da hinten am Automaten Geld ziehen, ich warte hier auf Sie, den Koffer lassen Sie einfach so lange im Kofferraum" - angesichts dieser Galanterie verschlug es mir fast die Sprache! :eyeb:

Ich entgegne ebenso freundlich, dass das *leider* nicht passieren wird, da ich nicht gewillt bin, am Automaten Gebühren für das Abheben von Bargeld zu bezahlen. Ich schlage ihm stattdessen vor, mir seine Bankdaten mitzuteilen und ihm das Geld dann von zuhause aus zu überweisen. "Da müssen Sie mir dann einfach vertrauen", sage ich (und hätte das auch wirklich getan). Er lacht brüsk und entgegnet, er vertraue schon längst niemandem mehr.

Und was passiert wohl als nächstes? ... Überraschung: Der Herr bückt sich unter seinen Sitz und zieht - völlig unerwartet!! - ein mobiles Terminal darunter hervor, während er grimmig irgend etwas vor sich hin murmelt. Als ich meine AmEx zücke, fragt er nach einer anderen Karte. Ich sage, das sei meine einzige (was ich meine, ist mittlerweile: die einzige, mit der ich zahlen möchte - wenn schon, denn schon!). Er meint: "So sehen Sie aber nicht gerade aus! Und ich kenn´ Euch Leutchen aus dem Hotel da." :eyeb:

Nachdem ich mich entschieden habe, auch diesen spitzen Kommentar geflissentlich zu übergehen, insistiere ich auf Zahlung mit der AmEx, die er dann auch widerwillig ins Terminal steckt. Die ganze Zeit über behalte ich ihn nun genauestens im Auge. Er beschwert sich darüber und fragt, wieso ich mich nicht wenigstens kurz entspannen könne? :doh::D

Nachdem er 25€ abgebucht hat, steige ich aus, hole mir selbst meinen Koffer aus dem Kofferraum und weise ihn noch freundlich darauf hin, dass das, was er da praktiziere, Betrug sei. "Nö, kein Betrug!", lautet die - auf einmal etwas weniger wortgewandtere - Replik. Ich sage ihm, er könne froh sein, wenn niemand sein dreistes Verhalten meldet, rate ihm, darauf in Zukunft zu verzichten (was er sicher nicht tun wird, bis er das Echo erfährt), und gehe davon.

Sachen gibt´s...
 

Australia

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30.05.2017
380
2
Hast Du denn eine ordentliche Quittung (auf der der Aufschlag nicht ausgewiesen ist - wie könnte die dann "ordentlich" sein?) oder nur den Kartenzahlungsbeleg?

Wenn ein Geldautomat auf der Stecke liegt ist der Break eaven für's Geldabheben bei 9m 22s. Kann man schaffen.

Wenn es hilft, kann ich ein Bild davon einstellen (Daten natürlich unkenntlich gemacht). Es steht halt "nur" die Summe 41.50 drauf als Gesamtbetrag, die 5€ sind darin dann enthalten und ich kann nicht erkennen, wie sie dazu gebucht worden sind. Das Taxometer zeigte aber bei Ankunft am Zielort 36.50 und der Fahrer meinte, das seien dann inklusive Gebühren 41.50.
 
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MaxBerlin

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27.01.2015
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In the heart of leafy Surrey
Danke - genau wegen solch´ hilfreicher Beiträge bin ich noch hier! (Ok, ok - und wegen des nicht so geringen "Entertainment"-Faktors natürlich auch ;))

1) D.h., wenn es tatsächlich solch eine Regelung gegeben hätte, wäre sie dort verankert gewesen?! Und das ist z.B. in Berlin mit den 1.50€ auch so (gewesen)? Fairerweise hat der Taxifahrer eine schwammige Formulierung benutzt; nicht: "Das ist gesetzlich leider so vorgeschrieben in diesem Kreis" sondern "Das machen hier alle Taxiunternehmen so, muss so sein" (oÄ) -> macht es ja nicht gerade besser, wenn das "muss" sich hier aus einer stillschweigenden Übereinkunft bzw. dem Druck des Wettbewerbs herleitet :rolleyes:

2) Ok, also Kreisverwaltung anschreiben? Situation schildern usw.?

3 + 4): Ok, dann werde ich das mal versuchen und Kontakt mit AmEx aufnehmen! Hatte den Fall bisher noch nie. Kann ja zumindest vorher mal beim Händler anrufen und ihn dann bitten, mir eine schriftl. Bestätigung zu senden, dass er auf den Gebühren insistiert. Oder wie soll ich sonst eine "erfolglose Kontaktaufnahme" nachweisen?

Ich weiß, es geht "nur" um 5€ - aber der Taxifahrer meinte, das ginge schon seit Jahren so und Kunden wären immer wieder erschreckt davon, es habe sich jedoch nie etwas geändert, trotz Beschwerden. Interessant wird nun, zu erfahren, ob das daran lag, dass auch die Verwaltung nichts ändern will - oder ob sich einfach noch nie jemand wirklich effektiv beschwert hat (sondern sie alle nur in der gegebenen Situation schimpfen, sich dann aber sagen: "Was soll´s!").
1) Genau. In Berlin ist dieser Aufschlag im kommunalen Tarif verankert gewesen.

2) Richtig. Vielleicht mag auch die Landeskartellbehörde davon hören, wenn es tatsächlich eine Art Gentlemen's Agreement sein sollte: Landeskartellbehörde: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

3/4) Kurze Email wäre besser, weil dann hat man zumindest irgendeine Art Original. ;)

5) Genau, es geht zwar um "nur" 5 Euro pro Fahrt, aber wenn in ganz Reutlingen mal ganz doof geschätzt jeden Tag 200 Taxifahrten mit Karte gezahlt werden, sprächen wir von einem Schaden von rund 365.000 Euro für Verbraucher jedes Jahr. Das ist mit der DCC-Abzocke doch genauso, den meisten fällt es nicht auf oder sie sagen, für das bisschen Kleingeld beschwere ich mich nicht. Bei den Zahlungsdienstleistern bleiben aber Millionen an Kursgewinn hängen.
 
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Andy2

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12.07.2016
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Bild brauche ich nicht. Die Antwort ist also schlicht "nein". Da würde ich das nächste Mal auf einer ordentlichen Rechnung bestehen und nicht eher bezahlen. Auf der anderen Seite hast Du durch die Fotos von dem Hinweis doch einen klaren Beleg.

Nur hast Du mit Amex gezahlt und da greift das Surcharge-Verbot nicht (https://www.bevh.org/blog/blog-post/2018/01/16/der-neue-270a-bgb-und-das-surcharge-verbot/). Also wenn Reutlingen keine Kartenakzeptanz vorschreibt und das Surcharge-Verbot nicht greift könnte man als juristischer Laie durchaus annehmen dass die vor Fahrtantritt getroffene Vereinbarung bezuüglich des Aufschlages wirksam sei.
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
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Nur hast Du mit Amex gezahlt und da greift das Surcharge-Verbot nicht (https://www.bevh.org/blog/blog-post/2018/01/16/der-neue-270a-bgb-und-das-surcharge-verbot/). Also wenn Reutlingen keine Kartenakzeptanz vorschreibt und das Surcharge-Verbot nicht greift könnte man als juristischer Laie durchaus annehmen dass die vor Fahrtantritt getroffene Vereinbarung bezuüglich des Aufschlages wirksam sei.
§ 270a BGB greift nicht, aber es gilt aber immer noch § 312a BGB. Der Aufschlag ist definitiv übermäßig hoch.
 
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