AMEX Platinum

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lfra

Aktives Mitglied
13.10.2024
113
96
Hessen
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Bekommt man bei Austausch der Karte immer automatisch eine neue Nummer und 4-Stelligen Sicherheitscode, oder kann man die alten Daten behalten?
Wenn du sie mit Grund Defekt (nicht verloren/gestohlen) bestellst, bekommst du eine neue Karte mit der gleichen Nummer, aber mit einem neuen Ablaufdatum und Sicherheitscode. Der PIN bleibt bestehen. Aber du musst die Daten online i.d.R. nicht aktualisieren/neu hinterlegen, das habe ich noch nie gemacht.
 
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quonos

Aktives Mitglied
05.03.2020
188
245
Zusätzliche Versicherungen machen den Prozess nicht einfacher, sondern noch viel schwieriger da man von den Versicherern dann hin und her verwiesen wird.
Da die meisten AKV eine einfache Subsidiaritätsklausel haben, kannst du es dir aussuchen, bei wem du einreichst, sind alle gleichrangig, im Endeffekt müssen sie die Erstattung dann aufteilen. Solltest du wider erwarten eine Police haben, die eine wirksame qualifizierte Subsidiaritätsklausel hat, so stolpert diese Versicherung zu größter Wahrscheinlichkeit genau darüber. Der BGH sagte, dass Klauseln so auszulegen sind, wie sie ein Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Kenntnise verstehen würde. Ein PingPong der Versicherer ist also nicht zulässig. Das OLG Saarbrücken hat sich auch im speziellen Fall mit zwei AKV beschäftigt, ein VN hatte zwei Verträge und einen teuren Fall, wo eine behauptete, sie hätte die speziellere Subsidiaritätsklausel, und ist genau darüber gestolpert, und musste hälftig zahlen. Einige haben mittlerweile auch eben die Klausel, dass bei mehreren vorhandenen Verträgen, sich die versicherte Person es aussuchen kann, wo sie es einreicht.

Amex-Platinum Versicherungsbedingungen, Seite 17, Abschnitt 1.3:

"Wenn Sie im Ausland krank werden oder sich verletzen, organisieren wir Ihren Rücktransport ins Heimatland, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder die weitere Heilbehandlung im Ausland voraussichtlich mehr kostet als der Rücktransport."

Das sind dann die neuen Bedingungen. In den alten, mit der Axa, die mir noch im Kopf herum schwirrten, war eben genau der Passus nicht drin sondern, ebenfalls 1.3:

Ihre Heimreise nach der Behandlung: Der Assistance-Service-Erbringer organisiert und bezahlt die erforderlichen Kosten für Ihre Heimreise, einschließlich medizinischer Begeleitung, falls erforderlich.

Und es ist klar, wer bestimmt was "erforderlich ist", der medizinische Leiter der Versicherung. Da war die Schwelle viel höher gesetzt, als es mit "medizinisch sinnvoll" ist. Haben sich die Bedingungen dahingehend gebessert. War mir gar nicht aufgefallen.
 
Zuletzt bearbeitet:

erutuf

Neues Mitglied
26.06.2016
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Da die meisten AKV eine einfache Subsidiaritätsklausel haben, kannst du es dir aussuchen, bei wem du einreichst, sind alle gleichrangig, im Endeffekt müssen sie die Erstattung dann aufteilen. Solltest du wider erwarten eine Police haben, die eine wirksame qualifizierte Subsidiaritätsklausel hat, so stolpert diese Versicherung zu größter Wahrscheinlichkeit genau darüber. Der BGH sagte, dass Klauseln so auszulegen sind, wie sie ein Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Kenntnise verstehen würde. Ein PingPong der Versicherer ist also nicht zulässig. Das OLG Saarbrücken hat sich auch im speziellen Fall mit zwei AKV beschäftigt, ein VN hatte zwei Verträge und einen teuren Fall, wo eine behauptete, sie hätte die speziellere Subsidiaritätsklausel, und ist genau darüber gestolpert, und musste hälftig zahlen. Einige haben mittlerweile auch eben die Klausel, dass bei mehreren vorhandenen Verträgen, sich die versicherte Person es aussuchen kann, wo sie es einreicht.



Das sind dann die neuen Bedingungen. In den alten, mit der Axa, die mir noch im Kopf herum schwirrten, war eben genau der Passus nicht drin sondern, ebenfalls 1.3:



Und es ist klar, wer bestimmt was "erforderlich ist", der medizinische Leiter der Versicherung. Da war die Schwelle viel höher gesetzt, als es mit "medizinisch sinnvoll" ist. Haben sich die Bedingungen dahingehend gebessert. War mir gar nicht aufgefallen.

Ich gehe von aus, dass dir bewusst ist, dass in den beiden Stellen zwei komplett verschiedene Sachverhalte beschrieben sind.
Einerseits medizinisch sinnvoller Rücktransport während der Behandlung und andererseits, falls erforderlich, Organisation der Rückreise nach Beendigung der Behandlung, evtl. mit medizinischer Begleitung. Die Bedingungen dürften früher und heute vergleichbar sein.
 

ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
3.107
3.701
FMO, AMS
Ich gehe von aus, dass dir bewusst ist, dass in den beiden Stellen zwei komplett verschiedene Sachverhalte beschrieben sind.
Einerseits medizinisch sinnvoller Rücktransport während der Behandlung und andererseits, falls erforderlich, Organisation der Rückreise nach Beendigung der Behandlung, evtl. mit medizinischer Begleitung. Die Bedingungen dürften früher und heute vergleichbar sein.

Natürlich sind das zwei verschiedene Sachverhalte, darum gehts ja. In Version 2023-02 der Vers. Bed. steht noch der Passus "Heimreise nach Behandlung", ab der Version 2024-01 steht der Passus "medizinisch sinnvoll". In beiden Varianten war der Versicherer noch der gleiche (IPA). Mir war die Änderung auch nicht aufgefallen (ok, warum auch...), aber ich bin auch der Meinung, dass sich die Leistung (zumindest auf dem Papier) verbessert hat.
 

quonos

Aktives Mitglied
05.03.2020
188
245
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Ich gehe von aus, dass dir bewusst ist, dass in den beiden Stellen zwei komplett verschiedene Sachverhalte beschrieben sind.
Richtig, es fehlte in den alten Bedingungen (ich habe auch noch in der 2019er Version nachgesehen) komplett die Regelungen zum Rücktransport. Was für die versicherten Personen vorher noch nachteiliger war, da es keine niedergeschriebene Regelung dazu gab, weshalb man dann auch nicht darauf bauen konnte, einen medizinisch sinnvollen Rücktransport durchzusetzen. Die sonst zur gleichen Zeit verwendeten Regelungen seitens Axa/Inter Partner bei anderen KK-Versicherungen, sahen i.d.R. nur den medizinisch notwendigen Rücktransport vor.

Untermauert zumindest für die Vergangenheit, dass es ratsam war eine extra AKV zu haben. Mir war halt, wie gesagt, die Änderung so nicht bewusst.
 
Zuletzt bearbeitet: