DE: Condor Rückerstattung C Upgrade

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headpro81

Erfahrenes Mitglied
04.01.2010
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Bayern
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Hallo,

ich habe letztes Jahr im September für die ganze Familie eine Pauschalreise nach LPA gebucht.
Die Flüge in Y sind mit Condor inbegriffen. Ich habe eigenständig ein Upgrade auf C direkt bei Condor
zusätzlich veranlasst. Duch die Corona-Beschränkungen wurde unsere Reise, die am 3.6. begonnen hätte, durch den Reiseveranstalter storniert. Aufgrund dessen habe ich Condor mitgeteilt, dass die Reise storniert wurde und ich das Geld für das Upgrade gerne zurück hätte. Condor schreibt mir jetzt, dass das Upgrade vor dem 26.9.2019 gebucht wurde und das noch zu Zeiten von Thomas Cook war und ich deshalb keine Rückerstattung von Condor erhalte. "Als Erklärung, alle Zahlungen vor dem 26.09.2019 sind nicht an uns sondern Thomas Cook gegangen.
Daher können wir hier nicht erstatten was wir nie bekommen haben." (ich soll mich an den Sachverwalter Anwalt von Thomas Cook wenden)

Was meint Ihr dazu? Was soll ich tun?

Besten Dank!!
 
Zuletzt bearbeitet:

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
519
386
good old THF
Gibt's eine Rechnung zum Upgrade, auf der ein Vertragspartner erkenntlich ist? Registergericht und Registriernummer würde Licht in die Sache bringen...
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
915
319
HAM - PRM
Schonmal die Steuernummer gegoogelt ? Wobei, meiner Meinung nach ist das keine richtige Rechnung weil der Rechnungsabsender komplett fehlt.

Hans
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.069
913
CGN
aber auch wenn die Rechnung von Condor ist, bekommst Du kein Geld zurück. Diese Fluggesellschaft befindet sich in der Insolvenz ("Schutzschirmverfahren") und darf Dir darum gar kein Geld auszahlen, selbst wenn sie wollte.

Also lass dir einen Voucher ausstellen, mit dem Du dann irgendwas anderes buchen kannst. In der Hoffnung, dass diese Reise dann auch stattfindet.

Mehr kannst du m.E. nicht erreichen.
 

headpro81

Erfahrenes Mitglied
04.01.2010
1.156
177
Bayern
Erst mal müssen die so nett sein und Dir einen Voucher anbieten - verpflichtet sind sie nämlich dazu nicht. Wenn Du den dann ablehnst, bleibt nur die Tabelle.

Oder meinst Du das anders herum? Daß Du darum bittest, Dir kulanterweise einen Gutsschein für die Upgradesumme zu geben?

Ja genau das meinte ich!

In der Korrespondenz mit Condor wurde mir von einem Mitarbeiter die vollständige Rückzahlung schon angeboten.
Nach Annahme des Rückerstattungsangebots, kam von einer anderen Mitarbeiterin das Schreiben, dass es sich um einen Fehler von Mitarbeiter A handelt und ich keine Rückzahlung erhalte. Von einem Voucher war noch nie die Rede...
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Ja genau das meinte ich!

In der Korrespondenz mit Condor wurde mir von einem Mitarbeiter die vollständige Rückzahlung schon angeboten.
Nach Annahme des Rückerstattungsangebots, kam von einer anderen Mitarbeiterin das Schreiben, dass es sich um einen Fehler von Mitarbeiter A handelt und ich keine Rückzahlung erhalte. Von einem Voucher war noch nie die Rede...

Das Schreiben ist korrekt. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Ebenso besteht kein Anspruch Deinerseits auf einen Voucher - das Geld ist weg.

Du kannst natürlich mal anfragen, ob man Dir aus Kulanz einen Voucher anbieten kann - ich wäre aber überrascht, wenn das ginge.

Schreibs ab - bzw. melde es zur Tabell an.
 

headpro81

Erfahrenes Mitglied
04.01.2010
1.156
177
Bayern
Das Schreiben ist korrekt. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Ebenso besteht kein Anspruch Deinerseits auf einen Voucher - das Geld ist weg.

Du kannst natürlich mal anfragen, ob man Dir aus Kulanz einen Voucher anbieten kann - ich wäre aber überrascht, wenn das ginge.

Schreibs ab - bzw. melde es zur Tabell an.

Danke!

Dann habe ich meine Forderung mal eingetragen. :cool:
 
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