Amtsgericht Köln: Nicht erstattbare Flugbuchung AGB-rechtswidrig

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Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.378
327
Bad Soden / FRA
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Bemerkenswerte Entscheidung des AG Köln (19.09.2016, Az. 142 C 222/16):
Wer seinne Flug storniert, hat unabhängig vom gebuchten Tarif Anspruch auf Erstattung des vollen gezahlten Betrags, wenn die Airline den stornierten Platz wieder verkaufen kann.
Die Klausel, nach der bestimmte Tarife "nicht erstattbar" sind, stellt einen unwirksamen Ausschluss des Kündigungsrechts nach § 649 BGB dar. Derartige Klauseln unterliegen nach Ansicht des AG Köln der AGB-Prüfung, weil sie von der Fluggesellschaft einseitig vorgegeben sind. Daran soll auch der Umstand nichts ändern, dass dem Passagier bei der Buchung verschiedene Tarife zur Auswahl angeboten werden, ein "Aushandeln" der Vertragsbedingungen (und damit eine AGB-freie Individualvereinbarung) liegt nicht vor.
Man darf gespannt sein, was das LG Köln in der Berufung dazu sagt... Wenn man das Urteil konsequent anwendet, sind zB auch die Sparpreistickets der Deutschen Bahn rechtswidrig und alle Personenbeförderer dürften nur noch Fullflex-Tickets anbieten...

P.S.: Die Juristen unter den Foristen können die Entscheidung auch in der NJW finden (2017, 2047).
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.188
534
Das scheint mir nichts Neues zu sein. Ich meine, ich hätte das hier im VFT schon gelesen.
 

Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.378
327
Bad Soden / FRA
Das Urteil ist die Woche erst veröffentlicht worden. Und Beklagte war in dem Fall die Lufthansa. Dass das von anderen Gerichten auch schon mal so gesehen wurde, weiß ich, aber die Begründung fand ich diesmal bemerkenswert.

EDIT:... Letzte Woche veröffentlicht worden...
 

Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.378
327
Bad Soden / FRA
Sorry - übereifrig geantwortet. Sufu hat natürlich auch nichts ausgespuckt, deswegen habe ich es erst eingestellt.
Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!
 
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