ANZEIGE
Dürfen Händler Kredit- und Debitkartendaten dazu verwenden, um einen Kunden zu identifizieren (und sei es nur pseudonym), insbesondere um am POS Einkaufshistorien von Kunden zu erstellen und zu verfolgen? Sagen die Akzeptanzverträge etwas zu dem Punkt aus, ob Kartendaten (nicht) auch zu anderen Zwecken als zur reinen Zahlungsabwicklung gespeichert und verarbeitet werden dürfen?
Im Geltungsbereich der DSGVO dürfte es wohl illegal sein, solange der betroffene Kunde dem nicht zugestimmt hat; gibt es Erkenntnisse aus anderen Regionen, in welchem Umfang Zahlkartendaten zur Erstellung von Käuferprofilen und zur Nachverfolgung von Käufern verwendet werden?
Im Geltungsbereich der DSGVO dürfte es wohl illegal sein, solange der betroffene Kunde dem nicht zugestimmt hat; gibt es Erkenntnisse aus anderen Regionen, in welchem Umfang Zahlkartendaten zur Erstellung von Käuferprofilen und zur Nachverfolgung von Käufern verwendet werden?