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CDW bei Lufthansa Miles&More Kreditkarten

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b23

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
856
22
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Beinhaltet die CDW eigentlich gar keine Diebstahlversicherung mehr?
Bei den Versicherungsbedinungen zur Mietwagenversicherung heißt es jetzt nur noch; "Die Versicherung wird gewäht für den Verlust, die Beschädigung, die Kollision mit einem anderen Gegenstand..." (vgl. Versicherungsbedingungen B,§1)
Unter Verlust kann man dann wahrscheinlich in diesem Zusammenhang schlecht Diebstahl verstehen, oder?

Besten Dank im Voraus für eure Kommentare!
 

b23

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
856
22
wie verliere ich ein Auto? "Schatz, hast Du das Auto? - Nee, ich dachte Du hast es! - Mist, dann haben wir es wohl verloren..."

...:D

@flysurfer+nhobalu

Ich dachte jetzt eher an Verlust=Totoalverlust des Autos, also kein Wert mehr...
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.894
160
im Paralleluniversum
...:D

@flysurfer+nhobalu

Ich dachte jetzt eher an Verlust=Totoalverlust des Autos, also kein Wert mehr...

Schon klar. Das meine ich ja letztenendes auch. Denn das ist durchaus eine berechtigte und wichtige Frage für alle hier, die Autos anmieten.
Da ich mir persönlich schon lange abgewöhnt habe, mein Verständnis und meine Auslegung von Versicherungsbedingungen als richtig anzusehen, lasse ich mir genau solche Fragen ganz gerne mal von der entsprechenden Versicherung bestätigen. Kann sicher nicht schaden... I keep you posted...
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.894
160
im Paralleluniversum
durchaus. Wenn Du bzw. die Autovermietung "Pech" hast, wird das Auto wieder gefunden... :)
Dann ist der Schaden eben die Wiederherstellung des Originalzustandes sowie ggfs. die Überführung.

Wird das Auto nicht mehr gefunden, dann ist es ein Totalschaden...

ich kann mich daran erinnern, das kurz nach der letzten Eiszeit Autovermietungen so genannte "Selbstversicherer" waren. Ist das heute immer noch so? Wenn ja, dann muss ich meinen ersten Satz umändern.. :)
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.721
München
Vielfach wird die Vollkasko- und Diebstahlversicherung ja auch "LDW" = "Loss Damage Waiver" genannt.
Von daher würde ich durchaus annehmen, dass ein "Verlust" des Fahrzeugs einen möglichen Diebstahl mit einschliessen sollte...
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Also einige Autovermieter unterscheiden aber schon zwischen einer Diebstahl- und einer Vollkaskoversicherung. Und mein Verständnis bei der Versicherung der M&M Kreditkarte ist, dass die Diebstahlversicherung vor einigen Jahren gestrichen worden ist. Insofern bin ich gespannt was bei der Anfrage herauskommt.
 

stanglwirt

Reguläres Mitglied
26.04.2010
97
0
mal ne frage zu dem thema:

mietwagen-zahlung mit cc am 1.1.11
mietzeitraum: 1.6.11 - 10.6.11
karte gekündigt zum 30.04.11

versicherungsleistungen für den mietzeitraum ja oder nein?
meiner meinung nach ist ist die zahlung und nicht der mietzeitraum relevant.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.939
168
MUC
versicherungsleistungen für den mietzeitraum ja oder nein?
meiner meinung nach ist ist die zahlung und nicht der mietzeitraum relevant.

Meiner Meinung nach nein, zumindest wird das auch die Versicherung so sehen. Du musst ja bei der Abholung des Fahrzeugs eine Kreditkarte hinterlegen, was in diesem Fall eine andere sein dürfte.
 

stanglwirt

Reguläres Mitglied
26.04.2010
97
0
die vorlage der cc bei abholung ist aber nicht voraussetzung für den versicherungsschutz. lt. versicherungsbedingungen ist allein die zahlung voraussetzung.

die frage ist eher, wie sich die vorherige kündigung der cc auf die versicherung auswirkt.

oder um die fragestellung einfacher zu machen: das selbe gilt z.b. für die reiseversicherung. reise gebucht und bezahlt und vor antritt der reise die cc gekündigt. cc muss auch zum deposit nirgends mehr vorgelegt werden. gleiche frage.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.939
168
MUC
Nicht ganz, es können ja Mehrkosten bei der Vermietung entstehen. Die Versicherungsbedingungen sehen allerdings die komplette Bezahlung des Rechnungsbetrags mit der CC vor, die die Versicherung beinhaltet, was bei einer Kündigung nicht mehr gegeben wäre.

Wir hatten die Diskussion schon einmal bzgl. Voucher-Anrechnung und der daraus entstehenden Lücke (einfach mal im Forum suchen). Der OP musste damals klagen, um sein Recht durchzubekommen, ich denke hier dürfte das ähnlich sein...
 

stanglwirt

Reguläres Mitglied
26.04.2010
97
0
gut bei meiner frage ist das aber nicht der fall. der mietwagen (oder falls das einfacher sein sollte: die pauschalreise mit bezug auf die reiseversicherung) wurde komplett mit der cc vorab bezahlt.

es gibt keinen betrag der darüber hinaus auf anderem wege bezahlt wird.
 

stanglwirt

Reguläres Mitglied
26.04.2010
97
0
und warum sollte das so sein? mich würden argumente eher interessieren als vermutungen.
 

jarino

Erfahrenes Mitglied
28.03.2009
698
1
In den allgemeinen Bedingungen steht in § 2 a):
Versicherte Personen sind die Karteninhaber einer gültigen Lufthansa Miles & More
Credit Card MasterCard
Daraus ist wohl zu schließen, dass es ohne gültige Kreditkarte keinen Versicherungsschutz mehr gibt.
 

stanglwirt

Reguläres Mitglied
26.04.2010
97
0
danke endlich etwas fundiertes. ich war mir wegen diesem § auch nicht sicher und habe hier nachgefragt, da ich durchaus auch eine andere auslegung nachvollziehen könnte.

ich habe inzwischen antwort vom lufthansa versicherungsservice bekommen, welche jedoch meine auslegung bestätigt:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Mietwagenvollkasko-Versicherung greift auch bei Deaktivierung der Karte für jene Mietfahrzeuge, die noch mit der gültigen Kreditkarte im Voraus vollständig bezahlt wurden.



Sollten Sie hier zu noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne.



Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXXXXX

Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice
50664 Köln

E-Mail: versicherung@lufthansacard.de

Internet: Miles & More - Kreditkarten

Telefon +49 (0) 1805 - 05 10 15*
Telefax +49 (0) 351 50 000 9459


Herausgeberin der Lufthansa Miles & More Credit Card MasterCard:
Deutsche Kreditbank AG, HRB Berlin-Charlottenburg 34165, Sitz Berlin
Vorstand: Günther Troppmann (Vorsitzender), Rolf Mähliß, Dr. Patrick Wilden,
Stefan Unterlandstättner
Aufsichtsratsvorsitzender: Jan-Christian Dreesen


* 14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.939
168
MUC
Da hat die LH doch mal etwas gelernt!

Ist auf jeden Fall gut, so etwas schriftlich zu haben...
 

fly0815

Erfahrenes Mitglied
12.11.2010
790
0
Nur mal eine verständnisfrage.

Beinhaltet die CDW auch die LDW und wenn ja wie hoch ist die Haftungssumme?
Oder muss ich eine Haftpflichversicherung dann noch extra beim Vermieter abschließen?
In den Bedingungen steht nur was von Vollkasko, aber nichts von schäden von z.B. beim Unfallgegner.
 

scrat1982

Aktives Mitglied
05.07.2013
136
0
FRA
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Nur mal eine verständnisfrage.

Beinhaltet die CDW auch die LDW und wenn ja wie hoch ist die Haftungssumme?
Oder muss ich eine Haftpflichversicherung dann noch extra beim Vermieter abschließen?
In den Bedingungen steht nur was von Vollkasko, aber nichts von schäden von z.B. beim Unfallgegner.

Haftpflicht ist doch im Normalfall im Mietpreis direkt drin?!