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Bemerkenswerte Entscheidung des AG Köln (19.09.2016, Az. 142 C 222/16):
Wer seinne Flug storniert, hat unabhängig vom gebuchten Tarif Anspruch auf Erstattung des vollen gezahlten Betrags, wenn die Airline den stornierten Platz wieder verkaufen kann.
Die Klausel, nach der bestimmte Tarife "nicht erstattbar" sind, stellt einen unwirksamen Ausschluss des Kündigungsrechts nach § 649 BGB dar. Derartige Klauseln unterliegen nach Ansicht des AG Köln der AGB-Prüfung, weil sie von der Fluggesellschaft einseitig vorgegeben sind. Daran soll auch der Umstand nichts ändern, dass dem Passagier bei der Buchung verschiedene Tarife zur Auswahl angeboten werden, ein "Aushandeln" der Vertragsbedingungen (und damit eine AGB-freie Individualvereinbarung) liegt nicht vor.
Man darf gespannt sein, was das LG Köln in der Berufung dazu sagt... Wenn man das Urteil konsequent anwendet, sind zB auch die Sparpreistickets der Deutschen Bahn rechtswidrig und alle Personenbeförderer dürften nur noch Fullflex-Tickets anbieten...
P.S.: Die Juristen unter den Foristen können die Entscheidung auch in der NJW finden (2017, 2047).
Wer seinne Flug storniert, hat unabhängig vom gebuchten Tarif Anspruch auf Erstattung des vollen gezahlten Betrags, wenn die Airline den stornierten Platz wieder verkaufen kann.
Die Klausel, nach der bestimmte Tarife "nicht erstattbar" sind, stellt einen unwirksamen Ausschluss des Kündigungsrechts nach § 649 BGB dar. Derartige Klauseln unterliegen nach Ansicht des AG Köln der AGB-Prüfung, weil sie von der Fluggesellschaft einseitig vorgegeben sind. Daran soll auch der Umstand nichts ändern, dass dem Passagier bei der Buchung verschiedene Tarife zur Auswahl angeboten werden, ein "Aushandeln" der Vertragsbedingungen (und damit eine AGB-freie Individualvereinbarung) liegt nicht vor.
Man darf gespannt sein, was das LG Köln in der Berufung dazu sagt... Wenn man das Urteil konsequent anwendet, sind zB auch die Sparpreistickets der Deutschen Bahn rechtswidrig und alle Personenbeförderer dürften nur noch Fullflex-Tickets anbieten...
P.S.: Die Juristen unter den Foristen können die Entscheidung auch in der NJW finden (2017, 2047).