• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

Chargeback

ANZEIGE

IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.110
221
ANZEIGE
Mir wurde empfohlen, für eine vorausbezahlte Mietwagenbuchung für Januar 2017, die ich bereits storniert habe, sicherheitshalber ein "Chargeback" durchzuführen. Eine Rückbuchung, das ist für mich Neuland. Ich hatte mit MasterCard bezahlt. Bitte um Hilfe:

1. Wie lange nach der Zahlung kann man das Chargeback veranlassen?
2. Muss man die Rückbuchung bei der Bank oder bei MasterCard selbst beantragen?
3. Kostet ein Chargeback Gebühren?
 

IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.110
221
Und noch eine Frage: Habe ich als Kunde einen Anspruch auf Rückbuchung, oder ist das eine Kulanzleistung?
 

hilpers

Aktives Mitglied
16.08.2017
179
4
Ich habe bei einem Wettanbieter einen Account eröffnet, gewettet und möchte den Gewinn (marginal) auszahlen lassen. Der Wettanbieter stellt sich quer: angeblich hat Mastercard 2 mal die Auszahlung abgelehnt, auf meine DKB-LH-Kreditkarte (Einzahlungsmethode). Ich halte die Aussage für Schwachsinn. Man bot an, mir nach Zusendung der Kartenkopie ("Geldwäsche") den Betrag per Überweisung auszuzahlen; allerdings gibt es einen Mindestbetrag für die Auszahlung, den ich nicht erreiche.
Mir wird es zu bunt und ich möchte den Betrag einfach zurückbuchen lassen.
Ist es ein gültiger Chargeback-Wunsch, wenn der Anbieter die Karte belastet, dann eine Auszahlung auf eben jene Karte aus fadenscheinigen Gründen verweigert?
Da in Deutschland sowieso alle nicht-staatlichen Wettanbieter illegales Glücksspiel betreiben, steht ihnen das Geld sowieso nicht zu, aber ich suche die eleganteste Lösung für meine Bank...
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
M.E. nicht unplausibel, dass es Probleme bei der Auszahlung auf das Kartenkonto gibt (für Spiel- und Wettanbieter).
Zumal, wenn sie dir die Auszahlung per Überweisung anbieten, halte ich es für glaubwürdig.

Auf jeden Fall halte ich es für wesentlich weniger "fadenscheinig" als deine Argumentation, erstmal zu spielen, bei einem Angebot, dass du von vornherein für illegal hältst - und dann mit ebenjenem Vorwand das Geld rückbuchen zu lassen.

Illegal muss es im übrigen ja nicht sein. Aus Sicht des Wettanbieters kann grenzüberschreitendes Glücksspiel in seiner Jurisdiktion ja erlaubt sein. Und ob die (deine) blosse grenzüberschreitende Teilnahme an einem nicht im Inland lizenzierten Glücksspiel illegal ist, würde ich auch einmal bezweifeln.
 
  • Like
Reaktionen: fynn

hilpers

Aktives Mitglied
16.08.2017
179
4
"Mastercard (!) lehnt die Auszahlung ab" ist für mich unplausibel, wenn im gleichen Atemzug die Karte belastet werden kann, die Auszahlung nach Tagen storniert wird und ich Infos darüber nur auf Nachfrage erhalte. Die Banküberweisung wird wegen eines Mindestbetrags nicht durchgeführt.

Bevor wir zu off-topic werden: es ist illegales Glücksspiel und es besteht keine Zahlungsverpflichtung meinerseits. Das ist die deutsche Rechtslage. Bevor ich mit diesem Rattenschwanz anfange, kann es ja sein, dass es zu dieser Konstellation schon "Mastercard-Rechtsprechung" gibt.
 

fynn

Aktives Mitglied
28.04.2018
225
23
Werden diese unsinnigen Glücksspieldiskussionen jetzt sogar schon hier geführt? Du hast die Zahlung authorisiert und du schuldest deiner Bank(!) die Rückzahlung. Ob das Casino eine wirksame Forderung hat oder nicht ist nicht relevant. Deine Bank wird die Zahlung nicht zurückbuchen also bleibt nur der zivilrechtliche Weg gegen das Casino. Mit anderen Worten: das wird nichts und auch zurecht. Erst zocken und sich dann auf dessen Illegalität berufen? Ziemlich nah an der Grenze zum Betrug. Mit deiner Teilnahme machst du dich außerdem auch strafbar.
 

hilpers

Aktives Mitglied
16.08.2017
179
4
Die "unsinnigen Glücksspieldiskussionen" werden geführt, weil - leider erwartungsgemäß - mein Beitrag nicht verstanden wurde: ich frage, ob es ein Chargeback-Grund ist, wenn man sein Geld nicht auf das Zahlungsmittel zurückgebucht / ausgezahlt kriegt, mit dem man gezahlt hat (quasi: "Gutschrift zugesagt aber nicht durchgeführt").
Mit dieser Aktion verzichte ich im Übrigen auf meinen Gewinn.
Deine rechtlichen Ausführungen sind davon abgesehen falsch (Einstieg für die Hobbyjuristen)
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Und ob die (deine) blosse grenzüberschreitende Teilnahme an einem nicht im Inland lizenzierten Glücksspiel illegal ist, würde ich auch einmal bezweifeln.
OK, ist es.

"Mastercard (!) lehnt die Auszahlung ab" ist für mich unplausibel
Ggf. kommt die Meldung natürlich nur über Mastercard, aber die „Hürde“ ist bei einem Processor.
Plausibel ist es für mich insofern, als dass m.W. die Gutschrift auf Kreditkarten nicht immer unproblematisch ist, sofern man nicht nicht a) ein zugrundeliegendes Grundgeschäft hat, oder b) in entsprechenden Branchen tätig ist (bspw. VAT refunds).

"es ist illegales Glücksspiel und es besteht keine Zahlungsverpflichtung meinerseits. Das ist die deutsche Rechtslage.
Korrekt.
Nach der Rechtslage am Sitz des Spielanbieters ist es vermutlich nicht so, d.h., ich würde einmal unterstellen, dass der Anbieter im Sitzland einen Anspruch auf die Zahlung hat.

Frage wäre: mit welchem Argument begründest bzw. rechtfertigst du, dass hier, im grenzüberschreitenden Kontext des Zahlungssystems (einzig) „deine“ inländische Rechtslage für das Zahlungssystem gelten solle?!

ich frage, ob es ein Chargeback-Grund ist, wenn man sein Geld nicht auf das Zahlungsmittel zurückgebucht / ausgezahlt kriegt, mit dem man gezahlt hat (quasi: "Gutschrift zugesagt aber nicht durchgeführt").
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Geht es hier um die „Zurückbuchung“, also effektive Rückgängigmachung deiner ursprünglichen Zahlung? Oder ist nicht vielmehr, zumindest in und aus Sicht der Jurisdiktion des Spielanbieters ein neuer, separater Anspruch aufgrund eines Spielgewinns entstanden?
 
Zuletzt bearbeitet:

hilpers

Aktives Mitglied
16.08.2017
179
4
ANZEIGE
Ggf. kommt die Meldung natürlich nur über Mastercard, aber die „Hürde“ ist bei einem Processor.
Plausibel ist es für mich insofern, als dass m.W. die Gutschrift auf Kreditkarten nicht immer unproblematisch ist, sofern man nicht nicht a) ein zugrundeliegendes Grundgeschäft hat, oder b) in entsprechenden Branchen tätig ist (bspw. VAT refunds).

Wenn ich dir Geld per Überweisung schicke, und dir nicht näher ausführend mitteile (der Fehler liegt also u. U. bei mir!), dass die Überweisung "von der Bank" abgelehnt wird, findest du das plausibel; während du mir ein paar Tage zuvor bereits Geld an mein Konto überwiesen hast? Mit dem Gegenvorschlag, dass ich es dir per PayPal schicke, dir aber 10% Abschlag dafür berechne?
Das sind Geschäftspraktiken, die ich dubios finde. Wenn es hier Probleme geben sollte, dann bitte Geld per Banküberweisung auszahlen. Machen sie nicht, da ein Mindestbetrag festgelegt wurde.

Frage wäre: mit welchem Argument begründest bzw. rechtfertigst du, dass hier, im grenzüberschreitenden Kontext einzig „deine“ Rechtslage für das Zahlungssystem gelten solle?!

Die Erklärung findest du im verlinkten PDF Folie 44-48.

Geht es hier um die „Zurückbuchung“, also effektive Rückgängigmachung deiner ursprünglichen Zahlung? Oder ist nicht vielmehr, zumindest in und aus Sicht der Jurisdiktion des Spielanbieters ein neuer, separater Anspruch aufgrund eines Spielgewinns entstanden?

Ich habe doch eingangs bereits geschrieben: der Gewinn war marginal und ich möchte den Betrag (Einsatz) zurückbuchen lassen. Verstößt diese Konstellation (Geld eingezahlt, dann avisierte Rückzahlung nicht mehr möglich) gegen Mastercard-Richtlinien und berechtigt sie zur Rückabwicklung des Geschäfts?