Auslieferungsabkommen und umgeleitete Flüge

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SalesConsultant

Erfahrenes Mitglied
13.09.2015
357
11
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Hallo zusammen,

habe gestern eine Doku über einen Mann gesehen, der sich in die Türkei abgesetzt hat nachdem in D Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde.

Was passiert denn nun wenn dieser Mann in ein Flugzeug von der Türkei in ein Land XYZ steigt, welches ebenfalls nicht nach D ausliefert, das Flugzeug aber umgeleitet wird (technical, Wetter...) in Land ABC welches nach Deutschland ausliefert?

A-Karte?

Grüße!
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.220
242
STR
Naja - das kommt drauf an.
Erstmal muss das Land ja Kenntnis von dem Haftbefehl haben. Und dann kommts drauf an, ob im jeweiligen Land eine Passkontrolle durchgeführt wird oder ob die PAX aufm Flieger bleiben.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Dazu müsste das Land, in dem die umgeleitete Maschine landet erst einmal formell wissen, dass er dort an Bord ist - zum Beispiel durch Einreise. Wenn die Passagiere an Bord bleiben oder nur 1-2 Stunden im Transitbereich warten ist der Gesuchte ja gar nicht dort im Land und damit auch nicht der Dortigen Staatsgewalt ausgesetzt und
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.055
348
Wenn die Passagiere an Bord bleiben oder nur 1-2 Stunden im Transitbereich warten ist der Gesuchte ja gar nicht dort im Land und damit auch nicht der Dortigen Staatsgewalt ausgesetzt und

Das wurde hier schon etwas anders diskutiert. Wenn ich an die Polizei im Transitbereich denke habe ich schon eher das Gefühl, der dortigen Staatsgewalt ausgesetzt zu sein.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.979
16.229

Ja.

Funktioniert umgekehrt genauso. Wenn der Auslieferungsflug in einem nicht ausliefernden Land landet, geht's auch nicht weiter.
Deswegen schaffen die Oesis deutsche Kriminelle aus dem Kleinwalsertal auch nicht ueber die durch Deutschland fuehrende Strasse zum Gericht, sondern per Heli. Ich habe mir schon ueberlegt, ob ich da mal nicht einen kleinen Ladendiebstahl oder eine Beleidigung begehen und mich dann festnehmen lassen soll ;)
 

WFormosa

Aktives Mitglied
23.11.2016
173
1
Die Frage ist eigentlich ob wirklich bei jeder Passkontrolle auch Interpol abgefragt wird? Ist also etwas Glücksspiel.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Die Frage ist eigentlich ob wirklich bei jeder Passkontrolle auch Interpol abgefragt wird? Ist also etwas Glücksspiel.
In der heutigen wissen die Grenzer bereits genau wer da eintrudelt bevor der Flieger von der Piste abhebt.
Auch bei Umleitungen ist es nur noch ein Klick um die Personalien weiter zu reichen.
Die Abfrage von Interpol etc direkt bei der Einreise wenn derjenige brav sein Ausweis rüberschiebt ist nach mM Geschichte.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Für den Rechtsstaat BRD gelten (noch) folgende Grundsätze afaik -
nehmen wir einmal an, dass diese Grundsätze von "groesster" Rechtsstaatlicher
Güte sind:

Jeder hat das Recht auf "allgemeine Handlungsfreiheit" und
"Informationelle Selbstbestimmung".

Eine Identitätsfeststellung ist Voraussetzung für
den von Dir genannten Datenabgleich.

Die Identitätsfeststellung ist ein grober Eingriff
in erstgeannnte Grundsätze und daher streng geregelt.

U.a. durch die Einschränkung im BPol Gesetz dass v.a.
die "unerlaubte Einreise in das Bundesgebiet" als Verdacht
(Objektiv) voraussetzt.

Daraus folgt dass ein sog Rechtsstaat keine nicht - anlassbezogene,
flächendeckende Überwachung (das wäre das Bestreben organ. 100%
Kontrollquote zu erreichen) installieren darf.

Die Person in Deinem Bsp muss also je nach Rechtsstaatsgüte des
"Ausweichlandes" mit untersch. Konsequenzen rechnen.

Afaik wird bei der BPol aktuell bei Einreise der Abgleich nach
gestohlenen und ungültigen Ausweisdoku intensiviert - diese Daten
werden übrigens anonymisiert gespeichert also ohne Namen!

Das ist so weil ansonsten ein Bruch der Grundrechte vorliegen könnte...

Tatsächlich weisst die Diskussion um die Ausgabe von Sonder Ausweisdokumenten
bzw die Ungültigmachung von bestehenden off Ausweisen (zB in Zusammenhang mit
sog Rückkehrern) deutliche Tendenzen dahingehend auf, dass der Rechtsstaat sich
bewusst mittels dieser spezieller Hilfsregeln gegen den "offenen"
Bruch der eigenen Grundrechte/regeln abzusichern versucht.

Ein Trauerspiel in meinen Augen.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Der deutsche Rechtsstaat hin oder her, in der Luftfahrt sieht es doch nach meinem Wissen so aus das selbst die Russen bescheid wissen wer in der Maschine Richtung Shanghai sitzt.
Von USA ganz zu schweigen...
 
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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.816
Hamburg
An sich würde ich ja ohnehin erwarten, dass die Türkei in unserem Land rechtskräftig verurteilte Straftäter (besonders Gewalttäter, Ehrenmorde, Täter vom Alexanderplatz, Bandenkriminalität etc.) umgehend an uns ausliefert, zumindest wenn sie in der Türkei frei rumlaufen dürfen statt einzusitzen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.807
4.641
Dazu müsste das Land, in dem die umgeleitete Maschine landet erst einmal formell wissen, dass er dort an Bord ist - zum Beispiel durch Einreise. Wenn die Passagiere an Bord bleiben oder nur 1-2 Stunden im Transitbereich warten ist der Gesuchte ja gar nicht dort im Land und damit auch nicht der Dortigen Staatsgewalt ausgesetzt und

Dein Irrtum hat schon so manchem regelrecht das Genick gebrochen. Sobald das Flugzeug am Boden ist, bist du voll der Staatsgewalt ausgesetzt:

SINGAPUR: Ein Mann für letzte Stunden - DER SPIEGEL 49/2005
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.807
4.641
An sich würde ich ja ohnehin erwarten, dass die Türkei in unserem Land rechtskräftig verurteilte Straftäter (besonders Gewalttäter, Ehrenmorde, Täter vom Alexanderplatz, Bandenkriminalität etc.) umgehend an uns ausliefert, zumindest wenn sie in der Türkei frei rumlaufen dürfen statt einzusitzen.

Wir liefern aber auch keinen Deutschen in die Tuerkei aus. Die meistern Laender gewähren ihren eigenen Landeskindern Schutz.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.979
16.229
An sich würde ich ja ohnehin erwarten, dass die Türkei in unserem Land rechtskräftig verurteilte Straftäter (besonders Gewalttäter, Ehrenmorde, Täter vom Alexanderplatz, Bandenkriminalität etc.) umgehend an uns ausliefert, zumindest wenn sie in der Türkei frei rumlaufen dürfen statt einzusitzen.

Das nennt sich dann "Aut dedere aut iudicare", ja. Wobei bei "iudicare" natuerlich auch ein Freispruch rauskommen kann.