Devinitiv doch. Am 25.09.2019 wurde am Amtsgericht Frankfurt die Insolvenz beantragt und am 26.09 genehmigt.
Es handelt sich allerdings um eine Insolvenz mit Schutzschirmverfahren.
Das Schutzschirmverfahren ist eine Art Eigenverwaltung zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens vor der eigentlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wenn ein Schuldner einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellt, muss das Insolvenzgericht ihm bis zu 3 Monaten Zeit für die Ausarbeitung eines Insolvenzplans verschaffen. Für die 3 monatige Vorbereitungszeit wird ein vorläufiger Sachwalter vom Insolvenzgericht bestellt. Quelle Insolvenz-portal.de
Zum Sachwalter wurde übrigens Herr Prof.Dr. Flöther ernannt der auch die Insolvente Air Berlin verwaltet.
Die genauen Unterschiede von Schutzschirmverfahren kann man im Internet bei einigen Anwaltkanzeleien erfahren.
Die Gläubiger jedenfalls werden genau so gestellt wie in einer Regelinsolvenz. Sogar die bereits gebuchten Tickets müssen nicht akzeptiert werden.
welt.de/wirtschaft/article2010…oppelt-abzukassieren.html
Von daher meine Frage. Tickets will Condor ja anerkennen, aber kann ich Gutscheine noch einlösen?
Wobei die Frage soeben geklärt wurde. Gutscheine wird Condor nicht mehr einlösen bzw. Tickets die mit "Wertlosen Gutscheinen" bezahlt wurden
ablehnen. Kann man also zur Tabelle anmelden.
Gruss DTI