AB: AB: Flug gestrichen, Umbuchung auf früheren Flug. EG 261/2004?

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Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.264
2.768
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Hi zusammen,

folgender Fall: AB6845 STR - DUS (21:15 Uhr) heute Abend wurde annuliert. Es erfolgte durch die Hotline eine Umbuchung auf AB6552 nach TXL und von dort weiter nach DUS. Abflug davon 16:05 Uhr, also mehr als vier Stunden früher als gebucht.

Greift hier die EG 261/2004? Gem. Art. 5 c iii soweit ich es verstehe wohl schon, da der Abflug mehr als eine Stunde früher stattfindet.
Bin ich hier auf dem Holzweg oder sollte das 250€ geben?

Danke :)
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.840
3.453
Hi zusammen,

folgender Fall: AB6845 STR - DUS (21:15 Uhr) heute Abend wurde annuliert. Es erfolgte durch die Hotline eine Umbuchung auf AB6552 nach TXL und von dort weiter nach DUS. Abflug davon 16:05 Uhr, also mehr als vier Stunden früher als gebucht.

Greift hier die EG 261/2004? Gem. Art. 5 c iii soweit ich es verstehe wohl schon, da der Abflug mehr als eine Stunde früher stattfindet.
Bin ich hier auf dem Holzweg oder sollte das 250€ geben?

Danke :)

Sollte es geben - Zahlungsfähigkeit der AB vorausgesetzt.

Bescheidene Einzelmeinung
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.008
Ja ein Anspruch besteht allerdings könnte der Anspruch um die Hälfte reduziert werden wenn die Ankunft weniger als 2Stunden später als zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt statt findet. Ob eine solche Kürzung in dem Fall zulässig ist oder nicht ist im Moment wohl strittig

Aber ich habe einen Erfahrungswert zum gleichen Problem Flug STR-DUS-AUH-SEZ Ende Februar der Flug STR-DUS gestrichen und auf den früheren STR-DUS Flug umgebucht.

Aufgrund der strittigen Rechtslage habe ich dann ende Mai per Beschwerdeformular die Forderung zunächst über 600Euro angemeldet diese wurde nach nicht ganz drei Wochen dann per Überweisung bezahlt.
Ob AB weiterhin dieses Kundenfreundliche Verhalten zeigt ist aber fraglich
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.264
2.768
Bisher trotz Fristsetzung bis 31.7. keinerlei Reaktion von AB.

Was meint ihr, warten oder direkt an Anwalt abgeben?
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Bisher trotz Fristsetzung bis 31.7. keinerlei Reaktion von AB.

Was meint ihr, warten oder direkt an Anwalt abgeben?

kommt drauf an, wie hoch du das Insolvenzrisiko der AB persönlich einschätzt ..... Verjährung der Ansprüche tritt erst 3 Jahre zum Jahresende ein ... also Zeit (eigentlich) bis zum Abwinken ....

warum so nervös?
 
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Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.264
2.768
Insolvenzrisiko sehe ich nicht wirklich.

Hier geht es eher darum, dass AB sich nicht nur nicht rührt, sondern bereits bei der Umbuchung behauptete, es gäbe nichts, "da ja umgebucht wurde".
Auch wenn das heutzutage leider schon fast die Regel ist, möchte ich ein solches Verhalten gegenüber dem Kunden in keiner Form billigen.
Hinzu kommt, dass die "Betroffene" Studentin ist, die ihr Studium nicht vom Staat bezahlen lässt. Da sind 250€ natürlich sehr willkommen und das auch am liebsten gestern ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Insolvenzrisiko sehe ich nicht wirklich.

Hier geht es eher darum, dass AB sich nicht nur nicht rührt, sondern bereits bei der Umbuchung behauptete, es gäbe nichts, "da ja umgebucht wurde".
Auch wenn das heutzutage leider schon fast die Regel ist, möchte ich ein solches Verhalten gegenüber dem Kunden in keiner Form billigen.
Hinzu kommt, dass die "Betroffene" Studentin ist, die ihr Studium aus eigener Kraft bezahlt. Da sind 250€ natürlich sehr willkommen und das auch am liebsten gestern ;)

Lottogewinne sind auch sehr willkommen. So ist das nunmal mit Dingen, die man zusätzlich gern in der Kasse hätte. Rein moralisch, und diesen Grundsatz mag ich hier nicht zwingend sehen, muss man allerdings fragen, ob der "Studentin" auch wirklich ein Schaden entstanden ist ...

Ansonsten kann man das, mit entsprechender Risikofreunde, auch zum Geschäftsmodell machen. Einfach die Top10 der typischen Streichliste bei AB regelmäßig abfliegen. *letzter Kommentar war Ironie*
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.264
2.768
Die EG 261/2004 setzt keine Moral oder tatsächlich entstandenen finanziellen Schaden voraus, wobei ich es durchaus als Schaden ansehe, wenn man in seiner Freizeit plötzlich fünf Stunden früher zum Flughafen fahren muss (was einem eine Stunde vorher mitgeteilt wird) und der gebuchte Flug statt knapp einer dann mehr als fünf Stunden dauert, die man zum Großteil am "wunderbaren" TXL verbringen darf, wo einem das AB-Personal nicht einmal den Weg zur Lounge erklären kann.

Davon abgesehen: Du hast gefragt, ich habe geantwortet. Nach deiner persönlichen Meinung dazu habe ich dich nicht gefragt. Und die Anführungszeichen um das Wort Studentin darfst du dir auch sparen, denn meine Freundin studiert tatsächlich. Danke.

Ansonsten kann man das, mit entsprechender Risikofreunde, auch zum Geschäftsmodell machen. Einfach die Top10 der typischen Streichliste bei AB regelmäßig abfliegen. *letzter Kommentar war Ironie*

Ganz ohne Ironie haben das doch einige Forumsbrüder auf CGN - TXL gebracht. Ich finde gerade den Thread nicht mehr, aber das war zu Zeiten der Tarife mit Tickets für 20-25€ als Ryanair angriff - Verspätungsquote war wohl recht hoch und die haben mit Vorliebe direct returns gebucht, die leicht verpasst werden konnten und auch wurden.

Da kann man dann wirklich mit der Moralfrage ankommen :D
 
Zuletzt bearbeitet:

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Davon abgesehen: Du hast gefragt, ich habe geantwortet. Nach deiner persönlichen Meinung dazu habe ich dich nicht gefragt.
Doch, hast Du! Und das ziemlich eindeutig.
Was meint ihr, warten oder direkt an Anwalt abgeben?

Fragen (erkennbar am eindeutigen Satzzeichen "?") habe ich keine gestellt.

Wenn Dir die Antwort persönlich nicht passt, dann stell keine Fragen. Ansonsten hilft lesen zur Verständnisbildung meist erheblich, ich habe ja gerade auch geschrieben, dass ich diesen Grundsatz ja NICHT sehe.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.008
die EU Verordnung 261/2004 wurde geschaffen um die Recht von Fluggästen zu regeln, es ist sicher nicht moralisch verwerflich wenn die daraus resultierenden Rechte auch geltend gemacht werden.
(Kleiner Denkhinweis: man könnte auch sagen war es moralisch vertretbar den Flug einfach zu streichen anstatt einen, vielleicht teueren Ersatz zu beschaffen)

Zum Fall:
Es gilt zunächst zwei Dinge zu beachten:
1. Wurde die Forderung korrekt unter Fristsetzung wirksam erhoben und ist diese auch beweisbar.
2. Ist die Höhe der Forderung korrekt

Die EU-VO findet hier eindeutig Anwendung die Voraussetzungen nach Artikel 5 sind alle erfüllt es ist also absolut nichts verwerfliches daran diese Rechte geltend zu machen.

Allerdings muss noch die tatsächliche endgültige Ankunftszeit in Düsseldorf bestimmt werden, ist nämlich die Ankunft vor 00:20Uhr (ursprünglich geplante Ankunftszeit sollte ja 22:20Uhr gewesen sein) besteht seitens AB die Berechtigung die Ausgleichszahlung zu kürzen.

Die tatsächliche Ankunftszeit ist daher entscheidend ob nun 250Euro oder 125Euro berechtigt sind.

Anstatt die Sache an einen Anwalt ab zu geben, dieser muss schließlich auch bezahlt werden und es ist gegebenenfalls eine Vorausleistung notwendig, gibt es die Möglichkeit das Mahnverfahren zu betreiben.

Ein Mahnbescheid ist relativ einfach zu beantragen und ist mit einem Kosteneinsatz von 32Euro sehr übersichtlich auch die Verfahrensdauer im Mahnverfahren ist sehr begrenzt.
Ich selbst konnte viele Fälle von AB schnell und effektiv per Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid abschließen.

Im übrigen muss man sich in beiden Fällen überlegen welchen Betrag man fordert in beiden Fällen Anwalt und auch im Mahnverfahren kann es passieren dass sollten die vollen 250Euro gefordert werden und am Ende nur 125Euro berechtigt sein auf 50% der Kosten sitzen bleibt.
 
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Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.264
2.768
Ein Mahnbescheid ist relativ einfach zu beantragen und ist mit einem Kosteneinsatz von 32Euro sehr übersichtlich auch die Verfahrensdauer im Mahnverfahren ist sehr begrenzt.
Ich selbst konnte viele Fälle von AB schnell und effektiv per Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid abschließen.

Super Idee.
Da hätte ich auch mal selbst drauf kommen können.

Wir werden AB noch etwas mehr Zeit geben und dann ggf. den Anspruich nochmals genau prüfen und per Mahnbescheid vorgehen.

Vielen Dank dir! :)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.008
Aber vorher nochmal prüfen ob AB auch wirklich korrekt in Verzug gesetzt wurde, im Zweifelsfall lieber nochmal ein Mahnschreiben übermitteln.

noch ein Hinweis:

Sollte der MB über 250Euro beantragt werden dann unbedingt nicht im Antrag das Kreuz für die automatische Übergabe ans Prozessgericht setzen, sonst könnte es passieren das AB 125Euro bezahlt und über den Rest Teilwiderspruch erhebt, was dann zum entsprechenden Kostenproblem führen kann.

Alternativ fordert man natürlich einfach 125Euro.