Annullierung LH 452 MUC-LAX 15.11.2023 Erstattung Prämienmeilen Meilenschnäppchen

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Rarotonga

Neues Mitglied
28.12.2019
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Hallo Ihr Lieben,

am 15.11. wurde LH452 MUC-LAX mit Abflug 12:00 Uhr und Landung 15:15 Uhr Ortszeit LAX kurz vor Boarding annulliert. Ersatzweise sollte ein A359 um 16:00 Uhr fliegen. Auf diesen wurde ich auch umgebucht. Was absolut nicht selbstverständlich war, weil von A380 auf A359 reduziert und First-Gäste auch mit in Business verbaut. Also im ersten Moment echt Glück gehabt, trotz Verspätung. Aber 15:00 Uhr kam die Meldung, dass auch dieser Flug annulliert sei. LH 452 für den 16.11. war natürlich zwischenzeitlich voll mit den Gästen, die auf 16:00 Uhr keinen Platz mehr bekommen konnten. Mir wurden dann im Laufe des Abends abenteuerliche Verbindungen über IST, LHR, SFO mit anderen Airlines vorgeschlagen, aber jede Verbindung hätte eine Verspätung von über 25 Stunden und somit Ankunft erst am Nachmittag des 16.11. bedeutet. Für meinen Reisegrund zu spät. Also habe ich der alternativen Stornierung mit Erstattung zugestimmt und wurde auf die Abendmaschine nach DUS gesetzt, um final nach 12 Stunden Warten in MUC wieder da zu landen, wo ich herkam.

MUC teilte mir mit, dass sowohl Meilen als auch Steuern, Gebühren, etc. selbstverständlich wieder gutgeschrieben werden würden. Aber die Realität scheint etwas anders und gar nicht selbstverständlich zu sein. Gestern sicherte mir M&M telefonisch noch zu, dass die Erstattung auf dem Weg sei, heute hieß es, dass es "systemseitige Probleme" gäbe und man noch daran arbeite.

Lange Rede, ich möchte gern vorbereitet sein und verzweifle gerade an den AGB für Prämienflüge, im Besonderen für Meilenschnäppchen. Änderungen finde ich, Stornierungen auch. Aber nirgendwo ist ein Hinweis auf Erstattungen bei Annullierungen. Auch nicht in den ABB bei Lufthansa. Dort ist direkt der Artikel 9: Flugpläne, Verspätungen und Flugstreichungen gleich mal gestrichen. Alles, was ich finde, ist die Tabelle im Anhang. Aber auch nur via Google und kein Hinweis darauf, woher die stammt und/oder ob die noch existiert. Mal abgesehen davon ergibt die Unterscheidung der Tabelle bezüglich Teilstrecke ja/nein für mich irgendwie keinen Sinn. Die Annullierung war ja vor Reiseantritt nicht absehbar und wegen dem Zubringer bei 12 Stunden Zwangswarten MUC und Totalausfall der Reise jetzt nur eine Teilerstattung zu erhalten, fände ich schon krass. So angenehm war es nicht, zwischen Fluggästen mit (durchaus verständlichem) Aggressionspotential und verzweifeltem Lounge-/ Servicepersonal auszuhalten.

Hat jemand von Euch diese Situation schon erlebt? Oder hat jemand einen Link zu entsprechenden Bestimmungen? Ich finde nix. Hänge da mit 110k Meilen für 2x Business Meilenschnäppchen drin und will die nicht für so einen traumhaften Alptraum loswerden.
 

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alibi

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27.07.2013
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Warum ABB? EU261 regelt deine Rechte umfassend. Du solltest alle Zahlungen (Meilen & Cash) zurückerhalten und es sollte (je nach Grund) auch noch eine Entschädigung geben.
 
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offtherecord

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13.11.2009
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Ganz ruhig, die Meilen und Steuern/Gebühren (sprich: alles) wirst Du zurückbekommen, da wird auch LH nicht streiten. Es wird nur etwas dauern.

Zusätzlich sollte Dir noch Kompensation über 600 EUR pP zustehen, allerdings kennen wir jetzt den Hintergrund der Cancellation nicht. Prinzipiell sogar zweimal (einmal pro gestrichenem Flug), aber das ist dann für kampfeswütige Fortgeschrittene, für den Anfang reicht vielleicht die einfache Kompensation.
 

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
435
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Voller Erstattung der S&G, Meilen und 2x 600€ Kompensation.
Zudem wirst du wohl noch die Meilen bekommen die du auf DUS-MUC-DUS erflogen hast.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
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318
Singapore
Ich würde mal ganz locker durch die Hose atmen! Dein Flug wurde am 15.11. gestrichen und am 17.11. machst du einen riesen Wind weil die Meilen noch nicht erstattet wurden… mal ganz ehrlich: Lehn dich zurück, trinke ein Glas Rotwein und schau mal in 10 Tagen auf dein Meilenkonto.
 

emafuzzi

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24.12.2020
209
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MUC
Hat jemand von Euch diese Situation schon erlebt? Oder hat jemand einen Link zu entsprechenden Bestimmungen? Ich finde nix. Hänge da mit 110k Meilen für 2x Business Meilenschnäppchen drin und will die nicht für so einen traumhaften Alptraum loswerden.
Ja habe ich, genau die gleiche Route im April 2020. Coronabedingt fand der Flug nicht statt. Bei Hotline angerufen und ca. 10 Tage später waren die Meilen wieder auf
meinem Konto. Entspann Dich, warte 2 Wochen und dann sollten die Meilen wieder auftauchen.
 
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meilenfreund

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10.03.2009
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Ich würde mal ganz locker durch die Hose atmen! Dein Flug wurde am 15.11. gestrichen und am 17.11. machst du einen riesen Wind weil die Meilen noch nicht erstattet wurden… mal ganz ehrlich: Lehn dich zurück, trinke ein Glas Rotwein und schau mal in 10 Tagen auf dein Meilenkonto.
OP ist für eine vertragswidrig nicht erbrachte Leistung in Vorleistung getreten. Warum sollte man sich da zurücklehnen und warten, bis es der Schuldnerin gefällt, die Vorleistung zu erstatten?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.473
3.556
Voller Erstattung der S&G, Meilen und 2x 600€ Kompensation.

2 x 600€ meiner Auffassung nicht. Der Flug war ja zunächst nicht annulliert sondern sollte unter der gleichen Flugnummer später fliegen. Es ist so nur eine einzige Flugunregelmäßigkeit.

2 x Entschädigung würde es nur bei 2x Annullierung geben. Z.B. auf MUC-LAX gebucht. MUC-LAX storniert und dann umgebucht auf FRA-LAX. FRA-LAX wird dann auch storniert.
 

Münsterländer

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16.12.2018
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FRA / FMO
2 x 600€ meiner Auffassung nicht. Der Flug war ja zunächst nicht annulliert sondern sollte unter der gleichen Flugnummer später fliegen. Es ist so nur eine einzige Flugunregelmäßigkeit.

2 x Entschädigung würde es nur bei 2x Annullierung geben. Z.B. auf MUC-LAX gebucht. MUC-LAX storniert und dann umgebucht auf FRA-LAX. FRA-LAX wird dann auch storniert.
Es sind aber zwei Personen.
 

tom747

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02.12.2017
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62
Ich würde einfach eine Frist von von sieben Tagen setzen, per E-Mail an die im Impressum der Lufthansa genannte E-Mail-Adresse. Falls bis dahin Meilen und Gebühren nicht zurück, gegebenfalls eine kurze Nachfrist. Falls diese auch verstreichen, sollte sich freuen, und gleich zum Anwalt und Klage auf Schadensersatz. Meilen und Gebühren könnte Lufthansa gerne behalten. Als Schadensersatz Forderung würde ich die Kosten eines regulären Business Class Fluges nach Lax ansetzen.
 

tom747

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02.12.2017
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  • So lange eine Airline regelmäßig Ansprüche aus EU 261 verweigert, wie zum Beispiel Ersatzbeförderung (wie oft musste ich mir schon anhören, Fremdcarrier dürfen wir nur bei Prämienverfügbarkeit buchen), sehe ich die Forderung, keineswegs als überzogen an.
    Meines Wissens nach gibt es keine aktuellen Gerichtsurteile dazu, da in den mir bekannten Fällen die Airline, im Rahmen eines Vergleiches, den Forderungen des Klägers nachgekommen ist.
    In meinem Fall, British Airways, ging es vor dem OLG um Schadensersatz statt
    Avios.
    Da BA verständlicherweise kein Interesse an einem Urteil hatte, wurde folgender Vergleich vorgeschlagen, dem von mir auch zugestimmt wurde.
    Forderung in Höhe des Kaufpreises eines flexiblen Kauftickets wird gezahlt, die zwischenzeitlich bereits erstatten. Avios dürfen behalten werden, die außergerichtlichen Kosten trägt die Beklagte, einer von BA gewünschten Verschwiegenheits Klausel wurde nicht zugestimmt.

    Weitere Ausführungen zu dem Thema von unserem „Foren Anwalt“
 
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Münsterländer

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16.12.2018
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A381

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07.04.2009
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Singapore
OP ist für eine vertragswidrig nicht erbrachte Leistung in Vorleistung getreten. Warum sollte man sich da zurücklehnen und warten, bis es der Schuldnerin gefällt, die Vorleistung zu erstatten?
Auch hier: Entspann dich - dann wirst du leichter durchs Leben gehen! Glaub mir.

PS: weder ist das Verhalten der Airline Vertragswidrig noch muss die Airline bei einer nicht erbrachten Leistung direkt am Gate mit dem Geldkoffer (oder „Meilenkoffer“) stehen um Rückerstattung zu leisten - dafür hat der Gesetzgeber eingeräumt dies in einer „angemessenen Zeit“ zu tun. Und mehr als 48h ist wohl durchaus noch im Rahmen, oder?

Ich frage mich manchmal echt ob ihr keine wichtigere Dinge zu tun habt!
 

Rarotonga

Neues Mitglied
28.12.2019
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Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank für die zahlreichen Kommentare. Diese haben mir sehr geholfen, noch einmal zielgerichet zu recherchieren. Ich denke, dass ich jetzt Klarheit habe und dass es am Sinnvollsten ist, jetzt nichts weiter zu unternehmen, als in einem ersten Schritt schriftlich an die fristgerechte Erstattung zu erinnern.

Da ich sicher nicht die Einzige bin, die konkret eine solche Situation erlebt und der ein oder andere auch auf der Suche ist, hier einmal der etwaige Wortlaut, den ich zwischenzeitlich an LH gesendet habe:

--------

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem wir unsere Flugreise mit Buchungsnummer xxx am 15.11.2023 aufgrund der Annullierung des Fluges LH452 auch unter Berücksichtigung der angebotenen Ersatzbeförderungsangebote im Hinblick auf unsere ursprünglichen Reisepläne und -gründe nicht in angemessener Zeit hätten durchführen können und letztere somit zwecklos geworden sind, haben wir uns noch am 15.11.2023 für die uns laut Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (Text von Bedeutung für den EWR) - Erklärung der Kommission (Amtsblatt Nr. L 046 vom 17/02/2004 S. 0001 – 0008) binnen sieben Tagen zu leistende vollständige Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem unsere Flugscheine erworben wurden, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte in Verbindung mit einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt entschieden. Nach Ihrer bereits prompt erfolgten freundlichen Buchung und Durchführung des entsprechenden Rückfluges erinnern wir Sie nun hiermit um fristgerechte Erledigung der vollständigen Erstattung sämtlicher Flugscheinkosten.

Mit freundlichen Grüßen


--------

Auch hier: Entspann dich - dann wirst du leichter durchs Leben gehen! Glaub mir.

Ja, das sehe ich ebenso. Zukünftig formuliere ich vielleicht noch deutlicher, dass ich einfach nur ein wenig Input anfragen wollte. Ganz schön hitzig, so mancher Kommentar:- ))

Ich frage mich manchmal echt ob ihr keine wichtigere Dinge zu tun habt!

Also ich gerade nicht. Pläne waren ja andere. :ROFLMAO::D:ROFLMAO:
 
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athome

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
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USA/F/D
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Ich würde einfach eine Frist von von sieben Tagen setzen, per E-Mail an die im Impressum der Lufthansa genannte E-Mail-Adresse. Falls bis dahin Meilen und Gebühren nicht zurück, gegebenfalls eine kurze Nachfrist. Falls diese auch verstreichen, sollte sich freuen, und gleich zum Anwalt und Klage auf Schadensersatz. Meilen und Gebühren könnte Lufthansa gerne behalten. Als Schadensersatz Forderung würde ich die Kosten eines regulären Business Class Fluges nach Lax ansetzen.
Wo nicht geflogen, kann man auch keinen Schadensersatz für nicht (mit Cash) gebuchte Flüge verlangen.

Was hältst Du davon, dass der OP anstelle des von Dir vorgeschlagenen Schadensersatzes 98% des Share Values der LH in bar verlangt? Das wäre die "gerechte" Strafe für LH. Eigentlich ständen dem OP 150% des Share Values zu, LH hat aber unglücklicherweise eine nicht angenommene schnellst mögliche Verbindung über IST, ..., SFO angeboten.
Wäre es mit vom OP bar bezahltem Ticket schneller gegangen? NEIN
🤑🤔🤪😄


P.S. Den Brief von Raratonga an LH finde super. Auf seinem Recht bestehen, aber nicht irgendwelche unbegründete Forderungungen aufzustellen.
 
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