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Chargeback Schufa usw.

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dadaismu

Erfahrenes Mitglied
09.04.2023
263
91
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Wie sieht es eig in dem fall aus wie bei meinem:

Kaufe beim Händler ein Gutschein, der an sich ging. Nun löse ich bei dem Händler ein, bei dem der Gutschein gültig ist. Jedoch wurde, hier trotzt Nutzung guthaben unterschlagen und der Support reagierte Wochen lang nicht.

Der Verkäufer, des Gutschein schiebt es auf den Händler, wo der Gutschein ausgelegt wurde.

Ich hatte hierzu ein Chargeback gemacht, jedoch reagiert die Bank Monate später darauf erst und habe eine Erstattung bekommen.

Der Händler, wo ich den Gutschein einlösen wollte und guthaben unterschlagen wollte, habe ich das Problem gelöst.

An dem Gutschein Verkäufer habe ich mich gemeldet.

Meine fragen:

Kann so ein Chargeback in die SCHUFA einfließen?

Was mache ich, wenn der Gutschein Verkäufer sich auf meine Anfrage nicht meldet oder das Anliegen gar nicht versteht? Kann er mich Monate oder Jahre später für den Chargeback anmahnen ?
 

KatBa

Erfahrenes Mitglied
13.08.2020
785
575
Forderungen verjähren nach 3 Jahren. So lange können sie geltend gemacht werden . Wenn erstmal ein Titel da ist, geht's wesentlich länger.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.607
Oberpfalz
Wieso sollte ein Chargeback in der SCHUFA landen? Um deine Frage zu beantworten: Nein, die SCHUFA erfährt davon nichts. Außer, der Händler startet jetzt gegen dich ein Mahnverfahren und du reagierst nicht. Wenn was kommt, auf jeden Fall widersprechen.

Jetzt mal so aus Neugierde: Was meinst du mit "Guthaben unterschlagen". Hast du einen Gutschein für 100 € gekauft und es waren nur 80 € drauf?

PS: Wenn du den Gutschein teilweise genutzt hast, müsstest du den genutzten Betrag an den Händler zahlen, wenn er sich meldet. Du hast ja den Gutschein dann immerhin teilweise genutzt.
 

dadaismu

Erfahrenes Mitglied
09.04.2023
263
91
Wieso sollte ein Chargeback in der SCHUFA landen? Um deine Frage zu beantworten: Nein, die SCHUFA erfährt davon nichts. Außer, der Händler startet jetzt gegen dich ein Mahnverfahren und du reagierst nicht. Wenn was kommt, auf jeden Fall widersprechen.

Jetzt mal so aus Neugierde: Was meinst du mit "Guthaben unterschlagen". Hast du einen Gutschein für 100 € gekauft und es waren nur 80 € drauf?

PS: Wenn du den Gutschein teilweise genutzt hast, müsstest du den genutzten Betrag an den Händler zahlen, wenn er sich meldet. Du hast ja den Gutschein dann immerhin teilweise genutzt.
Es war so ich habe ein gutschein über ein Gutschein Händler erworben der wer lag bei 25 EURO jedoch kostete der Gutschein nur 21 EURO.

Diesen Gutschein habe ich bei dem Händler genutzt der dafür ausgestellt war (nicht der gutschein verkäufer der verkauft nur gutscheine)

Ich hatte ein Restguthaben gehabt in höhe von 6 euro noch was.

Bei einem Bestellvorgang wo ich diesen angewandt habe aber nicht die Bestellung ausgeführt habe wurden die 6 euro aber ungültig gemacht sprich 6 euro waren weg. Die haben auch wochenlang nicht reagiert.

Das hier nur ein Teil fehlte teilte ich auch der Kreditkarten Firma mit jedoch haben Sie die voll summe erstattet nach monaten.

Reicht es auch wenn ich den Gutschein Verkäufer Informiere und falls dieser nicht darauf reagiert oder das anliegen nicht versteht sind von meiner seite aus weitere schritte nötig ?

Wie lange hat der Gutschein händler Zeit dem Chargeback zu wiedersprechen und wenn er dies nicht tut ist der fall an sich erledigt oder kann nach kajren noch was auf mich zu kommen ?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Es war so ich habe ein gutschein über ein Gutschein Händler erworben der wer lag bei 25 EURO jedoch kostete der Gutschein nur 21 EURO.

Diesen Gutschein habe ich bei dem Händler genutzt der dafür ausgestellt war (nicht der gutschein verkäufer der verkauft nur gutscheine)

Ich hatte ein Restguthaben gehabt in höhe von 6 euro noch was.

Bei einem Bestellvorgang wo ich diesen angewandt habe aber nicht die Bestellung ausgeführt habe wurden die 6 euro aber ungültig gemacht sprich 6 euro waren weg. Die haben auch wochenlang nicht reagiert.

Das hier nur ein Teil fehlte teilte ich auch der Kreditkarten Firma mit jedoch haben Sie die voll summe erstattet nach monaten.

Reicht es auch wenn ich den Gutschein Verkäufer Informiere und falls dieser nicht darauf reagiert oder das anliegen nicht versteht sind von meiner seite aus weitere schritte nötig ?

Wie lange hat der Gutschein händler Zeit dem Chargeback zu wiedersprechen und wenn er dies nicht tut ist der fall an sich erledigt oder kann nach kajren noch was auf mich zu kommen ?
Nachtrag: das ich ein chargeback bekommen habe habe ich auch erst jetzt bemerkt aber der war auf meiner karte vor einem schon monat drauf.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.664
25.792
MUC
Es war so ich habe ein gutschein über ein Gutschein Händler erworben der wer lag bei 25 EURO jedoch kostete der Gutschein nur 21 EURO.

Diesen Gutschein habe ich bei dem Händler genutzt der dafür ausgestellt war (nicht der gutschein verkäufer der verkauft nur gutscheine)

Ich hatte ein Restguthaben gehabt in höhe von 6 euro noch was.

Bei einem Bestellvorgang wo ich diesen angewandt habe aber nicht die Bestellung ausgeführt habe wurden die 6 euro aber ungültig gemacht sprich 6 euro waren weg. Die haben auch wochenlang nicht reagiert.

Wer hat wochenlang nicht reagiert, der Gutscheinhändler oder Online-Shop, bei dem Du die 6 Euro einlösen wolltest, aber nicht hast?

Das hier nur ein Teil fehlte teilte ich auch der Kreditkarten Firma mit jedoch haben Sie die voll summe erstattet nach monaten.

Reicht es auch wenn ich den Gutschein Verkäufer Informiere und falls dieser nicht darauf reagiert oder das anliegen nicht versteht sind von meiner seite aus weitere schritte nötig ?

Du hast ja den Gutschein erhalten. Dafür ein Chargeback zu veranlassen, finde ich den falschen Weg. Denn solange Gutscheinverkäufer und Online-Shop verschiedene Unternehmen sind, kann ja der Gutscheinverkäufer nichts dafür, dass Dein offenbar abgebrochener Einlöseversuch bei dem Online-Händler das Guthaben dennoch aufgezehrt hat.

Wie lange hat der Gutschein händler Zeit dem Chargeback zu wiedersprechen und wenn er dies nicht tut ist der fall an sich erledigt oder kann nach kajren noch was auf mich zu kommen ?

Wie hier schon geschrieben wurde, verjähren Forderungen nach drei Jahren.

PS: Wegen in Summe 2 bzw. 6 Euro, die man offenbar verloren hat, so einen Stress zu veranstalten, muss einem auch die Zeit Wert sein.
 

dadaismu

Erfahrenes Mitglied
09.04.2023
263
91
Wer hat wochenlang nicht reagiert, der Gutscheinhändler oder Online-Shop, bei dem Du die 6 Euro einlösen wolltest, aber nicht hast?



Du hast ja den Gutschein erhalten. Dafür ein Chargeback zu veranlassen, finde ich den falschen Weg. Denn solange Gutscheinverkäufer und Online-Shop verschiedene Unternehmen sind, kann ja der Gutscheinverkäufer nichts dafür, dass Dein offenbar abgebrochener Einlöseversuch bei dem Online-Händler das Guthaben dennoch aufgezehrt hat.



Wie hier schon geschrieben wurde, verjähren Forderungen nach drei Jahren.

PS: Wegen in Summe 2 bzw. 6 Euro, die man offenbar verloren hat, so einen Stress zu veranstalten, muss einem auch die Zeit Wert sein.
Der Händler wo ich den gutschein also restguthaben einlösen wollte.

Der Gutscheinhändler sagt nur: wir verkaufen den für Probleme bitte an den Händler wenden wo gutschein eingelöst werden kann.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wer hat wochenlang nicht reagiert, der Gutscheinhändler oder Online-Shop, bei dem Du die 6 Euro einlösen wolltest, aber nicht hast?



Du hast ja den Gutschein erhalten. Dafür ein Chargeback zu veranlassen, finde ich den falschen Weg. Denn solange Gutscheinverkäufer und Online-Shop verschiedene Unternehmen sind, kann ja der Gutscheinverkäufer nichts dafür, dass Dein offenbar abgebrochener Einlöseversuch bei dem Online-Händler das Guthaben dennoch aufgezehrt hat.



Wie hier schon geschrieben wurde, verjähren Forderungen nach drei Jahren.

PS: Wegen in Summe 2 bzw. 6 Euro, die man offenbar verloren hat, so einen Stress zu veranstalten, muss einem auch die Zeit Wert sein.
Sprich mehr als die anzuschreiben und wenn die sich nicht Rückmelden kann ich auch nicht tun ?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
In dem Fall ich Chargeback sicher missbräuchlich, ich würde zudem die Gutschein Bedingungen lesen. Es gibt oft genug Gutscheine bei denen ein Restguthaben verfällt, weil man z.B. möchte das die Kunden mehr bestellen als den Gutscheinwert.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.664
25.792
MUC
Der Händler wo ich den gutschein also restguthaben einlösen wollte.

Der Gutscheinhändler sagt nur: wir verkaufen den für Probleme bitte an den Händler wenden wo gutschein eingelöst werden kann.

Womit der Gutscheinverkäufer ja auch recht hat. Damit hast Du unberechtigt einen Chargeback ausgelöst und must damit rechnen, dass der Gutscheinhändler die zurückgebuchten 21 Euro bei Dir eintreiben wird. Ob er das für 21 Euro machen wird, steht auf einem anderen Blatt.

Aber spannend, dass der Kreditkartenherausgeber einen vollen Chargeback macht, wenn Du ja nur einen Teil der Summe beanstandet hast. Wenn Du Deinem Kreditkartenunternehmen den Fall genauso dargelegt hast wie uns hier in Summe, dann wundert es mich überhaupt, dass das Kreditkartenunternehmen ein Chargeback veranlasst hat. Denn, wie geschrieben, der Gutscheinverkäufer hat ja den Gutschein geliefert.

Hattest Du das Wort Chargeback bei der Reklamation bei Deinem Kreditkartenanbieter exlizit erwähnt?
 
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BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.607
Oberpfalz
Wenn es nur um so kleine Summen geht, kann ich mir auch vorstellen, dass deine Bank gar keinen richtigen Chargeback angeleiert hat, sondern den Betrag einfach "aus eigener Tasche" übernommen hat - um den Kunden nicht zu verärgern. Soll es wohl geben.
Ich würde ggf. damit rechnen, dass sich der Gutscheinverkäufer meldet. In seinen Augen hat er nichts falsch gemacht, er hat dir einen Gutschein verkauft und jetzt ist ein Chargeback da (wenn die Bank es weitergeleitet hat) und durchgegangen.
Dass der Händler, bei dem du es eingelöst hast, vermasselt hast steht auf einem anderen Blatt. Kommt übrigens öfters vor. Hatte letztes noch einen Gutschein von Dominos über 10 €. Wollte ihn einlösen, aber der Bezahlvorgang schlug aus unbekannter Ursache fehl. Bei einem erneuten Versuch ging es dann nicht. Musste erst den Support anschreiben, die ihn dann resettet haben.
 

dadaismu

Erfahrenes Mitglied
09.04.2023
263
91
Womit der Gutscheinverkäufer ja auch recht hat. Damit hast Du unberechtigt einen Chargeback ausgelöst und must damit rechnen, dass der Gutscheinhändler die zurückgebuchten 21 Euro bei Dir eintreiben wird. Ob er das für 21 Euro machen wird, steht auf einem anderen Blatt.

Aber spannend, dass der Kreditkartenherausgeber einen vollen Chargeback macht, wenn Du ja nur einen Teil der Summe beanstandet hast. Wenn Du Deinem Kreditkartenunternehmen den Fall genauso dargelegt hast wie uns hier in Summe, dann wundert es mich überhaupt, dass das Kreditkartenunternehmen ein Chargeback veranlasst hat. Denn, wie geschrieben, der Gutscheinverkäufer hat ja den Gutschein geliefert.

Hattest Du das Wort Chargeback bei der Reklamation bei Deinem Kreditkartenanbieter exlizit erwähnt?
Ich hab die Funktion in meiner APP dazu genutzt.

Und da ehrlich bin will ich das Geld ja zurückgeben.

Befürchte nur das der support in einem hinterzimmer in osteuropa oder indien sitzt und mein anliegen nicht versteht.

Kann man so ein chargeback bei der bank rückgängig machen ?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wenn es nur um so kleine Summen geht, kann ich mir auch vorstellen, dass deine Bank gar keinen richtigen Chargeback angeleiert hat, sondern den Betrag einfach "aus eigener Tasche" übernommen hat - um den Kunden nicht zu verärgern. Soll es wohl geben.
Ich würde ggf. damit rechnen, dass sich der Gutscheinverkäufer meldet. In seinen Augen hat er nichts falsch gemacht, er hat dir einen Gutschein verkauft und jetzt ist ein Chargeback da (wenn die Bank es weitergeleitet hat) und durchgegangen.
Dass der Händler, bei dem du es eingelöst hast, vermasselt hast steht auf einem anderen Blatt. Kommt übrigens öfters vor. Hatte letztes noch einen Gutschein von Dominos über 10 €. Wollte ihn einlösen, aber der Bezahlvorgang schlug aus unbekannter Ursache fehl. Bei einem erneuten Versuch ging es dann nicht. Musste erst den Support anschreiben, die ihn dann resettet haben.
Genau das war bei mir auch DOMINOS gewesen.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.209
835
Wie lange hat der Gutschein händler Zeit dem Chargeback zu wiedersprechen und wenn er dies nicht tut ist der fall an sich erledigt oder kann nach kajren noch was auf mich zu kommen ?

Die genaue Frist müßtest du in den CC-Bedingungen nachschauen. Meist so 1-2 Monate. Danach ist der Fall für Deine Bank und die CC-Heinis erledigt. Der Händler kann im Rahmen der Verjährungsfristen die Forderung weiterhin versuchen einzutreiben. Die Entscheidung der Kreditkartenfirma ist kein Gerichtsurteil sondern bezieht sich nur auf den Zahlungsvorgang.
Schufa Eintrag ist so oder so nicht zu befürchten.

Aber spannend, dass der Kreditkartenherausgeber einen vollen Chargeback macht, wenn Du ja nur einen Teil der Summe beanstandet hast. Wenn Du Deinem Kreditkartenunternehmen den Fall genauso dargelegt hast wie uns hier in Summe, dann wundert es mich überhaupt, dass das Kreditkartenunternehmen ein Chargeback veranlasst hat. Denn, wie geschrieben, der Gutscheinverkäufer hat ja den Gutschein geliefert.
Durchaus üblich. Ist ein Massengeschäft. Die Gutschrift erfolgt sowieso unter Vorbehalt und da wird meist nicht viel geprüft. Wenn der Händler fristgerecht Einspruch einreicht, dann prüfen sie und ggf. wird der Betrag dann wieder belastet oder auch nur teilweise belastet. Das ist ein standardisiertes und formelles Verfahren, wo nur nach den Kreditkartenbestimmungen geprüft wird. Der Streit an sich wird im Grunde nach nicht behandelt.

Kann man so ein chargeback bei der bank rückgängig machen ?
Die letzte Entscheidung ist noch nicht gefallen. Jetzt gilt abwarten und Tee trinken.
Falls sich der Händler nach Abschluß des Chargeback-Verfahren (und das sollte wirklich erst abgeschlossen sein) nochmal mit ner Mahnung meldet, kannst du Differenz anbieten oder nicht. Das ist dann Deine separate Entscheidung. Ist auch gut möglich, daß da gar nix mehr kommt. Der Betrag ist den Aufwand eigentlich nicht wert.

Ist schon öfters passiert, daß Leute eine Belastung teilweise beanstandet haben und es kam alles zurück und danach nix mehr.
 
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BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.607
Oberpfalz
Genau das war bei mir auch DOMINOS gewesen.
Oh, das ist interessant. Dann verfällt der Gutschein offenbar, wenn man ihn nach der Einlösung (Code eingeben) nicht abschließt (den Kauf von Pizza). Wer denkt sich so ein System aus? Vor allem, schlägt die Zahlung fehl (kommt vor), dann ist der Gutschein erstmal weg.
Richtiges Verhalten wäre in diesem Fall gewesen: Dominos anschreiben und Sachverhalt schildern. Die schalten dir i. d. R. den Gutschein dann wieder frei.
Ich hab die Funktion in meiner APP dazu genutzt.

Und da ehrlich bin will ich das Geld ja zurückgeben.

Befürchte nur das der support in einem hinterzimmer in osteuropa oder indien sitzt und mein anliegen nicht versteht.

Kann man so ein chargeback bei der bank rückgängig machen ?
Ich glaube nicht, dass du das Geld so einfach zurückgeben kannst. Das Chargeback ist jetzt gemacht und aus Kundensicht ist das nicht mehr zu ändern. Ggf. legt der Verkäufer noch Widerspruch ein. Dann wird erneut geprüft. Wenn dann entschieden wird, dass der Chargeback unberechtigt war (was er höchstwahrscheinlich ist), dann wird dir das Geld wieder abgezogen. Wegen 21,00 € werden die aber wahrscheinlich kein Fass aufmachen. Und: Es kann sein, dass die Bank gar keinen richtigen Chargeback eingeleitet hat, sondern "aus Kulanz" das Geld dir aus eigener Tasche erstattet hat. Dann merkt der Händler nichts davon.

Was noch passieren könnte: Der Gutscheinverkäufer sperrt deinen Account aufgrund des Chargeback Wobei ich bei solchen Portalen, wo man Gutscheine vergünstigt kaufen kann, es immer vorsichtig wäre. Zu verschenken hat man i. d. R. nichts.
 
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dadaismu

Erfahrenes Mitglied
09.04.2023
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Oh, das ist interessant. Dann verfällt der Gutschein offenbar, wenn man ihn nach der Einlösung (Code eingeben) nicht abschließt (den Kauf von Pizza). Wer denkt sich so ein System aus? Vor allem, schlägt die Zahlung fehl (kommt vor), dann ist der Gutschein erstmal weg.
Richtiges Verhalten wäre in diesem Fall gewesen: Dominos anschreiben und Sachverhalt schildern. Die schalten dir i. d. R. den Gutschein dann wieder frei.

Ich glaube nicht, dass du das Geld so einfach zurückgeben kannst. Das Chargeback ist jetzt gemacht und aus Kundensicht ist das nicht mehr zu ändern. Ggf. legt der Verkäufer noch Widerspruch ein. Dann wird erneut geprüft. Wenn dann entschieden wird, dass der Chargeback unberechtigt war (was er höchstwahrscheinlich ist), dann wird dir das Geld wieder abgezogen. Wegen 21,00 € werden die aber wahrscheinlich kein Fass aufmachen. Und: Es kann sein, dass die Bank gar keinen richtigen Chargeback eingeleitet hat, sondern "aus Kulanz" das Geld dir aus eigener Tasche erstattet hat. Dann merkt der Händler nichts davon.

Was noch passieren könnte: Der Gutscheinverkäufer sperrt deinen Account aufgrund des Chargeback Wobei ich bei solchen Portalen, wo man Gutscheine vergünstigt kaufen kann, es immer vorsichtig wäre. Zu verschenken hat man i. d. R. nichts.
Habe ich ja doch Dominos hat sich bei mir wochen später gemeldet 😅

Evtl Reicht ja die email und die sagen ggf sogar das sie von einem chargeback nichts wissen dann weis ich zumindest das hier der chargeback aus Banken Kasse gezahlt wurde.

Der zugriff auf den Gutschein Portal exestiert immer noch keine sperre.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Der chargeback wurde mir vor einem monat erstattet. Die Mail dazu kam erst heute mit dem inhalt:

Guten Tag,


Wir haben die Bearbeitung Ihrer Reklamation abgeschlossen.


Die strittige(n) Transaktion(en) wurde(n) Ihrem Konto bereits gutgeschrieben.


Der Fall ist damit abgeschlossen.


Mit freundlichen Grüßen,
Bank Norwegian – a part of NOBA Bank Group