DE: Condor Fluggutscheine

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DTI

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10.09.2017
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Hallo in die Runde,

wie ja so allgemein festzustellen ist werden Condor Tickets von vor der Insolvenz 26.09.2019 ja anstandslos akzeptiert.

Aber was ist eigentlich mit alten Gutscheinen die wegen Gepäck oder Verspätung ausgestellt wurden?
Hat schon mal jemand versucht nach dem 27.09 die einzulösen?

Gruß DTI
 

DTI

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10.09.2017
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Devinitiv doch. Am 25.09.2019 wurde am Amtsgericht Frankfurt die Insolvenz beantragt und am 26.09 genehmigt.
Es handelt sich allerdings um eine Insolvenz mit Schutzschirmverfahren.

Das Schutzschirmverfahren ist eine Art Eigenverwaltung zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens vor der eigentlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wenn ein Schuldner einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellt, muss das Insolvenzgericht ihm bis zu 3 Monaten Zeit für die Ausarbeitung eines Insolvenzplans verschaffen. Für die 3 monatige Vorbereitungszeit wird ein vorläufiger Sachwalter vom Insolvenzgericht bestellt. Quelle Insolvenz-portal.de

Zum Sachwalter wurde übrigens Herr Prof.Dr. Flöther ernannt der auch die Insolvente Air Berlin verwaltet.
Die genauen Unterschiede von Schutzschirmverfahren kann man im Internet bei einigen Anwaltkanzeleien erfahren.
Die Gläubiger jedenfalls werden genau so gestellt wie in einer Regelinsolvenz. Sogar die bereits gebuchten Tickets müssen nicht akzeptiert werden. welt.de/wirtschaft/article2010…oppelt-abzukassieren.html

Von daher meine Frage. Tickets will Condor ja anerkennen, aber kann ich Gutscheine noch einlösen?
Wobei die Frage soeben geklärt wurde. Gutscheine wird Condor nicht mehr einlösen bzw. Tickets die mit "Wertlosen Gutscheinen" bezahlt wurden
ablehnen. Kann man also zur Tabelle anmelden.

Gruss DTI
 
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DTI

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10.09.2017
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Probiere es doch bitte selbst einmal aus, ob dein Gutschein noch akzeptiert wird?
Gut das Tickets die mit Gutscheinen vor dem 27 erworben wurden ungültig werden
weiß ich nicht genau. Aber das wird sicher in den nächsten Tagen und Wochen erlebt bzw. erflogen werden können.

Ich würde mich ja freuen wenn die Ansprüche z.B. die Ausgleichszahlungen für Flugentschädigungen oder eben Gutscheine noch gezahlt würden.
Aber wo nicht viel Geld ist muss genau hingeschaut werden. Die Insolvenz im Schutzschirmverfahren erlaubt da eigentlich keine Ausnahmen. Ist ja logisch sonst würde der z.B. Flughafen FRA sich doch sehr beschweren warum seine Forderung vor Insolvenz nicht bezahlt wird die des Fluggastes jedoch schon.

Aber mir geht es hier um praktische Erfahrungen in der momentanen Situation.