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Hallo zusammen,
meine gestrige Einschlaf-Lektüre waren die AGB der Bahn. Mich hat das Statement
Aus den AGB ergibt sich soetwas nicht. Klare Regelung: Wagen der 1. Wagenklasse nur mit Ticket der 1. Wagenklasse.
Wie kann man darauf kommen, dass Bahn.Comfort Sitze die "Wagenklasse" aushebeln?
meine gestrige Einschlaf-Lektüre waren die AGB der Bahn. Mich hat das Statement
unter https://www.hyperpac.de/?p=1319 nicht mehr losgelassen.Diese Sitzplatzbereiche findet man in aller Regel sowohl in der 1. als auch der 2. Klasse. Lustigerweise hat die DB “vergessen” die Nutzung und Klassifizierung der Bahn Comfort Sitzplätze eindeutig zu regeln, so dass man auch als Inhaber einer 2. Klasse BC 100 die Bahn Comfort Sitzplätze in der 1. Klasse nutzen kann (natürlich geht das auch umgedreht). Ein praktischer Test hat zwar eine kurze Diskussion mit dem Schaffner nach sich gezogen, aber spätestens bei meinem Verweis auf die Fahrgastbestimmungen hat er dann kapituliert.
Aus den AGB ergibt sich soetwas nicht. Klare Regelung: Wagen der 1. Wagenklasse nur mit Ticket der 1. Wagenklasse.
Wie kann man darauf kommen, dass Bahn.Comfort Sitze die "Wagenklasse" aushebeln?