Asiana-Flug mit fremder Kreditkarte gebucht

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Dr. Klöbner

Reguläres Mitglied
29.05.2015
43
0
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Ich habe vor einigen Tagen bei Asiana online ein Flugticket gebucht. (FRA-ICN als Roundtrip) Bezahlt habe ich mit der Kreditkarte eines Freundes.

Nun heißt es ja bei Asiana, dass das Boarding verweigert werden kann, wenn man die Kreditkarte nicht vorzeigen kann, bzw. nicht der Eigentümer ist. Das war mir auch bei der Buchung klar; ich hab mich allerdings aufgrund diverser Hinweise im Internet dazu hinreißen lassen, es einfach trotzdem so zu buchen.

Habt vielleicht jemand konkrete Erfahrungen mit Asiana in dieser Hinsicht?

Mein Plan sieht bisher so aus: Kreditkarte des Freundes kopieren und ihn darauf unterschreiben lassen, dass ich sie benutzen darf (ggf. auch noch Ausweiskopie dazu).
Vielleicht sollte ich aber auch einfach Asiana anschreiben und nachfragen, wie ich das am sinnvollsten handhabe?

Danke für alle hilfreichen Hinweise!:)
 

WFormosa

Aktives Mitglied
23.11.2016
173
1
Ich habe vor einigen Tagen bei Asiana online ein Flugticket gebucht. (FRA-ICN als Roundtrip) Bezahlt habe ich mit der Kreditkarte eines Freundes.

Nun heißt es ja bei Asiana, dass das Boarding verweigert werden kann, wenn man die Kreditkarte nicht vorzeigen kann, bzw. nicht der Eigentümer ist. Das war mir auch bei der Buchung klar; ich hab mich allerdings aufgrund diverser Hinweise im Internet dazu hinreißen lassen, es einfach trotzdem so zu buchen.

Habt vielleicht jemand konkrete Erfahrungen mit Asiana in dieser Hinsicht?

Mein Plan sieht bisher so aus: Kreditkarte des Freundes kopieren und ihn darauf unterschreiben lassen, dass ich sie benutzen darf (ggf. auch noch Ausweiskopie dazu).
Vielleicht sollte ich aber auch einfach Asiana anschreiben und nachfragen, wie ich das am sinnvollsten handhabe?

Danke für alle hilfreichen Hinweise!:)

Also nach meiner Erfahrung wird es ex Deutschland eher selten kontrolliert. Aber besser Vorsicht as Nachsicht. Am einfachsten mit dem Freund und Karte ins Office von Asiana die haben dort entsprechende Formulare oder eben mit Vollmacht versuchen - obwohl damit gibts auch keine 100% Sicherheit. Viel Spaß in ICN.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.980
3.943
FRA
Nun heißt es ja bei Asiana, dass das Boarding verweigert werden kann, wenn man die Kreditkarte nicht vorzeigen kann, bzw. nicht der Eigentümer ist.

Wo formuliert Asiana das? In den AGB und ABB finde ich dazu nix? Außerdem wurde vom OLG Frankfurt bereits 2011 entschieden, dass eine solche Klausel nichtig ist.
Flug darf nicht von Vorlage der Kreditkarte abhängen | VZBV

Um Ärger aus dem Weg zu gehen, kann man ja sicherheitshalber mit dem Frankfurter Büro telefonieren, und fragen, was Sache ist.

eben mit Vollmacht versuchen -

Vollmacht für was? Die Transaktion mit der Karte wurde längst autorisiert und vollzogen.
 

maxn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
1.371
77
muc
Also um sicher zu gehen kannst du im Asiana Office fragen - meiner Erfahrung nach (keine Garantie!) bei über 10 Flügen von und nach ICN mit OZ wollte nie jemand meine Kreditkarte sehen....
 

Dr. Klöbner

Reguläres Mitglied
29.05.2015
43
0
Danke erstmal für alle eure Antworten! Ich habe gerade beim Frankfurt Sales Office angerufen. Aussage war: Einfach eine Vollmacht des Bekannten mitbringen, die die Kreditkartennutzung autorisiert; dann gibt es keine Probleme.

Mit dem Freund beim Office von Asiana vorbeifahren war jetzt erstmal keine Option; dafür wohne ich einfach zu weit weg.

Nur mal der Interesse halber: wieso hast Du nicht Deine eigene Kreditkarte genutzt?
Ich hatte bei der Buchung gerade keine eigene zur Hand.

Also um sicher zu gehen kannst du im Asiana Office fragen - meiner Erfahrung nach (keine Garantie!) bei über 10 Flügen von und nach ICN mit OZ wollte nie jemand meine Kreditkarte sehen....
Aber ich nehme an, diese zehn Flüge hast du alle mit deiner eigenen Kreditkarte gebucht? Ich kann mir vorstellen, dass die nur nachfragen, wenn der Name nicht übereinstimmt.
 
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Reaktionen: on_tour

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.651
1.276
Wo formuliert Asiana das? In den AGB und ABB finde ich dazu nix? Außerdem wurde vom OLG Frankfurt bereits 2011 entschieden, dass eine solche Klausel nichtig ist.
Flug darf nicht von Vorlage der Kreditkarte abhängen | VZBV

Um Ärger aus dem Weg zu gehen, kann man ja sicherheitshalber mit dem Frankfurter Büro telefonieren, und fragen, was Sache ist.
...

Um Ärger aus dem Weg zu gehen, kann man ja sicherheitshalber mit dem Frankfurter Büro telefonieren

das hat ja dann auch das gewünschte Ergebnis gebracht.
Ein Verweis auf die Rechtsprechung hätte bestenfalls einen Flug einige Tage/Wochen später zur Folge.

Eigene Erfahrung: Ich bin es gewohnt, mich zu wehren, trotzdem bin ich bei RJ (ausserhalb D) stehengeblieben. Hatte auf dem Weg zum Flughafen meine Kreditkarte verloren. Auf Nachfrage bei RJ in FRA und Hinweis auf entsprechende Urteile, bekam ich zur Antwort, dass auch hier das Procedere so sei. RJ würde allerdings nur prüfen, ob die Karte da sei aber QR z.B. würde sogar die komplette Kreditkartennummer aufschreiben. :eek:

Fazit: andere Läner/andere Airlines - andere Sitten, sonst könnte man auch Stunden diskutieren, warum in Asien oft nach Eingabe der PIN bei CC-Zahlung doch noch ein Beleg zur Unterschrift vorgelegt wird.
 

tomhh

Erfahrenes Mitglied
17.10.2010
530
5
QR musste bei mir in BKK sogar 1 THB von der Karte abbuchen und 1 THB wieder raufbuchen.
Karte war dabei in meinem Namen. Gebucht war das Ticket über die QR Webseite.

Verstehen konnte der Check in Agent das auch nicht: "That's the policy."