AB: AB Flugstornierung Rechte

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Bilbo

Erfahrenes Mitglied
28.10.2009
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PAD/HAJ/KSF
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Hallo

ich habe eine Flugstornierung für einen Flug von AB bekommen.

Geplant war am 3.7. HAJ-KLU und retour am 10.7.

Jetzt hat AB die Verbindung wohl eingestellt und hat mir folgende Alternative angeboten.

am 3.7. HAM-CGN-KLU
Am 10.7. KLU-HAM

Ist für mich absolut inakzeptabel, da ich so früh gar nicht nach HAM komme mit der Bahn .


Mein Reisebüro OPODO sagt sie können da nichts machen und können nur kostenlose Stornierung anfragen oder eine Reklamation an AB weitergeben.

Hatte vorgeschlagen das sie mich auf LH HAJ-MUC-KLU umbuchen , aber da sagte sie das wird AB sicher nicht machen.


Welche Rechte habe ich ?
Ist zwar mehr als 2 Wochen vor Abflug , aber die können mir doch nicht so eine Alternative bieten oder?
 

Jet

Aktives Mitglied
25.04.2010
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Immer das Gleiche: Air Berlin stellt von jetzt auf gleich die Bedienung einer Strecke ein und versucht, den gebuchten Kunden andere Abflughäfen im eigenen Streckennetz unterzujubeln. Das muss man sich nicht bieten lassen. Die Juristen unter den Usern werden bestätigen können, dass sich Air Berlin nicht einseitig vom abgeschlossenen Beförderungsvertrag lösen kann. Wenn Air Berlin nach Ticketausstellung und Bezahlung selbst keine Verbindung an den gebuchten Tagen vom gebuchten Abflughafen zum gebuchten Reiseziel und zurück mehr anbieten kann, muss sie auf eine gleichwertige Alternative mit einer anderen Airline umbuchen. Das macht Air Berlin aber nicht freiwillig. Ich musste vor einiger Zeit in der gleichen Situation selbst Alternativflüge mit Lufthansa buchen und Air Berlin dann auf Schadenersatz verklagen. Air Berlin verlor den Prozess in erster Instanz vor dem Amtsgericht, wollte es aber wissen und legte Berufung ein. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht sah der Prozessvertreter von Air Berlin endlich die Aussichtslosigkeit ein und nahm die Berufung zurück.

Ergebnis: Air Berlin musste mir nicht nur die Kosten für die auf Lufthansa umgebuchten Flüge erstatten, sondern zusätzlich auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. Offensichtlich lassen die es trotzdem immer wieder darauf ankommen und pokern. Möglicherweise werden genug Kunden in solchen Situationen vorher weich geklopft und scheuen sich, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
 

rcs

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In Ergänzung hierzu ist festzustellen, dass Air Berlin zwar keine Entschädigung nach den EU-Passagierrechten schuldet, da die Annulierung mehr als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wurde.

Das entbindet Air Berlin aber nicht von den sonstigen Pflichten, den Betreuungs- und Umbuchungsleistungen.

Wenn ein Abflug ab Hamburg akzeptabel wäre, müsste Air Berlin die Kosten für die Reise nach Hamburg übernehmen. Ist dies nicht akzeptabel, besteht wie von Jet bereits dargestellt ein Anrecht auf eine Umbuchung unter vergleichbaren Beförderungsumständen. Im konkreten Fall kann das wohl nur die Lufthansa leisten.

Ein Argument, das Air Berlin oft gerne nennt, wäre dass man ja nicht auf Lufthansa umbuchen könne. Das mag vielleicht bei Ryanair zutreffen (die keinerlei Interline Agreements haben) - auf Air Berlin trifft es aber definitiv nicht zu. AB hat mit LH ein bilaterales Verkehrsabkommen, und beide Airlines akzeptieren auch gegenseitig ausgestellte E-Tickets.

Letztlich wird die Airline es aber wohl auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, selbst mit den passenden (vorgenanten) Argumenten ist es extrem selten, dass so eine Umbuchung freiwillig erfolgt.
 

Jet

Aktives Mitglied
25.04.2010
246
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Ein Argument, das Air Berlin oft gerne nennt, wäre dass man ja nicht auf Lufthansa umbuchen könne. Das mag vielleicht bei Ryanair zutreffen (die keinerlei Interline Agreements haben) - auf Air Berlin trifft es aber definitiv nicht zu. AB hat mit LH ein bilaterales Verkehrsabkommen, und beide Airlines akzeptieren auch gegenseitig ausgestellte E-Tickets.

Auch dieses Argument kommt mir bekannt vor, nicht nur von Air Berlin. Es zieht aber nicht, Interline-Agreement hin oder her. Denn niemand hindert Herrn Hunold, nach der Einstellung einer Verbindung im eigenen Streckennetz sich mit Bargeld bewaffnet in ein Lufthansa City Center in Berlin zu begeben und dort ein Ticket für gleichwertige Flüge mit der Konkurrenz-Airline zu kaufen. Und der Herr O’Leary kann in vergleichbaren Fällen bei seiner Airline problemlos die Dienste eines IATA-Reisebüros in Hahn im Hunsrück in Anspruch nehmen.
 
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Reaktionen: flysurfer

flysurfer

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06.03.2009
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www.vielfliegertreff.de
Das wollte ich gerade ebenfalls anmerken, schließlich habe auch ich kein "Interline-Agreement" mit LH - oder überhaupt mit einer Airline. Fehlt mir deshalb vielleicht was? Jedenfalls hat mich das noch nie daran gehindert, mich selbst oder Bekannte von Airline A auf Airline B umzubuchen, wenn sich die Pläne entsprechend geändert haben. Einfach das Reisebüro anrufen, und bingo. Oder weiß man AB und FR nicht, wie ein Telefon funktioniert? :eek:
 

rcs

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06.03.2009
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Das wollte ich gerade ebenfalls anmerken, schließlich habe auch ich kein "Interline-Agreement" mit LH - oder überhaupt mit einer Airline. Fehlt mir deshalb vielleicht was? Jedenfalls hat mich das noch nie daran gehindert, mich selbst oder Bekannte von Airline A auf Airline B umzubuchen, wenn sich die Pläne entsprechend geändert haben. Einfach das Reisebüro anrufen, und bingo. Oder weiß man AB und FR nicht, wie ein Telefon funktioniert? :eek:

FR kann selbst kein Ticket auf anderen Airlines ausstellen.

AB konnte es ganz früher auch nicht - seit einiger Zeit aber schon. Der Call Center Mitarbeiter bei AB könnte also theoretisch direkt auf LH umbuchen, und dafür auch durch das eigene In-House-Ticketing das Ticket ausstellen lassen :idea:
 
S

Smithy

Guest
Letztlich wird die Airline es aber wohl auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, selbst mit den passenden (vorgenanten) Argumenten ist es extrem selten, dass so eine Umbuchung freiwillig erfolgt.

Dann bin ich sogar noch gut behandelt worden :confused::D

Ich hab damals
1. das Ticketerstattungsangebot (plus Gutschein) abgelehnt und um Umbuchung innert Frist gebeten: das blieb erfolglos;
2. nochmals aufgefordert und parallel Beschwerde zum LBA: Reaktion war Aufforderung, selbst umzubuchen (mit Hinweis auf Schadensminderungspflicht :D) und Belege einzureichen.

Erstattung lief dann auch problemlos und ohne Gericht.