ANZEIGE
"Cross Ticketing" bzw. "Cross Border Selling" bleiben unzulässig
Lufthansa darf Unterlaufen ihres Tarifsystems durch Beförderungsbedingungen unterbinden
Oberlandesgericht Köln
Lufthansa darf Unterlaufen ihres Tarifsystems durch Beförderungsbedingungen unterbinden
Oberlandesgericht Köln