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Hallo,
falls diese Mail in der falschen Rubrik ist, bitte verschieben.
Die DKB ändert wieder einmal die Konditionen der M&M Kreditkarte. In diesem Fall geht es um die "Business" Version.
In Zukunft darf die DKB Aufklärung und schlüssige Beweise fordern, wenn sie der Meinung ist, dass die Karte teils privat oder voll privat genutzt wird. Wie das ganze aussehen soll, ist noch völlig unklar....
Ebenfalls darf sie die Karte sperren oder kündigen, sollte Sie der Meinung sein, dass die Erklärung nicht schlüssig ist....
Da es ja doch auch um Datenschutz geht, wäre es interessant zu wissen, wie die DKB überhaupt auf den Gedanken kommen könnte, dass man die Karte privat einsetzt. Klar über die "Meilenaktionen" der Karte könnte man Rückschlüsse ziehen, weil man hier explizit die Umsatzdaten zur Weiterverarbeitung freigibt... wie ist es aber, wenn man sich nie zu einer Aktion angemeldet hat / anmeldet.
Darf die DKB die Umsätze analysieren, um eine private Nutzung zu identifizieren?
Ein grundsätzlicher Nachweis über eine Gewerbeanmeldung sollte ja genügen, oder?
Grüsse
falls diese Mail in der falschen Rubrik ist, bitte verschieben.
Die DKB ändert wieder einmal die Konditionen der M&M Kreditkarte. In diesem Fall geht es um die "Business" Version.
In Zukunft darf die DKB Aufklärung und schlüssige Beweise fordern, wenn sie der Meinung ist, dass die Karte teils privat oder voll privat genutzt wird. Wie das ganze aussehen soll, ist noch völlig unklar....
Ebenfalls darf sie die Karte sperren oder kündigen, sollte Sie der Meinung sein, dass die Erklärung nicht schlüssig ist....
Da es ja doch auch um Datenschutz geht, wäre es interessant zu wissen, wie die DKB überhaupt auf den Gedanken kommen könnte, dass man die Karte privat einsetzt. Klar über die "Meilenaktionen" der Karte könnte man Rückschlüsse ziehen, weil man hier explizit die Umsatzdaten zur Weiterverarbeitung freigibt... wie ist es aber, wenn man sich nie zu einer Aktion angemeldet hat / anmeldet.
Darf die DKB die Umsätze analysieren, um eine private Nutzung zu identifizieren?
Ein grundsätzlicher Nachweis über eine Gewerbeanmeldung sollte ja genügen, oder?
Grüsse