AB: AB nimmt sich das Recht ohne Flugverkehrssteuer zu werben

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.055
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Mindestpreis Oneway inkl. Kerosin, Steuern und Gebühren / exkl. Luftverkehrssteuer und Service Charge, sofern diese anfällt

lt. Gesetzgeber müssen die Endpreise incl. aller OBLIGATORISCHEN Gebühren für die Werbung genutzt werden. AB hält sich halt wieder mal nicht an diese "Regel"(n)
 
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Reaktionen: wasserkraft

Xexor

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
1.893
2
MUC
Ist das Gesetz denn schon zu 100% durch?? Wenn nein wieso sollte ich mit einer eventualität werben?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.117
Zu 100 % durch ist ein Gesetz mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Bis dahin kann man m.E. durchaus die Auffassung vertreten, daß es sich bei der Luftverkehrssteuer nicht um einen obligatorischen Preisbestandteil handelt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.530
4.064
Zu 100 % durch ist ein Gesetz mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Bis dahin kann man m.E. durchaus die Auffassung vertreten, daß es sich bei der Luftverkehrssteuer nicht um einen obligatorischen Preisbestandteil handelt.

Dann dürfte man sie auch nicht berechnen. Preise müssen Endpreise sein. Full stop. Im nächsten Jahr hat die AB mit der Preispolitik dann sowieso Probleme mit LH - die sind oft billiger.....
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.055
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ok wenn flying lawyer das sagt müssen wir ihm ja glauben.

Sie dürften es nicht berechnen, dürften es aber nachträglich mit immensen Aufwand nachbelasten (beim CI.. diese Diskussionen)... egal, aber die LH verhält sich hier gesetzeskonform und promotier die richtigen Endpreise abgesehen von dem kürzlichen Zwischenspiel als ca. 4-5h die Steuer unvorhersehen auf den alten Grundpreis berechnet wurde und dann der Endpreis eben höher war als der promotete....
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
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4.719
München
Der Punkt ist eigentlich ganz einfach: gilt der Tarif auch noch für Reisen in 2010, kann man das Angebot ja durchaus noch ohne die Flugsteuer buchen :idea:
Deswegen wahrscheinlich diese Sprachwahl seitens AB.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.055
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Der Punkt ist eigentlich ganz einfach: gilt der Tarif auch noch für Reisen in 2010, kann man das Angebot ja durchaus noch ohne die Flugsteuer buchen :idea:
Deswegen wahrscheinlich diese Sprachwahl seitens AB.

Meine Auswahl war "Februar 2011" und durch die Bank werden die Tarife OHNE neuer Steuer und TSC angezeigt. Die TSC muss auch mit rein, weil ich die ja nicht umgehen kann.

Sozusagen ganz einfach: alle nicht vermeidbaren Gebühren müssen bei den beworbenen Tarifen enthalten sein, wobei one-way Preise zulässig sind - IMHO :eek:
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.821
89
Bei mir zeigt die AB-Seite alles an. Sowohl die Flugsteuer als auch die TSC. (Hinweis: Die TSC fällt bei Angebotspreisen nicht an!)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.055
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komisch, ich glaube wir sprechen aneinander vorbei: die Leute werden angelockt mit 11 EUR Tickets und müssen dann aber 11+8 EUR zahlen... das sind 73% Aufschlag um es mal zu auszudrücken;)
 

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.055
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oben steht immer noch 11 EUR, das müsste aber 19 EUR heissen und zurück 11 EUR, denn diese Steuer kannst du nicht irgenwie vermeiden.... aber ich sehe schon, ihr findet das ganz ok, wenn die euch verarschen... ich find's jedenfalls absolut nicht ok, wenn man mit Preisen wirbt, die offensichtlich nicht angeboten werden
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.943
2.892
CGN
Mach mal einen Klick weiter...

Ja aber das ist ja nicht sein Punkt. Der Sinngehalt der Regelung ist ja gerade, dass auch bei Angeboten nur mit dem endgültigen Tarif geworben werden darf, und nicht noch irgdwelche steuern draufkommen dürfen, wenn man dann weiterklickt. LH darf ja zB auch nicht Werben. Tickets ab 7€* und dann bei * schreiben zzgl. Steuern, Gebühren und Fantasiezuschlag...
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.055
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Ja aber das ist ja nicht sein Punkt. Der Sinngehalt der Regelung ist ja gerade, dass auch bei Angeboten nur mit dem endgültigen Tarif geworben werden darf, und nicht noch irgdwelche steuern draufkommen dürfen, wenn man dann weiterklickt. LH darf ja zB auch nicht Werben. Tickets ab 7€* und dann bei * schreiben zzgl. Steuern, Gebühren und Fantasiezuschlag...

vollkommen richtig: die LH 99 EUR bleiben auch 2011 bei 99 EUR und werden nicht nach 5 mal klicken plötzlich 107 EUR!
 

Cola Trinker

Reguläres Mitglied
07.07.2010
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Gleiche machen die doch auch bei den Prämienflügen. Für einen Aufschlag kann man die Gebühren und Steuern ebenfalls über die Prämiemeilen bezahlen. Allerdings bekommt erst beim zweiten Step mitgeteilt, dass man die 8 Euro Luftverkehrssteuer dann doch extra zahlen muss. Dass ist die gleiche verarsche, da in den AGB von Top Bonus explizit drinne steht, das der Aufschlag auch für die Steuern sind.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.055
1.680
Gleiche machen die doch auch bei den Prämienflügen. Für einen Aufschlag kann man die Gebühren und Steuern ebenfalls über die Prämiemeilen bezahlen. Allerdings bekommt erst beim zweiten Step mitgeteilt, dass man die 8 Euro Luftverkehrssteuer dann doch extra zahlen muss. Dass ist die gleiche verarsche, da in den AGB von Top Bonus explizit drinne steht, das der Aufschlag auch für die Steuern sind.

LH?? oder AB?
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.821
89
Wenn's um LH gehen würde hätte Colatrinker wohl kaum "Top Bonus" geschrieben.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.055
1.680
für mich sind Websites, die sich nicht an Gesetze halten einfach unserös!