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Gut, es war eine Frage der Zeit. Nun ist es soweit:
Wir möchten Sie über eine Änderung bei der Erstattbarkeit des Kerosinzuschlags für Stornierungen ab 01.05.2012 informieren.
Q Für nicht erstattbare Tarife wird der Kerosinzuschlag (YQ Tax) ein nicht erstattbarer Tarifanteil und ist somit vom Refund ausgeschlossen.
Q Bei Tarifen mit Stornogebühr (derzeit Langstrecke), bleibt der Kersosinzuschlag (YQ Tax) weiterhin erstattbar.
Q Vollflexible publizierte Tarife (Buchungsklassen Y und J) und Firmenraten (Buchungsklassen B und C) bleiben weiterhin einschließlich Kerosinzuschlag voll erstattbar.
Wir bitten Sie die Änderung für Erstattungen ab 01.05.2012 zu beachten.