Das kommt immer auf den Tarif an.
Muss darf nicht schauen über welchen Flughafen man fliegt, sondern wo man abfliegt, und wo man ankommt.
Anbenommen MUC-BRI ist AB Monopolist und kann 200 EUR für ein Ticket verlangen, damit aber nicht einen ganzen Flieger füllen. Dann wird AB versuchen noch mit Zubringerflügen die Kiste zu füllen, also z.B. ab CGN. Leider fliegt hier evtl. z.B. eine Germanwings, die die Plätze verschleudert und dazu sogar noch nonstop fliegt! Also muss AB auf dem Flug von CGN nach BRI (über MUC, aber das ist völlig irrelevant) günstigere Tarife anbieten, um mit Germanwings konkurrieren zu können, und verkauft den Flug für 150 EUR.
Schon klar, dass dann ein cleveres Köpfchen ab CGN bucht, obwohl er nur ab MUC fliegen will. Doch genau da macht die Airline einen Strich durch die Rechnung. Das auch zurecht, denn LH kam diesbezüglich vor Gericht, und auch wenn sie das Verfahren verloren haben, wurden sie gestärkt weil das Gericht sagte "sofern LH auch nur einen Tarif anbietet, der die Abflugreihenfolge der Coupons frei zulässt" (und das kann und tut sie für 1000EUR anbieten), kann sie für alle anderen Tarife vorschreiben, dass die Reihenfolge eingehalten werden muss. Es reicht wenn dem Gast die Möglichkeit gegeben wird einen flexiblen Tarif zu buchen, und sei es für 1000 EUR.
Manchmal - insbesondere dann wenn der Airline kein Schaden entstanden würde, wie z.B. bei innerdeutschen Zubringerflügen für die Langstrecke - kann man aber bei der Airline reden und den Zubringerflug rausnehmen lassen, wie auch in Deinem Fall.