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Hallo zusammen,
habe mal eine kurze Frage, mein Sohn hat einen Bluetooth-Lautsprecher ( Soundlink Revolve +)
Darf er ins aufgegebenes Gepäck oder muss er ins Handgepäck (wegen Akku)
Im Grunde genommen ist es das Gleiche wie eine Powerbank.
Daher würde ich es mit ins Handgepäck nehmen. Es geht aber auch ins aufgegeben Gepäck.
Ansonnsten gilt zum Beispiel bei LH folgendes:
Beschreibung
Tragbare elektronische Geräte, die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen- Zellen bzw. -Batterien enthalten, z. B. Uhren, Taschenrechner, Kameras, Mobiltelefone, Laptop-Computer, Camcorder, usw., wenn diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Aufgegebenes Gepäck: Ja (bis zu 100 Wh oder 2 g) – Geräte müssen vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein / Nein (100–160 Wh oder 2–8 g)
Handgepäck: Ja
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich: Nein (bis zu 100 Wh oder 2 g) / Ja (100–160 Wh oder 2–8 g) (1)
Regeln
Batterien müssen die Anforderungen des „UN ManuaI of Tests and Criteria“, Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.