Ausgleichszahlung Egypt Air wegen 4 Stunden Flugverspätung

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B

biff

Guest
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Im Januar hatte mein Flug FRA-CAI mit Egypt Air wegen eines Triebwerksproblems etwas über 4 Stunden Verspätung. - Nun forderte ich die Ausgleichszahlung in Höhe von 400 € an, und auf mein zweites Schreiben reagierte Egypt Air wie folgt:
- in Deutschland gäbe es verschiedene Urteile zu Ausgleichszahlungen bei reiner Verspätung; es würde sich hier nicht um einen Flugausfall handeln, sondern der Flug sei lediglich verspätet gewesen
- zwar hätten verschiedene Gerichte in Deutschland die Ausgleichszahlung zugesprochen
- es gäbe aber auch ein Gerichsurteil, was die Ausgleichszahlung bei reiner Verspätung gem. EU-Recht abgelehnt hätte.

Angeboten wird eine freiwillige Zahlung von 100 € ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Wie ist die Rechtslage bei Verspätungen, d. h. man wird nicht umgebucht und der Flug wurde nicht gestrichen - die Maschine flog 4 Stunden verspätet ab und kam auch 4 Stunden nach Schedule an.

Schönen Dank für einen Rat zum weiteren Vorgehen!
 

gummibär

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
318
0
Bevor Du gar nichts machst, würde ich den Fall z. B. bei euclaim.de oder flightright.de einreichen.

Nur wenn der Fall "gewonnen" wird, wollen die von der Ausgleichszahlung eine Provision, ich glaube 25%, bin mir aber nicht sicher.

Damit hast Du aber sicherlich weniger Ärger und musst auch keine Kosten für den Anwalt vorlegen.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast und die, diese Kosten übernimmt, dann kannst Du natürlich auch klagen.

Im Endeffekt ist es Deine Entscheidung.

Du kannst uns ja mal über den weiteren Verlauf berichten.
 
F

Flugfreak

Guest
Einfach zum Anwalt und klagen.

Eine andere Sprache verstehen die Airlines nicht.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Zusätzlich zu den mühsamen Anwaltsgesprächen, die Ihnen in diesem Fall erspart bleiben, birgt unser Service für Sie absolut kein Kostenrisiko.
FAIRPLANE verrechnet nur im Erfolgsfall 27% der erhaltenen Ausgleichszahlung.

Hurra! Die "mühsamen Anwaltsgespräche" erspart sich nicht der Mandant, sondern der hier für sich werbende gewerbliche Abgreifer von Rechtsprechungsergebnissen, die mandantennahe Anwälte mühsam und für geringes Honorar durchgefochten haben.
 
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