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AMEX Gold - Erfahrungen mit Einkaufsversicherung

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joflieger

Neues Mitglied
30.05.2018
3
0
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Hallo,

ich habe seit einigen Wochen eine American Express Goldkarte und bin auf die Einkaufsversicherungen gestoßen - vor allem das erweiterte Rückgaberecht [1].
Hat jemand von euch Erfahrungen gemacht, wie das abläuft und was man da alles für Unterlagen einreichen muss?
Auf amerikanischen Seiten lese ich teilweise, dass man vom Händler eine Bestätigung liefern muss, dass er Ware wirklich nicht zurücknimmt.
Und muss ich für den Rückversand an Chubb das Porto zahlen?

Ansonsten klingt dieses Rückgabeversprechen für unbenutzte Ware wirklich gut.

Die Login im Portal von Chubb [2] funktioniert mit meiner AMEX-Kartennummer nicht und das Formular, das mir der Kundenservice geschickt hat, ist nur für Waren, die innerhalb von 90 Tagen kaputt gehen... Das macht mich stutzig.

vg
jo


[1] https://www.americanexpress.com/de/content/security/einkaufsschutz/
[2] https://www.chubbclaims.com/amex/de-de/claims.aspx
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.121
5.230
MUC/INN
US AMEX ungleich Großdeutsche AMEX! Hab mich das aber auch schon gefragt.
Denke aber die Rückversandkosten trägst definitiv du, auch die Regel nach der VerbrauchsgüterkaufRL wurde 2014 eingestampft. Viele Händler tragen die oft nur aus Gründen des Wettbewerbs. Was sagen die AMEX AGB?
 

joflieger

Neues Mitglied
30.05.2018
3
0
Was sagen die AMEX AGB?

Nichts zu den Rücksendekosten.

Ansonsten liest sich das sehr großzügig:

1 Die Leistungen für Sie
1.1 Versichert sind unbeschädigte bewegliche Waren:– die noch keinen Vorbesitzer hatten,– die nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind,– ab einem Einkaufswert von 30 Euro, die über das AmericanExpress Gold Card Konto – bei einem Einzelhändler mit Geschäftssitz und Anschrift inDeutschland oder – im Internet oder einem Geschäft gekauft wurden.
1.2 Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Personversucht, innerhalb von 90 Tagen ab Übergabe beim Kauf eineder oben aufgeführten Waren zurückzugeben und der Verkäuferdem nicht zustimmt. Melden Sie den Versicherungsfall nach diesem Zeitpunkt,besteht kein Versicherungsschutz. Eine Berufung auf eine Obliegenheitsverletzungist nicht möglich.
1.3 Der Versicherer ersetzt den auf der American Express Monatsabrechnungoder dem Kassenbeleg ausgewiesenen Kaufpreis bis zu– 400 Euro je Versicherungsfall,– 1.500 Euro je American Express Gold Card Inhaber innerhalbvon 12 Monaten. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, werden dieLeistungen auf Ihr American Express Gold Card Konto überwiesen.

2 Ausschlüsse Nicht versichert sind
2.1 Artikel mit einem Kaufpreis unter 30 Euro.
2.2 Waren, die sich nicht in neuwertigem und wiederverkäuflichemZustand befinden und die nicht frei von Fehlern und voll funktionsfähigsind.
2.3 Waren, die nicht vollständig mit der American Express Gold Cardbezahlt wurden.
2.4 Folgende Waren:– Schmucksachen, Edelmetalle, Edelsteine und Pelze– Seltene und wertvolle Münzen– Bargeld, Schecks, Reiseschecks, alle sonstigen Wertpapiere(z. B. Wechsel, Briefmarken) – Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwertsowie Antiquitäten – Eintrittskarten, Tickets und sonstige Berechtigungsscheine – Dienstleistungen aller Art einschließlich der Dienstleistungen,die mit der versicherten Sache zusammenhängen (z. B. Installations-bzw. Einrichtungskosten, Garantien, Berechtigungen,Transport oder Mitgliedschaften) – Mobiltelefone (Handys) mit Zubehör – Speichermedien und Aufnahmen jeglicher Art (z. B. Ton-, Foto-,Video-, Digitalaufnahmen, Computersoftware) – Bücher – Tiere und Pflanzen – Verbrauchsgüter und verderbliche Güter mit begrenzter Lebensdauer,z. B. Lebens- und Genussmittel, Kosmetikartikel etc. – Medizinische Hilfsmittel (z. B. Brillen, Geräte, Prothesen,Einrichtungen, Zubehör, Arzneien) – Ausgetauschte, gebrauchte, überholte, instandgesetzte oderumgebaute Gegenstände – Reduzierte Waren – Motorfahrzeuge und deren Teile – Personalisierte Artikel (z. B. Visitenkarten) – Immobilien (Grundstücke und Häuser) – Gegenstände, die Bestandteile von Haus, Wohnung, Büro,Auto etc. sind (z. B. Garagentoröffner, Alarmanlagen)
 

IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.096
214
Hallo,

ich habe seit einigen Wochen eine American Express Goldkarte und bin auf die Einkaufsversicherungen gestoßen - vor allem das erweiterte Rückgaberecht [1].
Bei der Payback-Amex gibt es auch so ein "erweitertes Rückgaberecht". Ist das dieselbe Versicherung wie bei der Gold?
 

Ray

Reguläres Mitglied
21.03.2019
29
12
MUC
Ich greife das Thema noch einmal auf, da ich mich gerade damit beschäftige. Gibt es inzwischen Erfahrungen zur Inanspruchnahme der Einkaufsversicherung, insbesondere des On- und Offline-Rückgaberechts?

In den Versicherungsbedingungen meiner deutschen Aurum Card liest es sich etwas anders als weiter oben für die Gold Card beschrieben. Da heißt es: "Versichert sind neue und unbeschädigte bewegliche Sachen. ... Nicht versichert sind gebrauchte, überholte oder umgebaute Gegenstände. ..."
Fraglich ist hier für mich, ob diese Eigenschaften für den Kaufgegenstand zum nur Zeitpunkt des Kaufes relevant sind oder ob Chubb hier erwartet, dass man nach 90 Tagen einen neuen Artikel an sie retourniert. Wenn man sich einen Artikel kauft, dann benutzt man ihn i. d. R. ja auch und stellt irgendwann fest, dass man doch andere Erwartungen hatte.
 

eno

Aktives Mitglied
22.10.2019
121
0
Nur aus Interesse: Ist eine "deutsche" Amex Aurum (noch) regulär erhältlich? Oder in Deutschland mit österreichischer Adresse?
 

Ray

Reguläres Mitglied
21.03.2019
29
12
MUC
Nur aus Interesse: Ist eine "deutsche" Amex Aurum (noch) regulär erhältlich? Oder in Deutschland mit österreichischer Adresse?
Nein, in D schon eine ganze Weile nicht mehr. Ich habe sie aber schon seit 15+ Jahren. Die Ersatzkarten, die alle paar Jahre kommen, haben auch immer noch die Aurum-Farbe.

Inzwischen habe ich Antwort von Chubb (Ablehnung):
"Die Versicherungsbedingungen legen fest, dass eine Ware dann versichert ist, wenn sie sich im neuen, unbeschädigten Zustand befindet.Wir gehen davon aus, dass hier (Anmerkung: gemeint ist damit mein Fall) ein Gebrauch von einiger Dauer vorliegt, gegenwertig wird folgende Formel bzgl. neuer bzw. gebrauchter Ware in der Rechtsprechung verwendet:
Eine Sache ist dann neu, wenn sie aus neuen Materialen hergestellt wurde und unbenutzt ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine Sache dann nicht neu ist, wenn sie entweder nicht aus neuen Materialien hergestellt ist oder aber schon im Gebrauch war."

Das On- und Offline Rückgaberecht ist m. E. eine Luftnummer. Meine Auffassung, dass der Artikel lediglich zum Kaufzeitpunkt den Zustand "neu" hätte aufweisen müssen, teilte Chubb nicht.
 

pauleck

Neues Mitglied
06.05.2021
5
0
Weiß überhaupt jemand wohin die Sachen dann veschickt werden müssen? Wenn ins Ausland, kann das alles schnell teuer werden.
 

pauleck

Neues Mitglied
06.05.2021
5
0
Nein, in D schon eine ganze Weile nicht mehr. Ich habe sie aber schon seit 15+ Jahren. Die Ersatzkarten, die alle paar Jahre kommen, haben auch immer noch die Aurum-Farbe.

Inzwischen habe ich Antwort von Chubb (Ablehnung):
"Die Versicherungsbedingungen legen fest, dass eine Ware dann versichert ist, wenn sie sich im neuen, unbeschädigten Zustand befindet.Wir gehen davon aus, dass hier (Anmerkung: gemeint ist damit mein Fall) ein Gebrauch von einiger Dauer vorliegt, gegenwertig wird folgende Formel bzgl. neuer bzw. gebrauchter Ware in der Rechtsprechung verwendet:
Eine Sache ist dann neu, wenn sie aus neuen Materialen hergestellt wurde und unbenutzt ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine Sache dann nicht neu ist, wenn sie entweder nicht aus neuen Materialien hergestellt ist oder aber schon im Gebrauch war."

Das On- und Offline Rückgaberecht ist m. E. eine Luftnummer. Meine Auffassung, dass der Artikel lediglich zum Kaufzeitpunkt den Zustand "neu" hätte aufweisen müssen, teilte Chubb nicht.
Wohin musstest du die Sachen hinschicken? Musstest du ebenso die Rücksendekosten zu dir tragen? Welche zusätzlichen Informationen wollten sie von dir noch haben? Wie lange hat die Bearbeitung gedauert? Hört sich echt alles dürftig an.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
5.465
3.899
FRA
Dafür einen vier Jahre alten Thread wieder hochholen ?
Wer weiss denn, ob das alles noch so gilt ;)