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Wie sieht es eig in dem fall aus wie bei meinem:
Kaufe beim Händler ein Gutschein, der an sich ging. Nun löse ich bei dem Händler ein, bei dem der Gutschein gültig ist. Jedoch wurde, hier trotzt Nutzung guthaben unterschlagen und der Support reagierte Wochen lang nicht.
Der Verkäufer, des Gutschein schiebt es auf den Händler, wo der Gutschein ausgelegt wurde.
Ich hatte hierzu ein Chargeback gemacht, jedoch reagiert die Bank Monate später darauf erst und habe eine Erstattung bekommen.
Der Händler, wo ich den Gutschein einlösen wollte und guthaben unterschlagen wollte, habe ich das Problem gelöst.
An dem Gutschein Verkäufer habe ich mich gemeldet.
Meine fragen:
Kann so ein Chargeback in die SCHUFA einfließen?
Was mache ich, wenn der Gutschein Verkäufer sich auf meine Anfrage nicht meldet oder das Anliegen gar nicht versteht? Kann er mich Monate oder Jahre später für den Chargeback anmahnen ?
Kaufe beim Händler ein Gutschein, der an sich ging. Nun löse ich bei dem Händler ein, bei dem der Gutschein gültig ist. Jedoch wurde, hier trotzt Nutzung guthaben unterschlagen und der Support reagierte Wochen lang nicht.
Der Verkäufer, des Gutschein schiebt es auf den Händler, wo der Gutschein ausgelegt wurde.
Ich hatte hierzu ein Chargeback gemacht, jedoch reagiert die Bank Monate später darauf erst und habe eine Erstattung bekommen.
Der Händler, wo ich den Gutschein einlösen wollte und guthaben unterschlagen wollte, habe ich das Problem gelöst.
An dem Gutschein Verkäufer habe ich mich gemeldet.
Meine fragen:
Kann so ein Chargeback in die SCHUFA einfließen?
Was mache ich, wenn der Gutschein Verkäufer sich auf meine Anfrage nicht meldet oder das Anliegen gar nicht versteht? Kann er mich Monate oder Jahre später für den Chargeback anmahnen ?