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Bei der vorletzten "Eintagsfliegenaktion" habe ich zugeschlagen, allerdings konnte einer aus unserer Reisegruppe den Flug nicht antreten, weshalb ich versucht habe die Steuern des Fluges zurückzufordern. Als Antwort habe ich das hier bekommen:
"Sehr geehrter Herr morepp,
vielen Dank für Ihre e-mail.
Wir bedauern, dass Herr xy seine Flüge nach yx und zurück nicht angetreten hat.
Bei Ihrer Buchung liegt ein Aktionstarif (LM) vor. Hier werden keine separaten Steuern und Kerosinzuschläge berechnet. Eine Erstattung ist daher nicht möglich.
Bitte verstehen Sie, dass wir nicht anders entscheiden können. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie aber trotzdem weiterhin zu den Kunden unseres Hauses zählen dürften.
Mit freundlichen Grüßen
Condor Kundenbetreuung"
Auf die Frage, ob Condor generell keine Steuern an den Staat bei Aktionstarifen zahlen muss bekam ich diese Antwort:
"
Sehr geehrter Herr morepp,
vielen Dank für Ihre e-mail.
Auch nach nochmaliger Überprüfung Ihres Anliegens ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nicht entsprechen werden und verweisen nochmals auf den gebuchten Tarif."
Hat Condor Recht und ich kann die Rückerstattung vergessen?
"Sehr geehrter Herr morepp,
vielen Dank für Ihre e-mail.
Wir bedauern, dass Herr xy seine Flüge nach yx und zurück nicht angetreten hat.
Bei Ihrer Buchung liegt ein Aktionstarif (LM) vor. Hier werden keine separaten Steuern und Kerosinzuschläge berechnet. Eine Erstattung ist daher nicht möglich.
Bitte verstehen Sie, dass wir nicht anders entscheiden können. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie aber trotzdem weiterhin zu den Kunden unseres Hauses zählen dürften.
Mit freundlichen Grüßen
Condor Kundenbetreuung"
Auf die Frage, ob Condor generell keine Steuern an den Staat bei Aktionstarifen zahlen muss bekam ich diese Antwort:
"
Sehr geehrter Herr morepp,
vielen Dank für Ihre e-mail.
Auch nach nochmaliger Überprüfung Ihres Anliegens ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nicht entsprechen werden und verweisen nochmals auf den gebuchten Tarif."
Hat Condor Recht und ich kann die Rückerstattung vergessen?