Angeblich 2x gebucht und nur 1x storniert

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europetrav

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
799
12
DUS
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Interconti hat meine KK mit einer No-Show Gebühr belastet. Hintergrund war, dass ich ein Fullflex Zimmer gebucht und einige Zeit später storniert habe. Angeblich soll ich jedoch knapp 1 Minute vor dieser Buchung noch eine weitere Buchung für ein Zimmer gemacht haben. Dieses hätte ich nicht storniert und daher habe ich den No-Show zu bezahlen.
Für diese Buchung habe ich jedoch keine Buchungsbestätigung erhalten, auch eine "Ihr Aufenthalt in X Tagen" E-Mail (ist doch auch bei IHG üblich, oder?) habe ich nicht bekommen. Interconti stellt sich auf den Standpunkt, dass man zwar nicht wisse, warum ich keine Bestätigung erhalten habe, aber da dies keine Voraussetzung für den Vertragsschluss sei müsste ich halt zahlen.

Ich sehe das eigentlich nicht so recht ein, da ich bei Kenntnis einer zweiten Buchung diese natürlich genauso storniert hätte. Hat jemand einen guten Rat für mich, auf guten Status oder so brauche ich mich nicht berufen, bin sonst bei CC.
 

AlterHase

Neues Mitglied
14.09.2013
20
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Interconti hat meine KK mit einer No-Show Gebühr belastet. Hintergrund war, dass ich ein Fullflex Zimmer gebucht und einige Zeit später storniert habe. Angeblich soll ich jedoch knapp 1 Minute vor dieser Buchung noch eine weitere Buchung für ein Zimmer gemacht haben. Dieses hätte ich nicht storniert und daher habe ich den No-Show zu bezahlen.

KK- Abbuchung dezidiert widersprechen und Interconti auf den Rechtsweg verweisen.

Für diese Buchung habe ich jedoch keine Buchungsbestätigung erhalten, auch eine "Ihr Aufenthalt in X Tagen" E-Mail (ist doch auch bei IHG üblich, oder?) habe ich nicht bekommen. Interconti stellt sich auf den Standpunkt, dass man zwar nicht wisse, warum ich keine Bestätigung erhalten habe, aber da dies keine Voraussetzung für den Vertragsschluss sei müsste ich halt zahlen.

Juristisches Armutszeugnis von Interkonti. Ein Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende und jeweils zugegangene Willenserklärungen (= Buchung und Buchungsbestätigung). Ohne zugegangene Buchungsbestätigung gibt es keinen Vertrag über die angebliche 2. Buchung.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
CC Belastung zurückgehen lassen. Falls die was sehen wollen, Stornobestätigung zukommen lassen. Dann müsste das Hotel klagen um an dein Geld zu kommen und das werden sie wohl nicht tun ...
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Ahso - nee ich dachte du beziehst dich auf das Rückbuchen :)

Wurde nicht verklagt. 1 Jahr später hat das Hotel die KK allerdings nochmal belastet. Ging wieder zurück...

Genau sowas kommt dann vor! Das derjenige der meint eine Forderung zu haben, es zu einem späteren Zeitpunkt nochmals wieder belastet, also dann immer schön, die Belastungen durchsehen!
 

europetrav

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
799
12
DUS
Genau sowas kommt dann vor! Das derjenige der meint eine Forderung zu haben, es zu einem späteren Zeitpunkt nochmals wieder belastet, also dann immer schön, die Belastungen durchsehen!

Werde ich beherzigen.

Habe es zurückbuchen lassen und jetzt sowohl eine Rückbuchung vom Interconti Düsseldorf als auch eine "Zahlung unter vorbehalt" Rückbuchung. Letztere passt zu dem was meine KK Firma mir geschrieben hat. Ersteres könnte vielleicht tatsächlich die Rückbuchung von IC sein - geschrieben haben die mir aber nichts.