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Hallo Zusammen,
ich fliege Ende Februar nach Marokko und habe in den Versicherungsbedingungen meiner Germanwings Gold Kreditkarten gelesen, dass es dort eine Krankenversicherung fürs Ausland gibt.
Hat jemand damit Erfahrungen?
Ein Satz macht mich in den AVB stutzig
§ 4 Umfang des Versicherungsschutzes
4.1 Erstattet werden die Aufwendungen für:
*4.2 Die Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeord*
neten Rücktransports aus dem Ausland werden erstattet, wenn
an Ort und Stelle bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichen*
de medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine
Gesundheitsschädigung zu befürchten ist. Die Rückführung muss
an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächst erreich*
bare, geeignete Krankenhaus erfolgen. Soweit medizinische Gründe
nicht entgegenstehen, ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel
zu wählen. Mehrkosten sind die Kosten, die durch den Eintritt des
Versicherungsfalls für eine Rückkehr ins Inland zusätzlich anfallen.
Die durch den Rücktransport ersparten Fahrtkosten werden von der
Versicherungsleistung abgezogen.
Es gibt ja diesen UNterschied zwischen medizinisch sinnvoll und notwendig.
Ich lese diese AVB so, dass es medizinisch sinnvoll sein muss (was meist zutreffen würde), aber auch ärztlich verordnet wird. Wer verordnet das? Der Arzt im Krankenhaus in Marokko?! Der findet sein Krankenhaus doch bestimmt super und will mich dort behandeln...
ich fliege Ende Februar nach Marokko und habe in den Versicherungsbedingungen meiner Germanwings Gold Kreditkarten gelesen, dass es dort eine Krankenversicherung fürs Ausland gibt.
Hat jemand damit Erfahrungen?
Ein Satz macht mich in den AVB stutzig
§ 4 Umfang des Versicherungsschutzes
4.1 Erstattet werden die Aufwendungen für:
*4.2 Die Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeord*
neten Rücktransports aus dem Ausland werden erstattet, wenn
an Ort und Stelle bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichen*
de medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine
Gesundheitsschädigung zu befürchten ist. Die Rückführung muss
an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächst erreich*
bare, geeignete Krankenhaus erfolgen. Soweit medizinische Gründe
nicht entgegenstehen, ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel
zu wählen. Mehrkosten sind die Kosten, die durch den Eintritt des
Versicherungsfalls für eine Rückkehr ins Inland zusätzlich anfallen.
Die durch den Rücktransport ersparten Fahrtkosten werden von der
Versicherungsleistung abgezogen.
Es gibt ja diesen UNterschied zwischen medizinisch sinnvoll und notwendig.
Ich lese diese AVB so, dass es medizinisch sinnvoll sein muss (was meist zutreffen würde), aber auch ärztlich verordnet wird. Wer verordnet das? Der Arzt im Krankenhaus in Marokko?! Der findet sein Krankenhaus doch bestimmt super und will mich dort behandeln...