Eigentlich eine Frage für einen Kleinkram-Thread...
Ist grundsätzlich Alkohol im Handgepäck erlaubt oder wird der bei der Siko einkassiert? Konkret geht es um eine 100 ml Jägermeister-Flasche.
Wobei Jägermeister streng genommen unter das KrWaffKontrG fällt.Mir ist nicht bekannt, dass Alkohol anders behandelt wird als andere Flüssigkeiten. Solange die Vorgaben hinsichtlich Größe und Gesamtmenge eingehalten werden kein Problem.
Trinke ich nicht mal am Boden.
Kenne das genauso. Wüsste nicht warum es ein Problem darstellen sollte wenn es sich um Jägermeister handeltGRUNDSÄTZLICH sind max 5l mit mehr als 24Vol.%, aber nicht mehr als 70Vol.% pro Person im Handgepäck oder im aufgegebenem Gepäck erlaubt.
Seit 11/2006 natürlich nur noch Flüssigkeiten in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100 Milliliter in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel verpackt.
Ausgenommen davon sind Duty-free-Flüssigkeiten.
Trinke ich nicht mal am Boden.
Dann kann er also neun kleine Jägermeister mitnehmen, wenn er sonst nichts hat.