Anspruch auf Entschädigung Lufthansa - FlightRight etc. oder "eigene Faust" ??

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Seabird

Reguläres Mitglied
14.05.2011
64
20
Genf / Schweiz
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Guten Morgen in die Runde,

Ich hatte mit meiner Partnerin in Premium Economy (E) einen Flug von BKK nach GVA via FRA gebucht (Lufthansa Ticket).

18.12. LH733 BKK-FRA 23:50 - 06:30+1 PREMIUM ECONOMY (E)
19.12. LH5762 FRA-GVA 09:05 - 10.30 ECONMOY (Y)

2 Stunden vor Abflug wurde uns in Bangkok am Check-in mitgeteilt, dass der Flug annulliert wurde, da die Ankunft der Maschine ungewiss sei.

Wir wurden automatisch umgebucht auf einen Swiss Flug mit Abflug 00:20 am übernachsten Tag mit Upgrade in C auf dem ersten Leg.
Weiterhin wurde uns Hotel, sowie Dinner, Breakfast, Lunch Voucher zur Verfügung gestellt. Wir habe keine Entschädigung erhalten.

Neue itinerary wie umgebucht:
20.12. LX181 BKK-ZRH 00:20-06:10+1 BUSINESS CLASS (I) (upgrade)
20.12. LX2802 ZRH-GVA 07:30-08:25 ECONOMY (Y)

Geht man nach den Angaben im Internet stehen uns womöglich je 600€ Entschädigung zu.

Frage:

1) Entsteht auch ein Anspruch auf Entschädigung für den Anschlussflug?

2) Besser das Online Feedbackformular nutzen oder Anspruch per Einschreiben anmelden?

3) Direkt einen der "Service Anbieter" wie EUFlight oder Flight Right nutzen? Hier beträgt die Provision allerdings 55% brutto...

Leider hat mir "google" nicht geholfen, weshalb ich mich sehr über Input von jemanden der das schon einmal "durch hat" freuen würden.

Besten Dank und herzliche Grüsse aus Genf
Konstantin
 

ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
818
1.154
ZRH
Guten Morgen in die Runde,

Ich hatte mit meiner Partnerin in Premium Economy (E) einen Flug von BKK nach GVA via FRA gebucht (Lufthansa Ticket).

18.12. LH733 BKK-FRA 23:50 - 06:30+1 PREMIUM ECONOMY (E)
19.12. LH5762 FRA-GVA 09:05 - 10.30 ECONMOY (Y)

2 Stunden vor Abflug wurde uns in Bangkok am Check-in mitgeteilt, dass der Flug annulliert wurde, da die Ankunft der Maschine ungewiss sei.

Wir wurden automatisch umgebucht auf einen Swiss Flug mit Abflug 00:20 am übernachsten Tag mit Upgrade in C auf dem ersten Leg.
Weiterhin wurde uns Hotel, sowie Dinner, Breakfast, Lunch Voucher zur Verfügung gestellt. Wir habe keine Entschädigung erhalten.

Neue itinerary wie umgebucht:
20.12. LX181 BKK-ZRH 00:20-06:10+1 BUSINESS CLASS (I) (upgrade)
20.12. LX2802 ZRH-GVA 07:30-08:25 ECONOMY (Y)

Geht man nach den Angaben im Internet stehen uns womöglich je 600€ Entschädigung zu.

Frage:

1) Entsteht auch ein Anspruch auf Entschädigung für den Anschlussflug?

2) Besser das Online Feedbackformular nutzen oder Anspruch per Einschreiben anmelden?

3) Direkt einen der "Service Anbieter" wie EUFlight oder Flight Right nutzen? Hier beträgt die Provision allerdings 55% brutto...

Leider hat mir "google" nicht geholfen, weshalb ich mich sehr über Input von jemanden der das schon einmal "durch hat" freuen würden.

Besten Dank und herzliche Grüsse aus Genf
Konstantin
@Seabird Du hast jetzt hier einen neuen Thread aufgemacht... Hast Du Dir die Mühe gemacht, in den bestehenden (!) Threads zu diesem Thema zu lesen. Darin findest Du m. E. alle Antworten.
 

Seabird

Reguläres Mitglied
14.05.2011
64
20
Genf / Schweiz
@Seabird Du hast jetzt hier einen neuen Thread aufgemacht... Hast Du Dir die Mühe gemacht, in den bestehenden (!) Threads zu diesem Thema zu lesen. Darin findest Du m. E. alle Antworten.
Danke für Deine Nachricht. Hatte keinen aktuellen gefunden, nur aus '18 und '19, pre-COVID. Vielleicht hat sich da zwischenzeitlich etwas geändert. Wenn Du einen anderen findest, gerne teilen.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.293
16.400
www.red-travels.com
Danke für Deine Nachricht. Hatte keinen aktuellen gefunden, nur aus '18 und '19, pre-COVID. Vielleicht hat sich da zwischenzeitlich etwas geändert. Wenn Du einen anderen findest, gerne teilen.

an sich ist ja egal von wann die Threads sind, entscheidend sind die aktuellsten Beiträge, da sind genug "Foren-"Anwälte unterwegs

ansonsten gibt's noch den LH-only Bereich
https://www.vielfliegertreff.de/forum/forums/lufthansa.17/
 

Seabird

Reguläres Mitglied
14.05.2011
64
20
Genf / Schweiz
Kurzes update: Ich habe mich Anfang Januar dazu entschlossen Flight Right zu beauftragen meine Rechte gegenüber LH geltend zu machen.
Das ganze geht jetzt vor Gericht (08/22), Gerichtstermin steht noch nicht fest.

Zwischenzeitlich kann ich meine eigens gestellte Frage getrost selbst beantworten: Entweder man beauftragt einen Anwalt oder aber jedwede Geltendmachung von Flugrechten ist nahezu ausgeschlossen. Jedem der auf regulären Weg erfolgreich ist, kann man mutmaßlich zu seinem Losglück gratulieren.

Mal sehen was dabei noch rumkommt.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.258
916
Zwischenzeitlich kann ich meine eigens gestellte Frage getrost selbst beantworten: Entweder man beauftragt einen Anwalt oder aber jedwede Geltendmachung von Flugrechten ist nahezu ausgeschlossen. Jedem der auf regulären Weg erfolgreich ist, kann man mutmaßlich zu seinem Losglück gratulieren.
Ab und an klappt es auch ohne und direkt bei der Airline. Niemand kennt den dort verwendeten Zufallsgenerator. Drum schadet es nicht einmal klar und mit Fristsetzung einzufordern.
Wenn das nicht klappt sind Anwalt oder Dienstleister die zwei Optionen. Sollte man nicht drauf verzichten, vor allem, wenn es halbwegs eindeutlig ist. Meistens zahlen sie letztendlich doch.
 

job314

Reguläres Mitglied
12.08.2022
43
27
Ich muss sagen ich war schon öfters in der Situation das ich auf Entschädigung pochen konnte.

Bisher immer ohne Anwalt durchgekommen - Allerdings ist die Laufzeit idr. nicht so prickelnd (1-2Monate) :sick:

Gefühlt funktioniert es analog (Brief) meist besser
 

Seabird

Reguläres Mitglied
14.05.2011
64
20
Genf / Schweiz
Weiteres kurzes update vom 06.04.2023 (schlanke 16 Monate (!) nach Anspruchsanmeldung:

QUOTE

Guten Tag Herr XXX,

Das Gericht hat in dem Klageverfahren in Ihrem Sinne entschieden, d.h. Ihnen steht die Entschädigung zu und das Hauptverfahren ist abgeschlossen. Allerdings ist das Gerichtsverfahren selbst noch nicht vollständig beendet: Das sogenannte Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die genaue Höhe der Kosten, die die Fluggesellschaft zu tragen hat, ist noch anhängig. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, kann es - je nach Auslastung des Gerichts - mehrere Monate dauern.

Wichtig zu wissen ist, dass es bei einem Kostenfestsetzungsverfahren keine konkreten Fristen gibt und wir keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer haben.

Wie geht es weiter?

Obwohl das positive Urteil vorliegt, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, die Entschädigung zu zahlen, dies kann auch erst nach Abschluss des Kostenfestsetzungsverfahrens erfolgen. Sollte die Airline nach Abschluss des Kostenfestsetzungsverfahrens weiterhin nicht zahlen, werden von unseren Vertragsanwälten die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geprüft und entsprechend in die Wege geleitet.

Wie Sie sehen, manchmal kann es auch nach einer positiven Entscheidung länger dauern, bis man die Entschädigung tatsächlich bekommt. Sie können aber sicher sein: Nachdem wir das positive Urteil für Sie erstritten haben, lassen wir nicht locker! Sobald Ihre Entschädigung bei uns eingetroffen ist, werden wir Sie natürlich umgehend informieren und Sie um Mitteilung Ihrer Bankdaten bitten. Wir bitten Sie bis dahin noch um etwas Geduld.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr Flightright Team

UNQUOTE
 
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nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.181
1.540
TXL
Was ist das denn fürn Schwachsinn? Was hat denn das Kostenfestsetzungsverfahren mit dem Klageverfahren zu tun?

Sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist, kann auch aus dieses vollstreckt werden. Da muss man nicht abwarten, bis ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen ist.
 

Seabird

Reguläres Mitglied
14.05.2011
64
20
Genf / Schweiz
Die Entschädigung ist der verknitterte Fuffi in der Skijacke vom letzten Winter. Irgendwann kommt sie und dann ist wenigstens ein Abendessen drin.
Unter allen anderen Gesichtspunkten ein Vorgang zum vergessen.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.200
12.499
Trans Balkan Express
Was ist das denn fürn Schwachsinn? Was hat denn das Kostenfestsetzungsverfahren mit dem Klageverfahren zu tun?

Sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist, kann auch aus dieses vollstreckt werden. Da muss man nicht abwarten, bis ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen ist.

Ich gehe mal davon aus, dass es am Geschäftsmodell von Flightright liegt und die Auszahlung erst nach Erstattung der Kosten der gegnerischen Rechtsanwälte aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss (und nicht dem Urteil) an Flightright erfolgt, damit diese nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Das normale Modell wäre ja Kläger zahlt seinen eigenen Anwalt und erhält später die Erstattung. Da ich davon ausgehe, dass der TO nichts an Flightright zahlen muss, möchten sie sich sichrlich absichern.

Bei manchen Gerichten dauern Kostenfestsetzungsverfahren mittlerweile ein halbes Jahr, weil sie nicht hinterher kommen.

Von daher besser selbst einen Anwalt beauftragen. Dann wird die erstrittene Forderung auch zügig vollständig ausgezahlt.
 
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Seabird

Reguläres Mitglied
14.05.2011
64
20
Genf / Schweiz
Schönen Abend in die Runde,

Am 23.06. hat mich die Abrechnung von Flight Right erreicht, am 28.06. erfolgte die Gutschrift auf meinem Konto.

Von 1.200 Euro Anspruch wurden insgesamt 44% einbehalten (davon Erfolgsprovision für durchgesetzte Forderung 30% und ein Zuschlag für anwaltl. Durchsetzung 14%).
Somit wurden mir 672 Euro überwiesen. Insgesamt war die Dauer 1 Jahr und 4 Monate.

Beim nächsten mal würde ich wahrscheinlich zunächst direkt auf die Airline zugehen und erst im nächsten Schritt einen Service Provider wie Flight Right in Anspruch nehmen. Wahrscheinlich kann man in diesem Fall EU Flight wählen, die den Anspruch mit Abzügen sofort ausbezahlen.

Besten Dank allen und einen schönen Abend, safe flights,
Konstantin
 

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
Aus meiner Sicht ist die richtige Reihenfolge beim Einfordern von Rechten nach EU261 gegenüber LHG:
1. Sich informieren, beispielsweise hier
2. selbst die Airline anschreiben
3. SÖP/BAZL/APF einbinden
4. bei relativ “sicheren“ Fällen: einschlägig erfahrenen Anwalt beauftragen
bei unsicheren Fällen: Dienstleister á la Flightright beauftragen
bei Gerichtsstand in D oder A prüfen, ob man nicht selbst die Klageschrift formulieren kann (im Falle von A über Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen)
 
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