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am 30.4. ex PRG/BUD/LJU für 5/8/12/15 Tage mit Neckermann Austria (Nur Flug)
aus der Krokofarm
onlinereiseshop
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01 PRG FRA LH 1399 1810-1920 UNVERB. 02 NBO FRA DE 5265 0620-1720 UNVERB.
01 FRA NBO DE 1264 2030-0520 UNVERB. 02 FRA PRG LH 1402 2205-2310 UNVERB.
Diese Reise bitte nicht mehr buchen. Wir haben gerade (07.02.2012, 21.50 Uhr) einen Anruf vom Reisbüro erhalten, dass Neckermann diese Reisen nicht bestätigen wird. Neckermann beruft sich auf einen Fehler und die Stornierung sei durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckt. Schade
Den Spass lass ich mir nicht entgehen
Wird mit 119 BGB enden, aber den Spaß isses mir auch wert.
NBO Do - wer ist sonst noch so alles dabei?
Ich bin auch dabei!
Kann mich einer aufklären, was in 119 BGB steht?
Unter Erklärungsirrtum versteht das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch folgenden rechtlich relevanten Irrtum: Eine Person gibt eine Willenserklärung ab, das Erklärte stimmt aber nicht mit dem überein, was erklärt werden sollte.
Die häufigsten Fälle des Erklärungsirrtums sind diejenigen des Verschreibens, Versprechens und Vergreifens.
Wie sieht das eigentlich aus mit Ticketsafe .... ?
Angenommen, ich buche jetzt noch schnell einen Zubringer und schliesse TS auf beide Fluege ab und morgen wird der NBO Flug storniert, springt TS ein ?
Erreichen Sie Ihren gebuchten Anschlussflug nicht, da der Zubringerflug Verspätung hat, bekommen Sie die Kosten für neue Anschlussflüge bis zu 1.500 Euro erstattet.
BGB gilt auch in AT?!?
Die automatische Mail von Neckermann AT klingt schon mal sehr verbindlich für mich als Bucher - Vermittler und Veranstalter sind sogar identisch
Das nenne ich Rekord! 15 Minuten - seltsamerweise aus DE von einer GfR GmbH: