Bei so einem Konto muss Du mögliche Nebenwirkungen mit einkalkulieren:
-Du hast in China keinen Steuerfreibetrag. Eingehendes Geld z.B. Erstattungen für Flugkosten sind so erstmal voll steuerpflichtig. Über eine Steuererklärung in China kannst Du das aber verhindern, wenn Du die Nachweise hast. Mann kann sind ja vorstellen , das in China schon alles erfasst wird. Die Anfrage muss auch keinesfalls sofort kommen, kann auch ein- zwei Jahre dauern. Wenn man nicht belangt wird heißt das nichts und schließt nicht aus, dass andere doch belangt werden. Es gibt da keine Rechtssicherheit und das ist der Punkt der beachtet werden sollte. Sicherheitshalber kann man mit dem AG ausmachen, das er für alle Kosten ggf. geradesteht.
- Auch das Deutsche Finanzamt interessiert sich für Auslandskonten. Ist zwar nicht schlimm, wegen Doppelbesteuerungsabkommen, macht aber Arbeit und Kosten für Steuerberater.