DE: Condor schickt Mahnung fuer Chargeback?!?

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Sustainable_Traveler

Neues Mitglied
07.01.2021
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Hallo allerseits,

im Februar 2020 hatte ich fuer Mai 2020 einen Flug mit Condor fuer meine Frau und mich gebucht. Am 30.4.2020 wuerde dieser Flug von Condor storniert. Waehrend andere Fluggesellschaften wie Delta problemlos das Geld erstatteten, bot Condor sowohl wenn kontaktiert ueber email, als auch ueber Telefon (wo man mehrmals anrufen und stundenlang warten musste), keine Erstattung an, sondern nur einen Reisegutschein mit 10% Bonus. Ich kommunizierte, dass ich eine Erstattung wollte, doch es wurde gesagt, dies sei nicht moeglich.

Daher hatte ich im Mai 2020 ein Chargeback mit meiner Kreditkartenfirma veranlasst, welches auch erfolgreich war.

Nun erhielt ich spontan heute am 7.1.2021 von Condor eine eMail mit einer Mahnung, die mich auffordert, bis 11.1.2021 das Geld fuer die Buchung Condor zukommen haben zu lassen. Das war eine grosse Ueberraschung, ich habe noch nie davon gehoert, dass eine Airline nach einem Chargeback fuer eine nicht erbrachte Leistung eine Mahnung schickt. Ich habe auch ein Chargeback bei Aegean Airlines durchgefuehrt, wo ich keine Mahnung erhalten habe. Auch habe ich in Foren noch nie etwas von Mahnungen fuer ein Chargeback fuer eine nicht erbrachte Leistung gehoert. Condor hat den Flug storniert. Nicht ich.

Ich lebe seit mehr als 5 Jahren nicht mehr in Deutschland, sondern in den USA.

Wo koennte man sich nun am besten hinwenden? Ich denke an eine Stelle in Deutschland, da Condor eine deutsche Fluglinie ist? Also z.B. an die Schlichtungsstelle Oeffentlicher Verkehr? An die Verbraucherzentrale? Condor selbst schreibt in der email, man koennte Condor in dieser Angelegenheit ausschliesslich via email erreichen, waehrend im PDF-Anhang steht, man koennte auch anrufen.

Ich bin sauer, da ich in meinem ganzen Leben noch nie etwas mit Inkasso-Unternehmen zu tun hatte. Dass Condor hier mit Vorlaufzeit von Donnerstag auf Montag (innerhalb von 4 Tagen!) hier etwas einem Inkasso-Unternehmen uebergeben will, finde ich absolut unserioes! Und natuerlich werde ich nie wieder etwas mit Condor buchen.

Hat irgendjemand mit Condor eine aehnliche Mahnung erhalten?

Viele Gruesse,
sustainable_traveler



Email von Condor:


Dear customer,

please pay your flight booking / extra service according to the enclosed
document.

In case the payment has been instructed already, please disregard this
letter.

If you have any questions regarding this email, please reply exclusively
to

pay@condor.com

Thank you.

Mit freundlichen Gruessen / Best regards

Condor Flugdienst GmbH
Team Revenue Accounting

An der Gehespitz 50
63263 Neu-Isenburg

Telefon: +49 (0) 6171-698 8980
Telefax: +49 (0) 6107-939 7609
http//www.condor.com

Wir lieben Fliegen.

Condor Flugdienst GmbH,
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Heiner Wilkens. Geschäftsführung:
Ralf Teckentrup (Vorsitzender), Christoph Debus, Christian Schmitt.
Sitz: Kelsterbach,
Registergericht und HandelsregisterNr.:
Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385


Text im PDF-Anhang:

Dear Customer

We have unfortunately had to ascertain that as of today your account for flight booking / extra service XXXXXXX still shows an outstanding balance of EUR 314.98 .

Please transfer the due amount due to the following bank, stating the references specified below, by no later than 11.01.2021:
**********************************************************************
Beneficiary: Condor Flugdienst GmbH
IBAN: DE32 5001 0060 0997 9356 05
BIC/Swift: PBNKDEFF
Bank: Postbank
Amount: EUR 314.98
Reference: XXXXXXX
Additional reference: [customer name]
**********************************************************************
If you do not pay the claim amount by the deadline mentioned above, we will ask our service provider TESCH Inkasso Forderungsmanagement GmbH to take over the processing of the case, without a further reminder from us, and to pursue our claims plus any charges incurred.

Please disregard this letter if you have made the payment in the meantime.

Please do not hesitate to contact us by phone or e-mail at the above telephone numbers or e-mail address if you have any questions.
With kind regards
Your CONDOR Flugdienst GmbH # Accounts
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
5.891
1.090
46
Ruhrgebiet
Um welche Flüge handelt es sich denn?

Und hast Du aufgrund der Stornierung der Flüge schriftlich eine kostenlose Erstattung mit Fristsetzung gefordert?
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.925
2.563
ZRH
Gab es auch bei AirBerlin.
Da du in den USA lebst: die erste Zahlungsaufforderung würde ich mal nicht allzu ernst nehmen. Vollstreckungskosten DE->USA machen das wohl zu einem ziemlich uninteressanten Case für das Inkassobüro.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.142
7.893
Gab es auch bei AirBerlin.
Da du in den USA lebst: die erste Zahlungsaufforderung würde ich mal nicht allzu ernst nehmen. Vollstreckungskosten DE->USA machen das wohl zu einem ziemlich uninteressanten Case für das Inkassobüro.

Ich würde auch erst mal der Forderung widersprechen und es dann zu den Akten legen. Einen Anwalt einschalten kann man immer noch wenn dann versucht wird in den Staaten zu vollstrecken. Aber wie du schon sagtest: wie wahrscheinlich ist das...
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
im Februar 2020 hatte ich fuer Mai 2020 einen Flug mit Condor fuer meine Frau und mich gebucht. Am 30.4.2020 wuerde dieser Flug von Condor storniert.

Condor war seit 2019 im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (ähnlich Chapter 11) und hat dieses erst Ende 2020 verlassen.

Es gelten in solchen Fällen Sonderregelungen, die z.B. ganz legal die Erstattung von VOR der Insolvenz gekauften Tickets NACH der Insolvenz verbieten - auch dann, wenn die Airline den Flug gestrichen hat.

Dies ist in Deinem Fall nicht gegeben, Du hast nach Einleitung des Insolvenzverfahren gebucht und für Deine Einzahlung haftet der Insolvenzverwalter (bzw. in einer Eigenverwaltung der sogenannte Sachwalter).

Nach meiner Kenntnis (mit Insolvenzen beruflich jahrelang vertraut aber kein Anwalt) gibt es keine Sonderregelungen, warum Dir für während des Insolvenzverfahrens gebuchte und dann nicht abgewickelte Flüge keine Erstattung zustehen sollte. Insolvenzverwalter sind da aber manchmal schwieriger drauf und meinen, eigene Regeln machen zu können.

Ich spekuliere mal: Die Auskunft, eine Erstattung sei nicht möglich, wurde fälschlicherweise vom Call Center Agent getroffen - wahrscheinlich falsch geguckt und das Bucungsdatum nicht in die richtige Antwort umgesetzt. Human Error, wahrscheinlich wollten an dem Tag zig Leute das Geld für VOR der Insolvenz getätigte Buchungen zurück (was eben nicht geht).
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Ich würde auch erst mal der Forderung widersprechen und es dann zu den Akten legen. Einen Anwalt einschalten kann man immer noch wenn dann versucht wird in den Staaten zu vollstrecken. Aber wie du schon sagtest: wie wahrscheinlich ist das...
Ich würde einfach gar nichts machen.

Auf die Kohle hat Condor keinen Anspruch. Spätestens wenn sie sich überlegen zu klagen wird man sich das anschauen. Angesichts überschaubarer Chancen und großem Aufwand DE<->US werden sie es ab diesem Zeitpunkt auf sich beruhen lassen.
 
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Reaktionen: mpm und hollaho

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.142
7.893
Ich würde einfach gar nichts machen.

Auf die Kohle hat Condor keinen Anspruch. Spätestens wenn sie sich überlegen zu klagen wird man sich das anschauen. Angesichts überschaubarer Chancen und großem Aufwand DE<->US werden sie es ab diesem Zeitpunkt auf sich beruhen lassen.

Ich habe mal gelernt, dass man bei der ersten Mahnung Widerspruch einlegt und sich dann tot stellt und erst wieder reagiert wenn ein Mahnbescheid ins Haus kommt (oder vergleichbares).
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
ich habe die starke Vermutung, dass die Annullierung nicht in der Buchung richtig vermerkt war. Teile Condor mit, dass Du wegen der Annullierung die Erstattung verlangt hast, die Forderung bestreitest und keine außergerichtlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des Anspruchs erforderlich sind.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Die sind ja ulkig bei Condor.


Wir lieben fliegen...
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.971
6.010
Der Threadstarter war hier seit dem Tag der Frage nicht mehr online und wird sich daher vermutlich auch nicht mehr blicken lassen.