Eine Frage, die dabei - neben anderen Punkten - zum Tragen kommen wird, dürfte sein, ob die Steuer als preisunabhängiger Festbetrag zulässig ist. In der hiesigen Tageszeitung stand gestern eine Meldung, daß der Stadt München durch die Kommunalaufsicht die Einführung einer Bettensteuer mit einem preisunabhängigen Festbetrag untersagt worden ist, da dies einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darstelle (gleiche Steuer unabhängig davon, ob in der Jugendherberge oder im *****-Hotel übernachtet wird). Das dürfte auch auf die Flugsteuer übertragbar sein. Andererseits kann sowas teuer erkauft werden, wenn z.B. das Bundesverfassungsgericht die Flugsteuer in dieser Form kippen würde, aber gleichzeitig eine preisabhängige Ausgestaltung billigt.