Companion Award nach INVOL Flug Annulierung splitten

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MaxHDD

Aktives Mitglied
14.07.2016
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Hey,

ich bräuchte einmal eure Hilfe bzw. Sichtweise.....


-Meilenticket für 2 Personen gebucht, incl. Ausnutzung Companion Award

-LH streicht den Flug mit Vorlauf

-2. Person möchte vom seinem Wahlrecht gemäß EU 261 gebrauch machen und bittet um Umbuchung auf Wunschdatum, Person 1 hat noch kein neues Wunschdatum und wartet daher noch.

-LH weigert sich die 2. Person einzubuchen bzw. sagt eine Umbuchung geht nur gemeinsam


Meiner Meinung nach nicht rechtens, weil unabhängig von der Gewährung des Comp. Award (es ist nett dass die 2. Person nur die Hälfte an Meilen zahlen muss und freiwillige Entscheidung der Lufthansa bzw. Miles & More das erstmal anzubieten) im INVOL Fall jeder Fluggast sein eigenes Ticket hat und dieses nach EU Recht gemäß 261 wunschgemäß umgebucht werden müsste, unabhängig von den Tarifbedingungen [welche hier nur gemeinsame Umbuchungen vorsehen würden].

Worst case halt neues oneway Ticket buchen und einklagen - Vorstrecken muss dann leider sein - würde allerdings auch kräftig Prämienmeilen geben.

Wie seht ihr das?
Merci!
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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11.186
FRA/QKL

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.961
2.645
ZRH
Hey,

ich bräuchte einmal eure Hilfe bzw. Sichtweise.....


-Meilenticket für 2 Personen gebucht, incl. Ausnutzung Companion Award

-LH streicht den Flug mit Vorlauf

-2. Person möchte vom seinem Wahlrecht gemäß EU 261 gebrauch machen und bittet um Umbuchung auf Wunschdatum, Person 1 hat noch kein neues Wunschdatum und wartet daher noch.

-LH weigert sich die 2. Person einzubuchen bzw. sagt eine Umbuchung geht nur gemeinsam


Meiner Meinung nach nicht rechtens, weil unabhängig von der Gewährung des Comp. Award (es ist nett dass die 2. Person nur die Hälfte an Meilen zahlen muss und freiwillige Entscheidung der Lufthansa bzw. Miles & More das erstmal anzubieten) im INVOL Fall jeder Fluggast sein eigenes Ticket hat und dieses nach EU Recht gemäß 261 wunschgemäß umgebucht werden müsste, unabhängig von den Tarifbedingungen [welche hier nur gemeinsame Umbuchungen vorsehen würden].

Worst case halt neues oneway Ticket buchen und einklagen - Vorstrecken muss dann leider sein - würde allerdings auch kräftig Prämienmeilen geben.

Wie seht ihr das?
Merci!
Gemeinsame Reise + gemeinsame Umbuchung = vergünstigter Preis durch Comp Award.
Wird nicht gemeinsam gereist, scheint es mir abwegig trotzdem vom Comp Award profitieren zu wollen. Wenn ihr die Tickets also aufsplitten und separat umbuchen wollt, dann ist die Meilendifferenz fällig.
 

MaxHDD

Aktives Mitglied
14.07.2016
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Die Bedingung ist eigentlich ganz einfach.



Daran ändert auch eine Flugstreichung nichts. Die Reise muss gemeinsam "durchgeführt" werden.
Bedingung ist klar - aber weshalb ändert eine Flugstreichung daran nichts? INVOL Flugstreichung führt doch gerade zur Außerkraftsetzung der Bedingungen bzgl. regulärer Umbuchungen.....

Nicht jede AGB ist rechtssicher.
Agree - aber das ist bei LH ja eh ein ganz eigenes Thema! :rolleyes:

Gemeinsame Reise + gemeinsame Umbuchung = vergünstigter Preis durch Comp Award.
Wird nicht gemeinsam gereist, scheint es mir abwegig trotzdem vom Comp Award profitieren zu wollen. Wenn ihr die Tickets also aufsplitten und separat umbuchen wollt, dann ist die Meilendifferenz fällig.
Gleiche Frage wie oben - wenn wir freiwillig aufsplitten wollen würden 100% bei dir! Aber durch die Annullierung sieht das ja eigtl anders aus....

OT: Annullierung mit 2 L oder? 😬 / bitte im Titel oben einmal anpassen - danke!

OT2: Habe eben nochmal nachgefragt wie es denn bei Partnersales und Vollzahlertickets aussehen würde - also 2 Personen zusammen um günstige Preise zu bekommen. Antwort: Ja, diese dürften bei INVOL getrennt umgebucht werden......
 

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
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Vor Gericht und auf hoher See....
Na viel Spaß das einem Richter zu erklären - die haben in der Regel keinen Bock auf solche Spitzfindigkeiten die sie nicht verstehen. ...
 
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MaxHDD

Aktives Mitglied
14.07.2016
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Vor Gericht und auf hoher See....
Absolut 100% richtig!

Na viel Spaß das einem Richter zu erklären - die haben in der Regel keinen Bock auf solche Spitzfindigkeiten die sie nicht verstehen. ...
Sehe ich anders! Person 2 hat ein Ticket - mit eigener Ticketnummer. Was das gekostet hat und warum es so günstig war ist vollkommen egal und muss auch keinem Richter erklärt werden. Dieses Ticket war von einer Annullierung betroffen und diese Person hätte jetzt gerne die Ersatzbeförderung, welche ihr gemäß EU261 zusteht.

Finde ich jetzt nicht wirklich spitzfindig.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.961
2.645
ZRH
Was ich tun würde wenn es nur LHG Flüge (inkl. 2L als wetlease partner):
Umbuchung auf Wunschdatum von Person 1 nicht gestützt auf EU261 verlangen (aber diese vorbehalten), sondern gestützt auf die LHG SKCHG/INVOL Policy umbuchen lassen. Darin ist in Ziff. 1.4 ausgeführt, dass diese eine kostenfreie Umbuchung zeitlich nicht befristet ist, was nach meinem Verständnis im Umkehrschluss heisst, verschiedene Tickets können zu verschiedenen Zeiten umgebucht werden.
Die zweite Person macht dasselbe Spiel, sobald ihr Wunschdatum bekannt ist.

Die Policy findest Du hier:
https://business.lufthansagroup.com/sa/en/programs-and-advantages/experts/lufthansa-group-policies
Ziff. 1.3 und 1.4 sind deine Freunde.

Leider muss man die Agents am Telefon häufig etwas "prügeln" (resp. Supervisor verlangen), damit sie eine solche Umbuchung vornehmen.
Und wenn sie nicht wollen, dann passiert halt einfach nichts. Falls es (u.a.) eine LX Verbindung ist, könnte man deren Premium Travel Service noch per eMail kontaktieren und das Problem schildern. Die Antwort erfolgt nicht sogleich, aber die Antworten waren in meinem Fall im pragmatisch und zufriedenstellend. Kann Dir bei Bedarf die Adresse per PN schicken. Ist kein grosses Geheimnis, aber streuen sollte man diese auch nicht.
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
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Sehe ich anders! Person 2 hat ein Ticket - mit eigener Ticketnummer. Was das gekostet hat und warum es so günstig war ist vollkommen egal und muss auch keinem Richter erklärt werden. Dieses Ticket war von einer Annullierung betroffen und diese Person hätte jetzt gerne die Ersatzbeförderung, welche ihr gemäß EU261 zusteht.

Finde ich jetzt nicht wirklich spitzfindig.
Du fragst nach Hilfe und Sichtweise im Forum. Mehrere Personen haben eine Sichtweise die von deiner abweicht.

Es ist zwar korrekt dass nicht jede AGB rechtssicher ist. Aber um das rauszufinden müsstest du nun mit deinem konkreten Fall eine Ersatzbeförderung buchen und LH auf Entschädigung verklagen. Ob du allerdings einen Richter findest der den Fall wegen ein paar Meilen annimmt wage ich zu bezweifeln.
 

MaxHDD

Aktives Mitglied
14.07.2016
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Du fragst nach Hilfe und Sichtweise im Forum. Mehrere Personen haben eine Sichtweise die von deiner abweicht.

Es ist zwar korrekt dass nicht jede AGB rechtssicher ist. Aber um das rauszufinden müsstest du nun mit deinem konkreten Fall eine Ersatzbeförderung buchen und LH auf Entschädigung verklagen. Ob du allerdings einen Richter findest der den Fall wegen ein paar Meilen annimmt wage ich zu bezweifeln.
Danke für die Einschätzung - dann wird es, sollte die gestellte Frist von LH nicht eingehalten werden, darauf hinauslaufen.

Was ich tun würde wenn es nur LHG Flüge (inkl. 2L als wetlease partner):
Umbuchung auf Wunschdatum von Person 1 nicht gestützt auf EU261 verlangen (aber diese vorbehalten), sondern gestützt auf die LHG SKCHG/INVOL Policy umbuchen lassen. Darin ist in Ziff. 1.4 ausgeführt, dass diese eine kostenfreie Umbuchung zeitlich nicht befristet ist, was nach meinem Verständnis im Umkehrschluss heisst, verschiedene Tickets können zu verschiedenen Zeiten umgebucht werden.
Die zweite Person macht dasselbe Spiel, sobald ihr Wunschdatum bekannt ist.

Die Policy findest Du hier:
https://business.lufthansagroup.com/sa/en/programs-and-advantages/experts/lufthansa-group-policies
Ziff. 1.3 und 1.4 sind deine Freunde.

Leider muss man die Agents am Telefon häufig etwas "prügeln" (resp. Supervisor verlangen), damit sie eine solche Umbuchung vornehmen.
Und wenn sie nicht wollen, dann passiert halt einfach nichts. Falls es (u.a.) eine LX Verbindung ist, könnte man deren Premium Travel Service noch per eMail kontaktieren und das Problem schildern. Die Antwort erfolgt nicht sogleich, aber die Antworten waren in meinem Fall im pragmatisch und zufriedenstellend. Kann Dir bei Bedarf die Adresse per PN schicken. Ist kein grosses Geheimnis, aber streuen sollte man diese auch nicht.
Hat mich definitiv weitergebracht hier - danke für die Hilfe!
 
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