Business Class per Meilenschnäppchen. Was passiert bei Streik?

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Maverick32MS

Reguläres Mitglied
04.11.2016
27
14
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Hallo zusammen,

die Lufthansa steht ja mit Verdi, Cockpit und Ufo in Tarifverhandlungen. Wir haben ein Business Class Ticket per Meilenschnäppchen (New York 28.2.) gebucht. Was passiert im Falle eines Streiks, wenn der Flug annuliert wird und ich das Recht hätte, eine anderen Flug mit einer anderen Airline zu buchen.

Darf man Business Class buchen, da ja Meilenschnäppchen. Baugefühl sagt natürlich nein. Allerdings ist faktisch BC gebucht. Hat jemand schon Erfahrungen gemacht.
 

Wingman

Erfahrenes Mitglied
03.09.2015
354
273
Streik ist kein außergewöhnlicher Umstand. Also muss die Airline wenn möglich einen Ersatzflug zahlen/organisieren, wenn benötigt Hotel und Verpflegung stellen und bei Verspätung auch noch 600€ zahlen. Soweit die Theorie. Natürlich wird meist versucht dies nicht zu tun.
Daher hartnäckig bleiben. Im schlimmsten Fall selbst buchen und klagen.
Und ja du hast Anspruch auf BC falls verfügbar.
 

Maverick32MS

Reguläres Mitglied
04.11.2016
27
14
In diesem Fall geht die Rechtsprechung von einem außergewöhnlichen Umstand aus: Erfolgt ein Flugausfall jedoch aufgrund eines Streiks des Personals der jeweiligen Fluggesellschaft, steht Passagieren Entschädigung zu. Unternehmensinterne Streiks z.B. der Flugbegleiter oder Piloten werden meist als Druckmittel bei Tarifverhandlungen eingesetzt, somit hat die Fluggesellschaft Einfluss darauf.

Da die Lufthansa die Tarifverträge verhandelt, ist es kein außergewöhnlicher Umstand.
 
  • Haha
Reaktionen: Münsterländer

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.551
11.303
Trans Balkan Express
Das ist aber nur für die Frage relevant, ob Du einen Ausgleichsanspruch hast, nicht jedoch für die Frage der Ersatzbeförderung. Über die 600,00 EUR würde ich mir erst ganz am Ende Gedanken machen.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Ersatzbeförderung ist immer geschuldet, egal ob AU vorliegen. Selbst bei Schneesturm hast du umgebucht zu werden auf irgendeine andere Business, notfalls auch außerhalb der *A.

Kompensation ist natürlich ein anderes Thema. Aber befördert wirst du, keine Sorge.

EDIT: Hab deinen Post jetzt noch mal durchgelesen, und du darfst natürlich nicht "einfach so" auf eigene Faust ein neues Business-Ticket irgendwo anders buchen. Du scheinst recht unerfahren zu sein, also lege ich dir dringend nahe, einen der Forenanwälte (kexbox, umsteiger etc.) zu kontaktieren, um keinen teuren Formfehler zu begehen! LH wird dich nämlich aller Voraussicht nach nicht ohne anwaltlichen Druck oder Klage(androhung) nach deinem Wunsch umbuchen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Maverick32MS

Reguläres Mitglied
04.11.2016
27
14
EDIT: Hab deinen Post jetzt noch mal durchgelesen, und du darfst natürlich nicht "einfach so" auf eigene Faust ein neues Business-Ticket irgendwo anders buchen. Du scheinst recht unerfahren zu sein, also lege ich dir dringend nahe, einen der Forenanwälte (kexbox, umsteiger etc.) zu kontaktieren, um keinen teuren Formfehler zu begehen! LH wird dich nämlich aller Voraussicht nach nicht ohne anwaltlichen Druck oder Klage(androhung) nach deinem Wunsch umbuchen.
Eine Ersatzbeförderung mit eine anderen Airline bei einer Annullierung ist rechtlich ohne Weiters möglich, sofern zB kurzfristige Annullierung und der Ersatzflug wird erst in ein paar Tagen druchgeführt. Die Schadenminderungsobliegenheit wäre halt zu beachten. Ohne eine Klage würde die LH das natürlich nicht erstatten.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Richtig, 100% Zustimmung.

Trotzdem sollte man keinesfalls „einfach so“ auf eigene Faust zu einem Random Zeitpunkt ein neues Ticket bei einer Dritt-Airline buchen, sondern sauber den Prozess einhalten: Zunächst die Airline mit Fristsetzung zur Ersatzbeförderung auffordern etc. — und erst wenn das nicht fruchtet, weiter eskalieren.
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.246
6.149
SNA
Eine Ersatzbeförderung mit eine anderen Airline bei einer Annullierung ist rechtlich ohne Weiters möglich, sofern zB kurzfristige Annullierung und der Ersatzflug wird erst in ein paar Tagen druchgeführt. Die Schadenminderungsobliegenheit wäre halt zu beachten. Ohne eine Klage würde die LH das natürlich nicht erstatten.
Wieso hast du überhaupt die Frage gestellst wenn du anscheinend die Antwort und Fallstricke genau kennst :eyeb: